Sinn und Zweck eines QMB
- Peter
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#13483
by Peter
Sinn und Zweck eines QMB was created by Peter
Liebe Gemeinde,
als völlig unbeschlagener Mitmensch habe ich einige Fragen zum QM/QMB im Bezug der häuslichen Krankenpflege.
a) Ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen QMB zu ernennen bzw. einzusetzen?
b) aus Geltungssucht hat sich eine Mitarbeiterin bereiterklärt, die/den QMB zu übernehmen. Auf die Frage "Was machst du da eigentlich?" konnte sie keinerlei Angaben machen. Welche Konsequenzen erwachsen aus der Ahnungslosigkeit einer QMB?
c) die beiden, voneinander unabhängigen, Betreiber des Pflegeunternehmen lehnen jegliche kostenübernahmen für Qualifizierungsmassnahmen der QMB sowie Mitarbeiter konsequent ab! Welchen Sinn macht das QM bzw. die QMB, wenn es seitens der Betreiber offensichtlich boykottiert wird?
d) welche allgemeinen Quellen kann ich nutzen, um den Umfang der Tätigkeiten eines QMB detailiert zu erfahren?
Über die Beantwortung meine Fragen bin ich sehr dankbar!
Beste Grüsse Peter
als völlig unbeschlagener Mitmensch habe ich einige Fragen zum QM/QMB im Bezug der häuslichen Krankenpflege.
a) Ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen QMB zu ernennen bzw. einzusetzen?
b) aus Geltungssucht hat sich eine Mitarbeiterin bereiterklärt, die/den QMB zu übernehmen. Auf die Frage "Was machst du da eigentlich?" konnte sie keinerlei Angaben machen. Welche Konsequenzen erwachsen aus der Ahnungslosigkeit einer QMB?
c) die beiden, voneinander unabhängigen, Betreiber des Pflegeunternehmen lehnen jegliche kostenübernahmen für Qualifizierungsmassnahmen der QMB sowie Mitarbeiter konsequent ab! Welchen Sinn macht das QM bzw. die QMB, wenn es seitens der Betreiber offensichtlich boykottiert wird?
d) welche allgemeinen Quellen kann ich nutzen, um den Umfang der Tätigkeiten eines QMB detailiert zu erfahren?
Über die Beantwortung meine Fragen bin ich sehr dankbar!
Beste Grüsse Peter
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- Wolfgang Horn
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#13484
by Wolfgang Horn
Replied by Wolfgang Horn on topic Re: Sinn und Zweck eines QMB
Lieber Antwortsuchender , herzlich willkommen im Forum derjenigen, die es für richtig halten, daß man den Kunden das liefert, was man ihnen zugesagt hat!
: a) Ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen QMB zu ernennen bzw. einzusetzen?
Meines Wissens nach nicht.
Der Geschäftspartner hat nach bürgerlichem Recht die Pflicht, das zu liefern, was er zugesagt hat - und wofür er den vereinbarten Preis erwarten und notfalls gerichtlich einklagen darf.
Auch der Pflegebetrieb hat die Pflicht, das zu liefern, was er zugesagt hat.
Jeder Kunde ist berechtigt, die gelieferte Leistung zu prüfen, ob sie denn so ausfällt, wie sie vereinbart war.
Er ist auch verpflichtet, das selbst zu prüfen oder in seinem Auftrag prüfen zu lassen, denn der Lieferant ist darin selbst nicht glaubwürdig. Es sei denn, er hat sich diese Glaubwürdigkeit erarbeitet.
Ob der liefernde Unternehmer einen QMB ernennt, ist allein seine Sache.
Die Ernenneung selbst garantiert noch nicht, daß die Leistungen dann besser werden.
: b) aus Geltungssucht hat sich eine Mitarbeiterin bereiterklärt, die/den QMB zu übernehmen. Auf die Frage "Was machst du da eigentlich?" konnte sie keinerlei Angaben machen. Welche Konsequenzen erwachsen aus der Ahnungslosigkeit einer QMB?
Vor meinem inneren Auge sehe ich noch nicht, was Sie damit beschreiben.
