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Re: AN-Überlassung
Re: AN-Überlassung
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Vivian
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#13133
by Vivian
Hallo,
der der den Lohn zahlt, muss auch die Steuern und Sozialabgaben abführen - also der Überlasser. Der Entleiher zahlt nicht direkt an den AN sondern immer an den Überlasser. Anderenfalls hätte der der AN automatisch ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher - wahrscheinlich würde ihn das freuen.
Schöne Grüße
Vivian
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Re: AN-Überlassung
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