Pflicht zur Wareneingangsprüfung

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#13780 by Lisann
Pflicht zur Wareneingangsprüfung was created by Lisann
Vor kurzem habe ich gehört, dass es auf einigen Umwegen möglich ist, die Wareneingangsprüfung auf den Lieferanten abzuwälzen.
Welche Bedingungen müssen dafür gegeben sein? Wer kann mir mehr dazu sagen?



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  • Andrea
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#13781 by Andrea
Replied by Andrea on topic Re: Pflicht zur Wareneingangsprüfung
Hallo Lisann,
denkst du, dass es eine gute Alternative ist? Also ich möchte schon sehen, was ich da in mein Lager stelle, bzw. was ich in die Produktion bringe. Sicher gibt es Möglichkeiten, sich mit Lieferantenerklärungen rauszureden. Aber ist das der ware Sinn hinter dem QUalitätsmanagement? Ich denke nicht. Zumal man ja dann immer trotzdem verpflichtet ist, Stichprobenartig zu prüfen, ob die Waren wirklich den Spezifikationen entsprechen. Ich denke nicht, dass sich ein Auditor damit abfindet.
Gruß
Andrea

: Vor kurzem habe ich gehört, dass es auf einigen Umwegen möglich ist, die Wareneingangsprüfung auf den Lieferanten abzuwälzen.

: Welche Bedingungen müssen dafür gegeben sein? Wer kann mir mehr dazu sagen?




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  • Veit
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#13783 by Veit
Replied by Veit on topic Re: Pflicht zur Wareneingangsprüfung

: Vor kurzem habe ich gehört, dass es auf einigen Umwegen möglich ist, die Wareneingangsprüfung auf den Lieferanten abzuwälzen.

: Welche Bedingungen müssen dafür gegeben sein? Wer kann mir mehr dazu sagen?

Hallo Lisann,
Der Gesetzgeber sieht das anders, aber machbar ist alles, nur Vertraglich geregelt muß es schon sein. Erscheint den meisten von uns aber wenig sinnvoll, da die Haftungsansprüche dann nicht mehr so einfach liegen und nicht prüfen erhebliche Risiken für die eigene Produktion/ Weiterverarbeitung bergen.
Gruß,
Veit



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  • Vivian
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#13809 by Vivian
Replied by Vivian on topic Re: Pflicht zur Wareneingangsprüfung
Hallo,
nach Handelsgesetzbuch muss der Kunde eine Wareneingangsprüfung durchführen, um eine zeitgerechte und durchsetzbare Mängelrüge gegenüber dem Lieferanten geltend machen zu können.
Fakt ist, viele Unternehmen versuchen, sich durch Verträge, QSV's etc. entsprechend von der WE-Prüfung zu entlasten. Dadurch, das diese vertraglichen Regelungen enorm weit verbreitet sind, glaubt jedes Unternehmen, dies sei rechtlich korrekt. Ich habe jedoch noch keinen Fachbeitrag gefunden, der die rechtliche Haltbarkeit dieser Verträge bestätigen würde. Sogar Herr Dr. Adams hat sich in der Zeitung "Qualität und Zuverlässigkeit" nicht eideutig zu dem Thema positioniert.
Auf den Punkt gebracht: Die Regelungen haben wohl bei der derzeitigen Rechtlage im Streitfall vor Gericht keinen Bestand. Jedoch wird kaum ein Unternehmen gegen einen wichtigen Kunden klagen, da er wahrscheinlich den Rechtsstreit gewinnen, den Kunden jedoch verlieren würde. Es ist also eine Frage der Macht. In der Praxis sparen zwar viele Unternehmen durch die weggelassene WE-Prüfung, aber viele Unternehmen sind dadurch auch auf die Nase gefallen, weil der Lieferant halt nicht so zuverlässig geprüft hat. Anschließend wurde die Einsparung durch Lieferantenaudits bzw. dadurch, dass man dem Lieferanten in Sachen Prozesssicherheit und Prozessüberwachung auf die Sprünge helfen musste, wieder aufgezehrt.
Letztendlich muss jeder seine eigene Position finden. Für die Ausarbeitung solcher Verträge würde ich auf jeden Fall einen Juristen mit Spezialgebiet Handelsrecht befragen.
Schöne Grüße




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