Maschinenfähigkeitsindex bei Laserschweißanlagen
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#15958
by Ralf
Maschinenfähigkeitsindex bei Laserschweißanlagen was created by Ralf
Uns liegt eine Forderung nach einem Maschinenfähigkeitsindex zu einer Laserschweißanlage von 1,33 vor, der anhand von Schweißmustern nachgewiesen werden soll. Kriterium ist die Leckrate des Heliumlecktestes der Bauteile (Dichtigkeit der Naht).
Uns ist nun nicht klar, ob hier die Maschinenfähigkeit oder nicht eher die Prozeßfähigkeit betrachtet wird? Die Fähigkeit der Maschine würde doch bedeuten, die Position der Schweißnaht in einer definierten Toleranz auszuführen und dabei z.B. Vorschubgeschwindigkeit und eingestellte Laserleistung konstant zu halten.
Zwar ist dann der Heliumlecktest eine Möglichkeit, die Bauteildichtigkeit zu prüfen, schließt aber doch nicht die Fehler der Bauteile selbst aus (Materialfehler, Sauberkeit, Paßgenauigkeit), die die Schweißqualität maßgeblich beeinflussen.
Meine Frage wäre nun, wie ich dieser Forderung nach Cmk =1,33 entsprechen soll?
Gruß Ralf
Uns ist nun nicht klar, ob hier die Maschinenfähigkeit oder nicht eher die Prozeßfähigkeit betrachtet wird? Die Fähigkeit der Maschine würde doch bedeuten, die Position der Schweißnaht in einer definierten Toleranz auszuführen und dabei z.B. Vorschubgeschwindigkeit und eingestellte Laserleistung konstant zu halten.
Zwar ist dann der Heliumlecktest eine Möglichkeit, die Bauteildichtigkeit zu prüfen, schließt aber doch nicht die Fehler der Bauteile selbst aus (Materialfehler, Sauberkeit, Paßgenauigkeit), die die Schweißqualität maßgeblich beeinflussen.
Meine Frage wäre nun, wie ich dieser Forderung nach Cmk =1,33 entsprechen soll?
Gruß Ralf
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- apqp
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#15960
by apqp
Replied by apqp on topic Re: Maschinenfähigkeitsindex bei Laserschweißanlagen
Ein weiters Bespiel zu weit verbreiteten vermischng von Maschinen- und Prozessfähigkeiten.
Der Betreiber der Anlage ist letztendlich and der Prozessfähigkeit interessiert, wozu auch die notwendige Maschinenfähigkeit vorhanden sein muss.
Wenn Sie als Liefernat der Anlage eindeutige "Kontrolle" über die Eigenschaften der Bauteil haben (Schwankungen in Materialeigenschaften, Schweissverhalten etc), dann können sie eine Leckagerate als Prozessfähigkeit nachweisen.
Falls Sie dies nicht haben, dann sollten sie sich auf die Maschinenfähigkeit (Position und Toleranz der Schweissnaht, Energieeintrag etc) beschränken.
Ggf. liegt auch bei Ihrem Kunden diese Vermischung von cm und cp vor.
Ein Gespräch wird dies sicherlich klären.
Bin gespannt, wie Sie damit weiter kommen.
: Uns liegt eine Forderung nach einem Maschinenfähigkeitsindex zu einer Laserschweißanlage von 1,33 vor, der anhand von Schweißmustern nachgewiesen werden soll. Kriterium ist die Leckrate des Heliumlecktestes der Bauteile (Dichtigkeit der Naht).
: Uns ist nun nicht klar, ob hier die Maschinenfähigkeit oder nicht eher die Prozeßfähigkeit betrachtet wird? Die Fähigkeit der Maschine würde doch bedeuten, die Position der Schweißnaht in einer definierten Toleranz auszuführen und dabei z.B. Vorschubgeschwindigkeit und eingestellte Laserleistung konstant zu halten.
: Zwar ist dann der Heliumlecktest eine Möglichkeit, die Bauteildichtigkeit zu prüfen, schließt aber doch nicht die Fehler der Bauteile selbst aus (Materialfehler, Sauberkeit, Paßgenauigkeit), die die Schweißqualität maßgeblich beeinflussen.
: Meine Frage wäre nun, wie ich dieser Forderung nach Cmk =1,33 entsprechen soll?
