CE-Kennzeichnung
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#14740
by US
CE-Kennzeichnung was created by US
Wir sind Hersteller und Lieferant für militärische Produkte.
Wir führen im Auftrag einer anderen deutschen Fa. die Instandsetzung von Produkten durch, die i. Allgemeinen der Druckgeräte Richtlinie unterliegen. Im Speziellen läßt diese Richtlinie zu, bei militärischen Gütern die Verpflichtung auszusetzen.
Der Endkunde in dieser Konstellation ist ein anderer Staat innerhalb der EU, der gemäß unserem Auftraggeber die CE-Kennzeichnung nicht fordert.
Kann uns unser Auftraggeber (deutsche Fa.) von der Verpflichtung zur CE-Kennzeichnung entpflichten?
Kann uns der Endkunde (EU-Staat) von der CE-Kennzeichnung entpflichten?
Kann uns (anderer Auftrag) ein Nicht-EU-Staat von der CE-Kennzeichnung entpflichten?
Bei Aufträgen des deutschen Auftraggeber/Endkunden (Bund/BWB) wird die CE-Kennzeichnung gefordert und diese Forderung von uns erfüllt .
Danke für die Antwort und mit freundlichen Grüßen
Wir führen im Auftrag einer anderen deutschen Fa. die Instandsetzung von Produkten durch, die i. Allgemeinen der Druckgeräte Richtlinie unterliegen. Im Speziellen läßt diese Richtlinie zu, bei militärischen Gütern die Verpflichtung auszusetzen.
Der Endkunde in dieser Konstellation ist ein anderer Staat innerhalb der EU, der gemäß unserem Auftraggeber die CE-Kennzeichnung nicht fordert.
Kann uns unser Auftraggeber (deutsche Fa.) von der Verpflichtung zur CE-Kennzeichnung entpflichten?
Kann uns der Endkunde (EU-Staat) von der CE-Kennzeichnung entpflichten?
Kann uns (anderer Auftrag) ein Nicht-EU-Staat von der CE-Kennzeichnung entpflichten?
Bei Aufträgen des deutschen Auftraggeber/Endkunden (Bund/BWB) wird die CE-Kennzeichnung gefordert und diese Forderung von uns erfüllt .
Danke für die Antwort und mit freundlichen Grüßen
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- Normguru
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#14741
by Normguru
Replied by Normguru on topic Re: CE-Kennzeichnung
Hi,
innerhalb der Eu ist die CE-Kennzeichnung Pflicht. DIe CE-Kennzeichnung selber besagt ja nicht viel, sondern lediglich, dass Grundlegende Forderungen eingehalten werden.
Warum keine CE-Kennzeichnung, wenn diese sowieso erfüllt wird?
Grüße Normguru
innerhalb der Eu ist die CE-Kennzeichnung Pflicht. DIe CE-Kennzeichnung selber besagt ja nicht viel, sondern lediglich, dass Grundlegende Forderungen eingehalten werden.
Warum keine CE-Kennzeichnung, wenn diese sowieso erfüllt wird?
Grüße Normguru
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- Karlheinz
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#14745
by Karlheinz
Replied by Karlheinz on topic Re: CE-Kennzeichnung
Hallo US,
soweit ich mich erinnere, muß derjenige die CE-Conformität erklähren, der das Produkt "in Verkehr" bringt.
Ich weiß natürlich nicht welche Vertragsgestaltung dem Instandhaltungsauftrag zugrunde liegt, könnte mir aber vorstellen, dass genau hier eine Lösung für dein Problem zu finden ist.
Viele Grüße, Karlheinz
: Wir sind Hersteller und Lieferant für militärische Produkte.
: Wir führen im Auftrag einer anderen deutschen Fa. die Instandsetzung von Produkten durch, die i. Allgemeinen der Druckgeräte Richtlinie unterliegen. Im Speziellen läßt diese Richtlinie zu, bei militärischen Gütern die Verpflichtung auszusetzen.
: Der Endkunde in dieser Konstellation ist ein anderer Staat innerhalb der EU, der gemäß unserem Auftraggeber die CE-Kennzeichnung nicht fordert.
: Kann uns unser Auftraggeber (deutsche Fa.) von der Verpflichtung zur CE-Kennzeichnung entpflichten?
: Kann uns der Endkunde (EU-Staat) von der CE-Kennzeichnung entpflichten?
: Kann uns (anderer Auftrag) ein Nicht-EU-Staat von der CE-Kennzeichnung entpflichten?
: Bei Aufträgen des deutschen Auftraggeber/Endkunden (Bund/BWB) wird die CE-Kennzeichnung gefordert und diese Forderung von uns erfüllt .
: Danke für die Antwort und mit freundlichen Grüßen
soweit ich mich erinnere, muß derjenige die CE-Conformität erklähren, der das Produkt "in Verkehr" bringt.
