QMB und Berufshaftpflicht

  • heiner
  • Topic Author
  • Visitor
  • Visitor
#15744 by heiner
QMB und Berufshaftpflicht was created by heiner
Hallo,
ich habe aus diversen Diskussinen mit Kollegen einen Infobedarf bekommen.
Brauche ich als angestellter QMB eine Berufshaftpflicht? Wofür könnte ich haftbar gemacht werden?
Gruß
Heiner



Please Anmelden to join the conversation.

  • Michael
  • Topic Author
  • Visitor
  • Visitor
#15747 by Michael
Replied by Michael on topic Re: QMB und Berufshaftpflicht
Hallo Heiner!
Das ist abhängig von deinem Verantwortungsbereich und deinemm Arbeitsvertrag. Normalerweise sollte dein Verantwortungsbereich genau geregelt sein. Die Fa. sollte auch eine Haftpflicht für ihre Mitarbeiter abgeschlossen haben.
Der Grad der Haftung hängt auch mit der Unterschrift zusammen. Es gibt ja i. A. / i. V. / ppa. da gibt es erhebliche Unterschiede. Wenn Du aus dem Vertrag oder vom Chef keine ausreichende Antwort bekommst, hilft nur evtl. die Gewerkschaft oder ein Anwalt für Arbeitsrecht.
Gruß
Michael
: Hallo,

: ich habe aus diversen Diskussinen mit Kollegen einen Infobedarf bekommen.

: Brauche ich als angestellter QMB eine Berufshaftpflicht? Wofür könnte ich haftbar gemacht werden?

: Gruß
: Heiner




Please Anmelden to join the conversation.

  • Vivian
  • Topic Author
  • Visitor
  • Visitor
#15771 by Vivian
Replied by Vivian on topic Re: QMB und Berufshaftpflicht
Hallo Heiner,
grundsätzlich haftest du im Rahmen deiner Vollmachten (i. A./i. V./ppa/Gesellschaftervertrag etc.). Die Grenzen (finanziell, Art der Geschäfte, Delegierbarkeit usw.) müssen klar definiert sein.
Einen weiterer Haftungsgegenstand ergibt sich aus aus sogen. leichter Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit bzw. vorsätzlicher Fahrlässigkeit. Den Grad der Fahrlässigkeit und deren Folgen klärt dann i. d. R. der Richter.
Ein weiterer wichtiger Aspekt: Fahrlässigkeit aufgrund Anweisung vom Chef. Ich hatte mal den Fall, dass die Eingangstür der Firma (im geleichen Gebäude wurden u. a. Aussiedler aus sozial schwachen Schichten unterrichtet)auf Anweisung des Chefs nie verschlossen wurde und ständig geöffnet war. Er war einfach zu bequem, beim Verlassen der Geschäftsräume an seinen Schlüssel zu denken. Nachdem ein Laptop eines Kunden entschwunden war, hat man versucht irgend ein Bauernopfer zu finden, was natürlich nicht gelang. In einem oder ähnlich geartetem Fall, kann dir der Chef nichts anhängen, z. B. du lieferst offensichtlich mangelhafte Ware auf Anweisung des Chefs aus und der Kunde stellt anschließend Schadenersatzforderungen.
Schöne Grüße
Vivian



Please Anmelden to join the conversation.

Time to create page: 0.118 seconds
Powered by Kunena Forum