Schulungsnachweis mit Wirksamkeitsbewertung Pflicht ?!!
- Richard 100
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#13193
by Richard 100
Schulungsnachweis mit Wirksamkeitsbewertung Pflicht ?!! was created by Richard 100
Ist bei einem Schulungsnachweis (also Teilnehmernachweis) auch zwingend für
die DIN ISO 9001 eine Bewertung hinsichtlich
a) des Errechen des Schulungsziels
b) des Anwenden des Erlernten
notwendig.
Wenn ja, Kann mir jemand viell. Lösungsvorschläge
/Umsetzungsvorschläge nennen.
Reicht es aus, wenn die Schulungsteilnehmer
(Mitarbeiter) selbst einschätzen, ob das Schulungsziel erreicht ist.
Auf kreativen Input würde ich mich sehr freuen.
Herzlichen Dank Ihnen allen
Richi
die DIN ISO 9001 eine Bewertung hinsichtlich
a) des Errechen des Schulungsziels
b) des Anwenden des Erlernten
notwendig.
Wenn ja, Kann mir jemand viell. Lösungsvorschläge
/Umsetzungsvorschläge nennen.
Reicht es aus, wenn die Schulungsteilnehmer
(Mitarbeiter) selbst einschätzen, ob das Schulungsziel erreicht ist.
Auf kreativen Input würde ich mich sehr freuen.
Herzlichen Dank Ihnen allen
Richi
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- Wolfgang Horn
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#13194
by Wolfgang Horn
Replied by Wolfgang Horn on topic Re: Schulungsnachweis mit Wirksamkeitsbewertung Pflicht ?!!
Hi, Richi,
: Ist bei einem Schulungsnachweis (also Teilnehmernachweis) auch zwingend für
: die DIN ISO 9001 eine Bewertung hinsichtlich
: a) des Errechen des Schulungsziels
: b) des Anwenden des Erlernten
: notwendig.
Zum Formalen wissen andere gewiß mehr als ich.
Ansonsten wäre dies zu begrüßen, und es ist auch eine seit uralten Zeiten bewährte Praxis im Handwerk: Das selbst angefertigte Gesellenstück ist ein Indiz für die Fähigkeiten des Gesellen.
Kleine Einschränkung: "Für die Anwendung des Erlernten" kann kein Meister einstehen - es sei denn, der Geselle ist sein Arbeitnehmer.
Ciao
Wolfgang Horn
: Ist bei einem Schulungsnachweis (also Teilnehmernachweis) auch zwingend für
: die DIN ISO 9001 eine Bewertung hinsichtlich
: a) des Errechen des Schulungsziels
: b) des Anwenden des Erlernten
: notwendig.
Zum Formalen wissen andere gewiß mehr als ich.
Ansonsten wäre dies zu begrüßen, und es ist auch eine seit uralten Zeiten bewährte Praxis im Handwerk: Das selbst angefertigte Gesellenstück ist ein Indiz für die Fähigkeiten des Gesellen.
Kleine Einschränkung: "Für die Anwendung des Erlernten" kann kein Meister einstehen - es sei denn, der Geselle ist sein Arbeitnehmer.
Ciao
Wolfgang Horn
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