Ich lese aber heraus, daß eine Person bemerkt hat, daß nicht ganz das geliefert wurde, was vereinbart war und sich engagiert.
Konsequenzen? Solange sie ihrem Unternehmer nur ihre Bereitschaft erklärt, diese Aufgabe zu machen, riskiert sie das, was jeder riskiert, der seinem Chef einen Finger in die offene Wunde legt.
Ab dann ist es seine Sache, ob er die Bereitschaft zum Platznehmen auf dem Feuerstuhl annimmt oder nicht.
Die Konstellation der gegenseitigen Pflichten und Rechte sind im Pflegewesen so widernatürlich, daß Konflikte und Mißwirtschaft unvermeidbar sind.
(Erklärung: Viel besser ist es beim Friseur. Wir wählen den Friseur, sagen ihm, was wir wollen, während des Haareschneidens klären wir die eine oder andere Frage, nachher prüfen wir das Ergebnis und zahlen auch selbst.
Wo ist das Pflege auch nur so ähnlich? Zahlen tut die Versicherung, aber prüft sie auch das Ergebnis? Und wenn sie prüft, prüft sie im Sinne des einzelnen Klienten? Darf der Klient sich überhaupt seinen Pfleger wählen und der Pfleger sich seinen Klienten?)
: c) die beiden, voneinander unabhängigen, Betreiber des Pflegeunternehmen lehnen jegliche kostenübernahmen für Qualifizierungsmassnahmen der QMB sowie Mitarbeiter konsequent ab! Welchen Sinn macht das QM bzw. die QMB, wenn es seitens der Betreiber offensichtlich boykottiert wird?
Auch das verstehe ich nicht ganz. Aber das, was ich verstehe, klingt nach einem schweren Fehler in der Geschäftsleitung, ähnlich schwer, wie für einen Ferienflieger zwei miteinander konkurrierende Flugkapitäne zu ernennen.
Die beiden sind nicht unabhängig voneinander, wenn sie gemeinsam einen Vertrag mit gemeinsamen Kunden geschlossen haben.
Aber natürlilch kann jeder versuchen, den Erlös selber zu verbuchen und die Belastungen dem jeweils anderen zuzuschustern.
Pfusch im Gesellschaftervertrag schlägt bis zum Kunden durch. In solch einer Situation hat der engagierte QMB eigentlich keine Chance - er steckt mitten zwischen den Mühlsteinen "Gesellschafter A", "Gesellschafter B", "Kunden" und "gesetzliche Verpflichtungen".
Wenn diese Person als Pfleger/Pfleger bei ihren Kunden willkommen ist, dann würde ich sie erst mal fragen, was sie hindert, ihr eigenes Pflegeunternehmen aufzumachen....
: d) welche allgemeinen Quellen kann ich nutzen, um den Umfang der Tätigkeiten eines QMB detailiert zu erfahren?
Sie sind hier schon richtig. Suchen Sie hier im Forum, auch in den vergangenen Jahren, nach dem genialen Giovannis Pizzaservice.
: Über die Beantwortung meine Fragen bin ich sehr dankbar!
Empfehlen Sie das Forum einfach weiter.
"Wir" hier im Forum halten uns nämlich für einigermaßen vernünftig und werden deshalb gern angesprochen, wenn es um Fragen geht, die der Frager nicht nur aus Bequemlichkeit stellt.
Ciao
Wolfgang Horn
: a) Ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen QMB zu ernennen bzw. einzusetzen?
Meines Wissens nach nicht.
Der Geschäftspartner hat nach bürgerlichem Recht die Pflicht, das zu liefern, was er zugesagt hat - und wofür er den vereinbarten Preis erwarten und notfalls gerichtlich einklagen darf.
Auch der Pflegebetrieb hat die Pflicht, das zu liefern, was er zugesagt hat.
Jeder Kunde ist berechtigt, die gelieferte Leistung zu prüfen, ob sie denn so ausfällt, wie sie vereinbart war.
Er ist auch verpflichtet, das selbst zu prüfen oder in seinem Auftrag prüfen zu lassen, denn der Lieferant ist darin selbst nicht glaubwürdig. Es sei denn, er hat sich diese Glaubwürdigkeit erarbeitet.