: Gruß Ralf
Der Betreiber der Anlage ist letztendlich and der Prozessfähigkeit interessiert, wozu auch die notwendige Maschinenfähigkeit vorhanden sein muss.
Wenn Sie als Liefernat der Anlage eindeutige "Kontrolle" über die Eigenschaften der Bauteil haben (Schwankungen in Materialeigenschaften, Schweissverhalten etc), dann können sie eine Leckagerate als Prozessfähigkeit nachweisen.
Falls Sie dies nicht haben, dann sollten sie sich auf die Maschinenfähigkeit (Position und Toleranz der Schweissnaht, Energieeintrag etc) beschränken.
Ggf. liegt auch bei Ihrem Kunden diese Vermischung von cm und cp vor.
Ein Gespräch wird dies sicherlich klären.
Bin gespannt, wie Sie damit weiter kommen.
: Uns liegt eine Forderung nach einem Maschinenfähigkeitsindex zu einer Laserschweißanlage von 1,33 vor, der anhand von Schweißmustern nachgewiesen werden soll. Kriterium ist die Leckrate des Heliumlecktestes der Bauteile (Dichtigkeit der Naht).
: Uns ist nun nicht klar, ob hier die Maschinenfähigkeit oder nicht eher die Prozeßfähigkeit betrachtet wird? Die Fähigkeit der Maschine würde doch bedeuten, die Position der Schweißnaht in einer definierten Toleranz auszuführen und dabei z.B. Vorschubgeschwindigkeit und eingestellte Laserleistung konstant zu halten.
: Zwar ist dann der Heliumlecktest eine Möglichkeit, die Bauteildichtigkeit zu prüfen, schließt aber doch nicht die Fehler der Bauteile selbst aus (Materialfehler, Sauberkeit, Paßgenauigkeit), die die Schweißqualität maßgeblich beeinflussen.
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: Gruß Ralf
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- Ralf
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#15963
by Ralf
Replied by Ralf on topic Re: Maschinenfähigkeitsindex bei Laserschweißanlagen
Besten Dank für die schnelle Antwort.
Da sehe ich mich im Prinzip mit meiner Einschätzung bestätigt. Aus Kundensicht ist die Forderung nach Fähigkeit von Maschine und Prozeß verständlich, aus Lieferantensicht (jetzt eben meiner) sehe ich potentielle Fehlerquellen in den Bauteilen gegeben, da wir diese beigestellt bekommen. Ich werde dem Kunden meine Einschätzung mitteilen und die weitere Vorgehensweise abstimmen.
Über den Kennwert selbst werde ich mal rückfragen, welches Qualitätsziel dem Kunden später fürs Produkt vorschwebt. Ich befürchte, er hat seine Prozeßkette der Vorfertigung auch nicht soweit im Griff, das die Summe aller daran beteiligten "Fähigkeiten" besser ist als unsere Anlage. Schließlich werden seine Vorprodukte für uns zu Prüfmitteln, und da hätte ich auch recht hohe Anforderungen dran.
: Ein weiters Bespiel zu weit verbreiteten vermischng von Maschinen- und Prozessfähigkeiten.
: Der Betreiber der Anlage ist letztendlich and der Prozessfähigkeit interessiert, wozu auch die notwendige Maschinenfähigkeit vorhanden sein muss.
: Wenn Sie als Liefernat der Anlage eindeutige "Kontrolle" über die Eigenschaften der Bauteil haben (Schwankungen in Materialeigenschaften, Schweissverhalten etc), dann können sie eine Leckagerate als Prozessfähigkeit nachweisen.
: Falls Sie dies nicht haben, dann sollten sie sich auf die Maschinenfähigkeit (Position und Toleranz der Schweissnaht, Energieeintrag etc) beschränken.
: Ggf. liegt auch bei Ihrem Kunden diese Vermischung von cm und cp vor.
: Ein Gespräch wird dies sicherlich klären.
: Bin gespannt, wie Sie damit weiter kommen.
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: : Uns ist nun nicht klar, ob hier die Maschinenfähigkeit oder nicht eher die Prozeßfähigkeit betrachtet wird? Die Fähigkeit der Maschine würde doch bedeuten, die Position der Schweißnaht in einer definierten Toleranz auszuführen und dabei z.B. Vorschubgeschwindigkeit und eingestellte Laserleistung konstant zu halten.
