WOV Wirkungsorientierte Verwaltungsführung???

  • Philipp
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#12962 by Philipp
Zur Zeit beschäftige ich mich mit diversen QM Systemen. Während einem Interview, erfuhr ich, dass in der Schweiz in Öffentlichen Verwaltungen teils nach WOV gearbeitet wird.
WOV heist Wirkungsorientierte Verwaltungsführung. WOV ist auf der Grundlage von NPM entwickelt worden und ist ein Managementmodell für den öffentlichen Sektor, das sowohl die politischen wie auch die administrativen Prozesse, Strukturen und Kulturen miteinbezieht.
Nun zu meiner Frage. Kann WOV als eigenständiges QMS beschrieben werden? Gibt es Zertifizierungen für WOV? Ist WOV auch TQM?
Herzlichen Dank für euere Hilfe
Philipp (-:



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  • thomas
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#12963 by thomas
google doch mal ne runde, dabei hab ich einiges Wissenswertes gefunden



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  • thomas
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#12966 by thomas
Bachmann: Qualitätskontrolle ja, aber wir machen es anders. 1996 haben
wir in Zusammenarbeit mit dem Kanton Luzern eine wirkungsorientierte
Verwaltung WOV eingeführt, eine Kostenrechnung mit neuer Buchführung,
mit der man dann Aussagen machen kann wie viel eine Dienstleistung, eine Lektion oder ein Schüler pro Tag und so weiter
genau kostet. Mit ausgebildetem Personal, mit guten Leistungen und Transparenz in der Finanzierung können wir unsere Leistung
mit anderen Schulen vergleichen. Für solche Vergleiche sind andere Schulen aber noch nicht alle gleich weit...
Mit WOV plus ist erstmals auch die Qualität messbar, was nützlich für unsere Qualitätssicherung ist: TQM - Total Quality Management.
Eine ablaufsorientierte Führungspraxis, welche das Ziel hat, die Qualität der Schule kontinuierlich zu verbessern. Mit
Forschungsergebnissen und Befragung von ehemaligen Schülern werden wir den Kreislauf schliessen und somit die Führung (Leitbild,
Grundsätze, Konzepte und Ziele) und die Prozesse (Abläufe, Standards und individuelle Förderpläne) stets korrigieren. Es gibt
auch eine Schulkomission mit unabhängigen Personen als zusätzliche Qualitätskontrolle. Zum Schluss möchte ich noch darauf
hinweisen, dass das Heilpädagogische Zentrum Hohenrain eine Dienststelle des Bildungs- und Kulturdepartements des Kantons
Luzern ist - das heisst: eine staatliche Schule.