Ob der liefernde Unternehmer einen QMB ernennt, ist allein seine Sache.
Die Ernenneung selbst garantiert noch nicht, daß die Leistungen dann besser werden.
: b) aus Geltungssucht hat sich eine Mitarbeiterin bereiterklärt, die/den QMB zu übernehmen. Auf die Frage "Was machst du da eigentlich?" konnte sie keinerlei Angaben machen. Welche Konsequenzen erwachsen aus der Ahnungslosigkeit einer QMB?
Vor meinem inneren Auge sehe ich noch nicht, was Sie damit beschreiben.
Ich lese aber heraus, daß eine Person bemerkt hat, daß nicht ganz das geliefert wurde, was vereinbart war und sich engagiert.
Konsequenzen? Solange sie ihrem Unternehmer nur ihre Bereitschaft erklärt, diese Aufgabe zu machen, riskiert sie das, was jeder riskiert, der seinem Chef einen Finger in die offene Wunde legt.
Ab dann ist es seine Sache, ob er die Bereitschaft zum Platznehmen auf dem Feuerstuhl annimmt oder nicht.
Die Konstellation der gegenseitigen Pflichten und Rechte sind im Pflegewesen so widernatürlich, daß Konflikte und Mißwirtschaft unvermeidbar sind.
(Erklärung: Viel besser ist es beim Friseur. Wir wählen den Friseur, sagen ihm, was wir wollen, während des Haareschneidens klären wir die eine oder andere Frage, nachher prüfen wir das Ergebnis und zahlen auch selbst.
Wo ist das Pflege auch nur so ähnlich? Zahlen tut die Versicherung, aber prüft sie auch das Ergebnis? Und wenn sie prüft, prüft sie im Sinne des einzelnen Klienten? Darf der Klient sich überhaupt seinen Pfleger wählen und der Pfleger sich seinen Klienten?)
: c) die beiden, voneinander unabhängigen, Betreiber des Pflegeunternehmen lehnen jegliche kostenübernahmen für Qualifizierungsmassnahmen der QMB sowie Mitarbeiter konsequent ab! Welchen Sinn macht das QM bzw. die QMB, wenn es seitens der Betreiber offensichtlich boykottiert wird?
Auch das verstehe ich nicht ganz. Aber das, was ich verstehe, klingt nach einem schweren Fehler in der Geschäftsleitung, ähnlich schwer, wie für einen Ferienflieger zwei miteinander konkurrierende Flugkapitäne zu ernennen.
Die beiden sind nicht unabhängig voneinander, wenn sie gemeinsam einen Vertrag mit gemeinsamen Kunden geschlossen haben.
Aber natürlilch kann jeder versuchen, den Erlös selber zu verbuchen und die Belastungen dem jeweils anderen zuzuschustern.
Pfusch im Gesellschaftervertrag schlägt bis zum Kunden durch. In solch einer Situation hat der engagierte QMB eigentlich keine Chance - er steckt mitten zwischen den Mühlsteinen "Gesellschafter A", "Gesellschafter B", "Kunden" und "gesetzliche Verpflichtungen".
Wenn diese Person als Pfleger/Pfleger bei ihren Kunden willkommen ist, dann würde ich sie erst mal fragen, was sie hindert, ihr eigenes Pflegeunternehmen aufzumachen....
: d) welche allgemeinen Quellen kann ich nutzen, um den Umfang der Tätigkeiten eines QMB detailiert zu erfahren?
Sie sind hier schon richtig. Suchen Sie hier im Forum, auch in den vergangenen Jahren, nach dem genialen Giovannis Pizzaservice.
: Über die Beantwortung meine Fragen bin ich sehr dankbar!
Empfehlen Sie das Forum einfach weiter.
"Wir" hier im Forum halten uns nämlich für einigermaßen vernünftig und werden deshalb gern angesprochen, wenn es um Fragen geht, die der Frager nicht nur aus Bequemlichkeit stellt.
Ciao
Wolfgang Horn
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- Stöff
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#13490
by Stöff
*diesmal hoffentlich mit Text*
Salü Peter
Zu den Punkten b. und c. möchte ich noch ein paar Dinge anfügen.