Ich weiß natürlich nicht welche Vertragsgestaltung dem Instandhaltungsauftrag zugrunde liegt, könnte mir aber vorstellen, dass genau hier eine Lösung für dein Problem zu finden ist.
Viele Grüße, Karlheinz
: Wir sind Hersteller und Lieferant für militärische Produkte.
: Wir führen im Auftrag einer anderen deutschen Fa. die Instandsetzung von Produkten durch, die i. Allgemeinen der Druckgeräte Richtlinie unterliegen. Im Speziellen läßt diese Richtlinie zu, bei militärischen Gütern die Verpflichtung auszusetzen.
: Der Endkunde in dieser Konstellation ist ein anderer Staat innerhalb der EU, der gemäß unserem Auftraggeber die CE-Kennzeichnung nicht fordert.
: Kann uns unser Auftraggeber (deutsche Fa.) von der Verpflichtung zur CE-Kennzeichnung entpflichten?
: Kann uns der Endkunde (EU-Staat) von der CE-Kennzeichnung entpflichten?
: Kann uns (anderer Auftrag) ein Nicht-EU-Staat von der CE-Kennzeichnung entpflichten?
: Bei Aufträgen des deutschen Auftraggeber/Endkunden (Bund/BWB) wird die CE-Kennzeichnung gefordert und diese Forderung von uns erfüllt .
: Danke für die Antwort und mit freundlichen Grüßen
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- Vivian
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- Visitor
#14754
by Vivian
Replied by Vivian on topic Re: CE-Kennzeichnung
Hallo,
die Frage ist alles andere als trivial. Ich würde mir an deiner Stelle einen Fachjuristen suchen, der sich möglichst zusätzlich mit europäischem Vertragsrecht auskennt.
Aber warum solltet Ihr überhaupt für die CE-Kennzeichnung zuständig sein, wenn ich richtig gelesen habe, seid ihr lediglich für die Instandhaltung verantwortlich oder baut ihr Anlagen so um, dass die CE-Kennzeichnung erfordlich wird?
Ein Tipp für eine etwas kompetentere Fragestellung an den Fachmann.
Meines Wissens nach steht und fällt die Verpflichtung zur CE-Kennzeichnung mit der Definition des Inverkehrbringens. Vor einiger Zeit sah sich ein mir bekanntes Unternehmen in folgender Situation:
Die Firma hat mehrere in sich autark funktionierende Maschinen mit einem Komplettauftrag gekauft und zu einer verketteten Gesamtanlage zusammengefügt. Der Gesamtlieferumfang wurde ohne CE-Kennzeichnung geliefert. Da die verkettete Anlage jedoch beim Kunden aufgebaut und in Betrieb genommen wurde, galt dieser als der letztendliche Inverkehrbringer und musste die CE-Kennzeichnung selbst realisieren. Von Seiten der Gesetzgebung war dieses Vorgehen völlig korrekt. Pech für das Unternehmen - es hätte den Lieferanten per Vertrag zur CE-Kennzeichnung verpflichten müssen.
Vielleicht hilft dir dieses Beispiel weiter. Mir stellt sich jedoch gerade die Frage, ob es für den Militärbereich nicht ganz eigene Regeln gibt?
die Frage ist alles andere als trivial. Ich würde mir an deiner Stelle einen Fachjuristen suchen, der sich möglichst zusätzlich mit europäischem Vertragsrecht auskennt.
Aber warum solltet Ihr überhaupt für die CE-Kennzeichnung zuständig sein, wenn ich richtig gelesen habe, seid ihr lediglich für die Instandhaltung verantwortlich oder baut ihr Anlagen so um, dass die CE-Kennzeichnung erfordlich wird?
Ein Tipp für eine etwas kompetentere Fragestellung an den Fachmann.
Meines Wissens nach steht und fällt die Verpflichtung zur CE-Kennzeichnung mit der Definition des Inverkehrbringens. Vor einiger Zeit sah sich ein mir bekanntes Unternehmen in folgender Situation:
Die Firma hat mehrere in sich autark funktionierende Maschinen mit einem Komplettauftrag gekauft und zu einer verketteten Gesamtanlage zusammengefügt. Der Gesamtlieferumfang wurde ohne CE-Kennzeichnung geliefert. Da die verkettete Anlage jedoch beim Kunden aufgebaut und in Betrieb genommen wurde, galt dieser als der letztendliche Inverkehrbringer und musste die CE-Kennzeichnung selbst realisieren. Von Seiten der Gesetzgebung war dieses Vorgehen völlig korrekt. Pech für das Unternehmen - es hätte den Lieferanten per Vertrag zur CE-Kennzeichnung verpflichten müssen.
Vielleicht hilft dir dieses Beispiel weiter. Mir stellt sich jedoch gerade die Frage, ob es für den Militärbereich nicht ganz eigene Regeln gibt?
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