Beurteilung der Zielerreichung der WOV
Wurden die Ziele, die mit dem WOV-Versuch angestrebt wurden, erreicht? Basierend
auf den Ausführungen in den Kapiteln 2.1 bis 2.5 gelangt das Evaluationsteam zur folgenden
summarischen Einschätzung:
(1) Entflechtung der politischen und betrieblichen Ebene
In der derzeitigen Ausgestaltung der WOV mit den stark operativen Produktegruppen
und der umfangreichen, nicht WOV-konformen Gesetzgebung sind die beiden Ebenen
nach wie vor vermischt. Da die WOV das Recht des Grossen Rates, mit Gesetzen und
Beschlüssen operative Details zu regeln, nicht beschneiden will, wird nie eine vollständige
Trennung von politischer und betrieblicher Ebene erreicht werden: In Bereichen
von staatspolitischer Bedeutung (z.B. Steuern) muss der Grosse Rat auch operative
Details regeln. Als Hinweise darauf, dass die durch den WOV-Versuch Kanton Aargau
angestrebte Entflechtung begonnen hat, darf folgendes gewertet werden: (1) Der insgesamt
gestiegene Handlungsspielraum aller von der WOV Betroffenen und (2) die
Tatsache, dass sich Grosser Rat und Regierungsrat noch stärker mit der Frage befassen,
welche Bereiche auf welcher Ebene und wie tief zu steuern sind.
(2) Verknüpfung von Leistung und Ressourcen
Ansatzweise ist die Verknüpfung von Leistung und Ressourcen bereits im aktuellen
WOV-Versuch vorhanden. Sie wird aber erst dann in genügendem Ausmass nachweisbar
vorhanden sein, wenn die Verwaltung über eine flächendeckende betriebliche
Kostenrechnung verfügt.
(3) Funktionierendes Controlling
Die Controllingsysteme der Verwaltung sind -infolge des Rückstandes bei der Kostenrechnung-
noch nicht genügend ausgebaut. Damit verbunden ist auch der derzeit noch
unbefriedigende Stand des Berichtswesens: Zum einen verursacht es in der Verwaltung
noch erheblichen Arbeitsaufwand (keine automatisierten Systeme) und zum andern
sind die Berichte noch zu detailliert und zu wenig aussagekräftig. Infolge der Versuchsanlage
(einige wenige Pilotbetriebe je Departement) beschränkt sich das Departementscontrolling
derzeit mehrheitlich auf eine Berichtskontrolle. Ebenso ist ein Regierungscontrolling,
das eine Gesamtsicht der Verwaltung ermöglicht, noch nicht vorhanden
(5) Die staatliche Leistungserbringung wird effektiver, effizienter und bürgerbzw.
kundenfreundlicher
Die Indizien sprechen dafür, dass die WOV bei den Pilotbetrieben zu einer effizienteren
Leistungserbringung geführt hat. Auch eine stärkere KundInnenfreundlichkeit kann
nicht ausgeschlossen werden. Der Nachweis der Wirksamkeit ist aber noch ausstehend.
Es wird aber eine Daueraufgabe der Führungsebenen bleiben, die Zufriedenheit
der MitarbeiterInnen aufmerksam im Auge zu behalten und die derzeit insgesamt recht
positive Beurteilung der WOV nicht durch zu hohen Kostendruck zu beeinträchtigen.