Der Mitarbeiter der bereit ist, den QMB-Job zu übernehmen, wäre eigentlich zu loben und zu fördern. Auch wenn das Motiv für die Bewerbung moralisch verwerflich ist/wäre, am Ende muss die Arbeit und das Resultat bewertet werden.
Manchmal kommt es mir vor, als würden die Personen, die sich ins QM schleichen, dem Glauben verfallen sein, dass es sich hierbei um ein Nebenamt, sowas wie ein Profilierungs-ämtchen handelt. (Hiervon sind die meisten Teilnehmer an diesem Forum ausgeschlossen, ich meine mehr die Nicht-Q-Ausgebildeten, die in einem Betrieb ins neu gegründete QM wechseln.)
Der MA kann nun eine gute Figur machen und als QMB, mit viel Aufwand und Zeit, Schulungen und Recherchen, die Ziele der Geschäftleitung erreichen. Falls er denn Ziele bekommt oder hat. Ganz klar hierbei, Ziele verlangen auch ein Budget, welches der QMB einsetzen kann. Bekommt er kein Geld, dürfen auch keine Ziele gesteckt werden.
Was nun, wenn sich der MA als QMB nicht Weiterbilden kann, keine Ziele hat und dementsprechend auch keine Verantwortung? Falls er als QMB einen Lohnausgleich bekommt, ist es einfach verdientes Geld. Wenn nicht, wird ihm dies auch für die Zukunft nichts nützen, der QMB zu sein, weil niemand von ihm notiz nimmt, da er ja nichts vorweisen kann.
Tragisch wird es für den neuen QMB, wenn sich die Geschäftsleitung dazu entschliesst, den Betrieb zu zertifizieren, dem QMB die wirklich volle Verantwortung für den Q-Bereich anhängt und ihn so zur Zielscheibe für alles was schief geht macht.
Meiner Meinung nach kann man seine Karriere sehr gut mit "Nebenämtern" supporten, wenn es aber um QMB geht, wird der Kandidat früher oder später auf die Nase fallen. Insbesondere dann, wenn sich die Betriebsleitung nicht für das QM interessiert und den neuen QMB mit Schulungen, Hilfe und Finanzen unterstützt.
Gruss,
Stöff
Replied by Stöff on topic Re: Sinn und Zweck eines QMB
*diesmal hoffentlich mit Text*
Salü Peter
Zu den Punkten b. und c. möchte ich noch ein paar Dinge anfügen.
Der Mitarbeiter der bereit ist, den QMB-Job zu übernehmen, wäre eigentlich zu loben und zu fördern. Auch wenn das Motiv für die Bewerbung moralisch verwerflich ist/wäre, am Ende muss die Arbeit und das Resultat bewertet werden.
Manchmal kommt es mir vor, als würden die Personen, die sich ins QM schleichen, dem Glauben verfallen sein, dass es sich hierbei um ein Nebenamt, sowas wie ein Profilierungs-ämtchen handelt. (Hiervon sind die meisten Teilnehmer an diesem Forum ausgeschlossen, ich meine mehr die Nicht-Q-Ausgebildeten, die in einem Betrieb ins neu gegründete QM wechseln.)
Der MA kann nun eine gute Figur machen und als QMB, mit viel Aufwand und Zeit, Schulungen und Recherchen, die Ziele der Geschäftleitung erreichen. Falls er denn Ziele bekommt oder hat. Ganz klar hierbei, Ziele verlangen auch ein Budget, welches der QMB einsetzen kann. Bekommt er kein Geld, dürfen auch keine Ziele gesteckt werden.
Was nun, wenn sich der MA als QMB nicht Weiterbilden kann, keine Ziele hat und dementsprechend auch keine Verantwortung? Falls er als QMB einen Lohnausgleich bekommt, ist es einfach verdientes Geld. Wenn nicht, wird ihm dies auch für die Zukunft nichts nützen, der QMB zu sein, weil niemand von ihm notiz nimmt, da er ja nichts vorweisen kann.