Empfehlungen
Vor diesem Hintergrund gibt das Evaluationsteam die nachfolgenden Empfehlungen im
Hinblick auf eine allfällig flächendeckende Einführung der WOV:
E1: Planung und Controlling auf Departements- und Regierungsstufe stärken
Derzeit ist die WOV stark betrieblich ausgerichtet. Würde sie auf diese Weise flächendeckend
eingeführt, bestünde die Gefahr, dass die Gesamtverwaltungssicht verloren
geht. Auf Stufe Regierungsrat empfehlen wir deshalb, ein Regierungscontrolling einzuführen.
Dieses soll -neben dem Leistungs- und Finanzcontrolling für die Gesamtverwaltung-
insbesondere ein Funktionsbereichscontrolling und die entsprechende Planung
umfassen. Damit sollen Querschnittsaufgaben wie Personal, Raumbedürfnisse,
Qualität- und Umweltaspekte gesteuert und gesichert werden. Auf Ebene Departement
empfehlen wir, das Departementscontrolling insbesondere auf die Steuerung der freiwilligen
Leistungen von Organisationseinheiten sowie der outgesourcten Leistungen zu
konzentrieren.
E2: Abklären, ob Produktegruppen an grösseren Einheiten ausgerichtet und Indikatoren
verdichteter gestaltet werden können
Die zum Teil stark operative Ausrichtung der Produktegruppen verursacht in der aktuellen
WOV diverse Probleme. Sie führt nicht nur zu einer Schwächung der Stellung des
Regierungsrates, sondern teilweise auch zu grossem Druck auf Mitarbeitende. Wir
empfehlen, abzuklären, ob die Produktegruppen weiter gefasst werden können und ob
damit tatsächlich eine Informationsverdichtung möglich ist. Es ist nicht von vornherein
klar, ob z.B. eine weit gefasste Produktegruppe "Verkehrssicherheit", die die Aufgaben
des Strassenverkehrsamt, der Strassenpolizei und teilweise des Tiefbauamtes umfasst,
tatsächlich zu weniger Leistungsinformation führt. Die Frage ist offen, ob der politischen
Ebene für dieses umfassende Leistungsspektrum einige wenige aufgabenbasierte
und wirkungsorientierte Indikatoren genügen würden.
E3: Vereinbarungswesen bedarfsorientiert ausgestalten
Das Vereinbarungswesen (Globalkreditvorlage, Departementsauftrag und Kontrakt) ist
bei der derzeitigen Ausgestaltung der Produktgruppen überstruktuirert. Die Departementsaufträge
entsprechen eher "allgemeinen Geschäftsbedingungen" als tatsächlichen
Aufträgen. Wir empfehlen, Departementsaufträge nur dann einzusetzen, wenn
Produktegruppen departementsübergreifend sind, oder wenn sie mit zusätzlichen Entwicklungsschwerpunkten
aus Sicht der Regierung (z.B. Erfüllung von Querschnittsaufgaben)
für die Planungsperioden angereichert werden.
E4: Ziele und Indikatoren strukturieren
Die Globalkreditvorlage enthalten je nach Pilotbetrieb Ziele und Indikatoren auf unterschiedlichen
Ebenen (Prozessebene, Leistungs- und Wirkungebene, Qualitäts- und
Effizienzziele u.ä.m). Wir empfehlen, im Sinne der Transparenz und der Vergleichbarkeit
der Vereinbarungen vorzugeben, welche Zielarten mindestens in den Globalkreditvorlage
vorhanden sein müssen (z.B. mindestens ein Qualitäts-, ein Effizienz- und ein
Wirkungsziel). Um den Planungsspielraum der Pilotbetriebe aufrechtzuerhalten, empfehlen
wir, die Indikatoren der Globalkreditvorlagen stärker qualitätsorientiert auszugestalten.
E5: Dauer der Globalkreditvorlage bedarfsgerecht ausgestalten
Wir empfehlen, die Mehrjährigkeit der Globalkreditvorlage prinzipiell beizubehalten, da
die finanzielle Flexibiltät über die Jahresgrenze hinweg einen wesentlichen Beitrag zur
Vergrösserung des Handlungsspielraums auf der betrieblichen Ebene darstellt. Wir
empfehlen aber, die Dauer der Globalkredite auf die "Planbarkeit" der Produktegruppen
auszurichten. Beispielsweise könnten für repetitive, gut planbare Aufgaben (z.B.
statistisches Amt) vierjährige Vereinbarungen abgeschlossen werden; für schlecht
planbare Aufgaben (z.B. Kantonsspitäler) wären aber einjährige Vereinbarungen zu
bevorzugen.
Falls bezüglich Verbindlichkeit zu einer Einjährigkeit zurückgekehrt wird, empfehlen
wir, auf Ebene Regierungsrat eine Mittelfrist-Rahmenplanung (Stichwort: Aufgabenund
Finanzplanung) zu entwickeln
E6: WOV-Konformität der Gesetze überprüfen
Etliche Probleme in der aktuellen WOV haben ihren Ursprung in nicht-WOV-konformen
Gesetzen und Verordnungen. Wir empfehlen, auch das materielle Recht ist im Hinblick
auf eine allfällige flächendeckende Einführung von WOV soweit als politisch möglich
mit den Grundsätzen von WOV kompatibel zu gestalten.
E7: Notwendigkeit des Stellenplans prüfen
Das inputorientierte Instrument des Stellenplans ist mit der WOV nicht kompatibel. Wir
empfehlen die Überprüfung, ob der Stellenplan nicht durch andere Instrumente ersetzt
oder ganz abgeschafft werden kann.
E8: Harmonisierte Kostenrechnungssysteme sichern
Bezüglich des betriebliche Rechnungswesen empfehlen wir die Einführung einer Kostenträgerrechnung
auf Ebene Produkte in allen Organisationseinheiten. Um eine Konsolidierung
problemlos zu ermöglichen, sollen die Datenschnittstellen zwischen den
dezentralen Kostenträgersystemen und dem geplanten REWAG2 harmonisiert werden.
Ziele der WOV deutlicher und intensiver kommunizieren
Während der Evaluation stellten wir oft fest, dass viele der in den WOV-Versuch Involvierten
mit der Zeit ein eigenes Verständnis der WOV herausbildeten14. Zudem wurden
etliche MitarbeiterInnen durch das Nebeneinander der WOV, der Einführung des neuen
Lohnsystems und der Abschaffung des Beamtenstatus verunsichert. Im Hinblick auf
eine flächendeckende Einführung von empfehlen wir, die tatsächlichen Ziele der WOV
noch deutlicher zu kommunizieren. Dies kann unter Umständen auch durch die Auflistung
von Negativzielen (also Angabe von Entwicklungen, die nicht angestrebt werden)
verdeutlicht werden.





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