Tragisch wird es für den neuen QMB, wenn sich die Geschäftsleitung dazu entschliesst, den Betrieb zu zertifizieren, dem QMB die wirklich volle Verantwortung für den Q-Bereich anhängt und ihn so zur Zielscheibe für alles was schief geht macht.
Meiner Meinung nach kann man seine Karriere sehr gut mit "Nebenämtern" supporten, wenn es aber um QMB geht, wird der Kandidat früher oder später auf die Nase fallen. Insbesondere dann, wenn sich die Betriebsleitung nicht für das QM interessiert und den neuen QMB mit Schulungen, Hilfe und Finanzen unterstützt.
Gruss,
Stöff
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- Vivian
- Topic Author
- Visitor
#13520
by Vivian
Hallo Peter
: a) Ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen QMB zu ernennen bzw. einzusetzen?
****Pflegedienste müssen Mindestqualitätsstandards nach Sozialgesetzbuch gewährleisten und dokumentieren. Von Seiten der Gesetzgebung sind QM-Systeme im Krankenhausbereich und in Pflegeheimen gefordert. Die 9001 ist nicht explizit gefordert.
: b) aus Geltungssucht hat sich eine Mitarbeiterin bereiterklärt, die/den QMB zu übernehmen. Auf die Frage "Was machst du da eigentlich?" konnte sie keinerlei Angaben machen. Welche Konsequenzen erwachsen aus der Ahnungslosigkeit einer QMB?
****Bauernopfer, Prügelknabe, Sündenbock, Karriereknick und weg vom Fenster - um es mal ganz drastisch auszudrücken. Ein QMB eignet sich bei entsprechenden Forderungen von Kunden, Zertifizierungsgesellschaften oder sonstigen Interessenpartnern vorzüglich als Prügelknabe zur Entlastung der GL, welche sich nicht selten versucht, sich über den QMB aus der Verantwortung zu schleichen.
: c) die beiden, voneinander unabhängigen, Betreiber des Pflegeunternehmen lehnen jegliche kostenübernahmen für Qualifizierungsmassnahmen der QMB sowie Mitarbeiter konsequent ab! Welchen Sinn macht das QM bzw. die QMB, wenn es seitens der Betreiber offensichtlich boykottiert wird?
**** Überhaupt keinen. QM ist eine klare Führungsaufgabe. Viel wichtiger ist die Frage: Welche Motive hatte die GL, einen QMB zu berufen? Welche Ziele verfolgt sie überhaupt mit dem QM?
: d) welche allgemeinen Quellen kann ich nutzen, um den Umfang der Tätigkeiten eines QMB detailiert zu erfahren?
**** Dieses Forum ist bestens geeignet. Zu QM gibt es darüber hinaus eine Menge Fachliteratur. Letzte Woche habe ich unter dem Suchbegriff "Qualitätsmanagement" enige Angebote zum Thema QM in der Pflege gesehen.
Wenn ich deine nachfolgenden Beiträge richtig interpretiere, möchtest du deine Kollegin warnen ohne viel Porzelan zu zerschlagen? Frage sie doch mal nach ihren konkreten Aufgaben, wie ihre Verantwortlichkeiten, Befugnisse und Ziele formuliert sind und ob sie überhaupt weiß, was von ihr erwartet wird.
Meiner Ansicht nach, muss sie allerdings selbst aktiv werden und auf ihre GL zugehen. Wenn man vor der Belegschaft zum QMB ausgerufen wird, kann man sich auch nicht mehr so einfach still und leise aus dem Amt davonschleichen.
Problematisch wird es, wenn die GL nicht bereit ist, wenigstens einen Rahmen für das QM festzulegen. Dabei ist es sicher egal wie dieser aussieht. Hier geht das Spektrum vom effizienten Top-QMS bis zum "Proforma-Papier-QMS".
Es gibt sicher viele Kollegen, die zu einem QM-Amt kommen, wie die Jungfrau zum Kind - die GL verlangt plötzlich die Zertifizierung und macht anschließend den ahnungslosen QMB für die gescheiterte Zertifizierung verantwortlich.
Zeige deiner Kollegin einfach mal dieses Forum.
Schöne Grüße
Vivian
Replied by Vivian on topic Re: Sinn und Zweck eines QMB - Böse böse Falle
Hallo Peter
: a) Ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen QMB zu ernennen bzw. einzusetzen?
****Pflegedienste müssen Mindestqualitätsstandards nach Sozialgesetzbuch gewährleisten und dokumentieren. Von Seiten der Gesetzgebung sind QM-Systeme im Krankenhausbereich und in Pflegeheimen gefordert. Die 9001 ist nicht explizit gefordert.
: b) aus Geltungssucht hat sich eine Mitarbeiterin bereiterklärt, die/den QMB zu übernehmen. Auf die Frage "Was machst du da eigentlich?" konnte sie keinerlei Angaben machen. Welche Konsequenzen erwachsen aus der Ahnungslosigkeit einer QMB?
****Bauernopfer, Prügelknabe, Sündenbock, Karriereknick und weg vom Fenster - um es mal ganz drastisch auszudrücken. Ein QMB eignet sich bei entsprechenden Forderungen von Kunden, Zertifizierungsgesellschaften oder sonstigen Interessenpartnern vorzüglich als Prügelknabe zur Entlastung der GL, welche sich nicht selten versucht, sich über den QMB aus der Verantwortung zu schleichen.
: c) die beiden, voneinander unabhängigen, Betreiber des Pflegeunternehmen lehnen jegliche kostenübernahmen für Qualifizierungsmassnahmen der QMB sowie Mitarbeiter konsequent ab! Welchen Sinn macht das QM bzw. die QMB, wenn es seitens der Betreiber offensichtlich boykottiert wird?
**** Überhaupt keinen. QM ist eine klare Führungsaufgabe. Viel wichtiger ist die Frage: Welche Motive hatte die GL, einen QMB zu berufen? Welche Ziele verfolgt sie überhaupt mit dem QM?
: d) welche allgemeinen Quellen kann ich nutzen, um den Umfang der Tätigkeiten eines QMB detailiert zu erfahren?
**** Dieses Forum ist bestens geeignet. Zu QM gibt es darüber hinaus eine Menge Fachliteratur. Letzte Woche habe ich unter dem Suchbegriff "Qualitätsmanagement" enige Angebote zum Thema QM in der Pflege gesehen.
Wenn ich deine nachfolgenden Beiträge richtig interpretiere, möchtest du deine Kollegin warnen ohne viel Porzelan zu zerschlagen? Frage sie doch mal nach ihren konkreten Aufgaben, wie ihre Verantwortlichkeiten, Befugnisse und Ziele formuliert sind und ob sie überhaupt weiß, was von ihr erwartet wird.
Meiner Ansicht nach, muss sie allerdings selbst aktiv werden und auf ihre GL zugehen. Wenn man vor der Belegschaft zum QMB ausgerufen wird, kann man sich auch nicht mehr so einfach still und leise aus dem Amt davonschleichen.
Problematisch wird es, wenn die GL nicht bereit ist, wenigstens einen Rahmen für das QM festzulegen. Dabei ist es sicher egal wie dieser aussieht. Hier geht das Spektrum vom effizienten Top-QMS bis zum "Proforma-Papier-QMS".
Es gibt sicher viele Kollegen, die zu einem QM-Amt kommen, wie die Jungfrau zum Kind - die GL verlangt plötzlich die Zertifizierung und macht anschließend den ahnungslosen QMB für die gescheiterte Zertifizierung verantwortlich.
Zeige deiner Kollegin einfach mal dieses Forum.
Schöne Grüße
Vivian
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- Rataplam
- Topic Author
- Visitor
#13547
by Rataplam
Replied by Rataplam on topic Re: Sinn und Zweck eines QMB
Hallo Peter,
ich würde mich nicht so sehr, wie viele meiner Mitstreiter, auf das Qualitätwissen versteifen.
Wichtiger ist vielmehr die gute Kenntnis der eigenen Prozesse.
Es ist immer leichter, jemanden der die Prozesse kennt, qualitätsmäßig weiterzuqualifizieren, als eine Q-Fachkraft (Donnerwetter, fast hätte ich Bürokraten geschrieben:) auf die Prozesse einzuschwören.
Mein Chef hat das mal so ausgedrückt:
Unsere Leute gibt es nicht so, wie wir sie brauchen, wir bilden sie aus.
Es gibt eigentlich nur 3 Möglichkeiten:
1. Dein QMB bekommt vom Chef eine Zielvereinbarung. Dann weiss sie sowieso was von ihr erwartet wird.
2. Oder sie ergreift die Initiative, und fragt Chef, was denn nun von ihr erwartet wird. (Wenn sie das nicht gemacht hat, ist ihr sowieso nicht zu helfen)
3. Sie tut nix, bekommt keine Infos und läuft leer. DAs geht meistens nicht lange.
Wie schon viele vor mir erwähnt haben, das kann man abwarten.
: Liebe Gemeinde,
: als völlig unbeschlagener Mitmensch habe ich einige Fragen zum QM/QMB im Bezug der häuslichen Krankenpflege.
: a) Ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen QMB zu ernennen bzw. einzusetzen?
: b) aus Geltungssucht hat sich eine Mitarbeiterin bereiterklärt, die/den QMB zu übernehmen. Auf die Frage "Was machst du da eigentlich?" konnte sie keinerlei Angaben machen. Welche Konsequenzen erwachsen aus der Ahnungslosigkeit einer QMB?
: c) die beiden, voneinander unabhängigen, Betreiber des Pflegeunternehmen lehnen jegliche kostenübernahmen für Qualifizierungsmassnahmen der QMB sowie Mitarbeiter konsequent ab! Welchen Sinn macht das QM bzw. die QMB, wenn es seitens der Betreiber offensichtlich boykottiert wird?
: d) welche allgemeinen Quellen kann ich nutzen, um den Umfang der Tätigkeiten eines QMB detailiert zu erfahren?
: Über die Beantwortung meine Fragen bin ich sehr dankbar!
: Beste Grüsse Peter
ich würde mich nicht so sehr, wie viele meiner Mitstreiter, auf das Qualitätwissen versteifen.
Wichtiger ist vielmehr die gute Kenntnis der eigenen Prozesse.
Es ist immer leichter, jemanden der die Prozesse kennt, qualitätsmäßig weiterzuqualifizieren, als eine Q-Fachkraft (Donnerwetter, fast hätte ich Bürokraten geschrieben:) auf die Prozesse einzuschwören.
Mein Chef hat das mal so ausgedrückt:
Unsere Leute gibt es nicht so, wie wir sie brauchen, wir bilden sie aus.
Es gibt eigentlich nur 3 Möglichkeiten:
1. Dein QMB bekommt vom Chef eine Zielvereinbarung. Dann weiss sie sowieso was von ihr erwartet wird.
2. Oder sie ergreift die Initiative, und fragt Chef, was denn nun von ihr erwartet wird. (Wenn sie das nicht gemacht hat, ist ihr sowieso nicht zu helfen)
3. Sie tut nix, bekommt keine Infos und läuft leer. DAs geht meistens nicht lange.
Wie schon viele vor mir erwähnt haben, das kann man abwarten.
: Liebe Gemeinde,
: als völlig unbeschlagener Mitmensch habe ich einige Fragen zum QM/QMB im Bezug der häuslichen Krankenpflege.
: a) Ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen QMB zu ernennen bzw. einzusetzen?
: b) aus Geltungssucht hat sich eine Mitarbeiterin bereiterklärt, die/den QMB zu übernehmen. Auf die Frage "Was machst du da eigentlich?" konnte sie keinerlei Angaben machen. Welche Konsequenzen erwachsen aus der Ahnungslosigkeit einer QMB?
: c) die beiden, voneinander unabhängigen, Betreiber des Pflegeunternehmen lehnen jegliche kostenübernahmen für Qualifizierungsmassnahmen der QMB sowie Mitarbeiter konsequent ab! Welchen Sinn macht das QM bzw. die QMB, wenn es seitens der Betreiber offensichtlich boykottiert wird?
: d) welche allgemeinen Quellen kann ich nutzen, um den Umfang der Tätigkeiten eines QMB detailiert zu erfahren?
: Über die Beantwortung meine Fragen bin ich sehr dankbar!
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