: : Zwar ist dann der Heliumlecktest eine Möglichkeit, die Bauteildichtigkeit zu prüfen, schließt aber doch nicht die Fehler der Bauteile selbst aus (Materialfehler, Sauberkeit, Paßgenauigkeit), die die Schweißqualität maßgeblich beeinflussen.
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: : Meine Frage wäre nun, wie ich dieser Forderung nach Cmk =1,33 entsprechen soll?
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: : Gruß Ralf
Da sehe ich mich im Prinzip mit meiner Einschätzung bestätigt. Aus Kundensicht ist die Forderung nach Fähigkeit von Maschine und Prozeß verständlich, aus Lieferantensicht (jetzt eben meiner) sehe ich potentielle Fehlerquellen in den Bauteilen gegeben, da wir diese beigestellt bekommen. Ich werde dem Kunden meine Einschätzung mitteilen und die weitere Vorgehensweise abstimmen.
Über den Kennwert selbst werde ich mal rückfragen, welches Qualitätsziel dem Kunden später fürs Produkt vorschwebt. Ich befürchte, er hat seine Prozeßkette der Vorfertigung auch nicht soweit im Griff, das die Summe aller daran beteiligten "Fähigkeiten" besser ist als unsere Anlage. Schließlich werden seine Vorprodukte für uns zu Prüfmitteln, und da hätte ich auch recht hohe Anforderungen dran.
: Ein weiters Bespiel zu weit verbreiteten vermischng von Maschinen- und Prozessfähigkeiten.
: Der Betreiber der Anlage ist letztendlich and der Prozessfähigkeit interessiert, wozu auch die notwendige Maschinenfähigkeit vorhanden sein muss.
: Wenn Sie als Liefernat der Anlage eindeutige "Kontrolle" über die Eigenschaften der Bauteil haben (Schwankungen in Materialeigenschaften, Schweissverhalten etc), dann können sie eine Leckagerate als Prozessfähigkeit nachweisen.
: Falls Sie dies nicht haben, dann sollten sie sich auf die Maschinenfähigkeit (Position und Toleranz der Schweissnaht, Energieeintrag etc) beschränken.
: Ggf. liegt auch bei Ihrem Kunden diese Vermischung von cm und cp vor.
: Ein Gespräch wird dies sicherlich klären.
: Bin gespannt, wie Sie damit weiter kommen.
: : Uns liegt eine Forderung nach einem Maschinenfähigkeitsindex zu einer Laserschweißanlage von 1,33 vor, der anhand von Schweißmustern nachgewiesen werden soll. Kriterium ist die Leckrate des Heliumlecktestes der Bauteile (Dichtigkeit der Naht).
: : Uns ist nun nicht klar, ob hier die Maschinenfähigkeit oder nicht eher die Prozeßfähigkeit betrachtet wird? Die Fähigkeit der Maschine würde doch bedeuten, die Position der Schweißnaht in einer definierten Toleranz auszuführen und dabei z.B. Vorschubgeschwindigkeit und eingestellte Laserleistung konstant zu halten.
: : Zwar ist dann der Heliumlecktest eine Möglichkeit, die Bauteildichtigkeit zu prüfen, schließt aber doch nicht die Fehler der Bauteile selbst aus (Materialfehler, Sauberkeit, Paßgenauigkeit), die die Schweißqualität maßgeblich beeinflussen.
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: : Meine Frage wäre nun, wie ich dieser Forderung nach Cmk =1,33 entsprechen soll?
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- apqp
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#15964
by apqp
Replied by apqp on topic Re: Maschinenfähigkeitsindex bei Laserschweißanlagen
Da ich mich gerade selbst intensiver mit dem Thema Maschinen -und/oder Prozessfähigkeiten befasse, freut es mich dieses Forum gefunden zu haben.
Hoffentlich ergeben sich noch ein paar interessante diskussionen...
Ich betrachte das Thema eher aus der Anwendersicht (der Maschinen kauft, um ein Produkt herzustellen) und sehe den Konflikt in der Erwartung und Zuordnung der "Verantwortung".
In meinem Verantwortungsbereich (Produktionstechnik/Prozesstechnik) versuche ich umzusetzen, dass die Ingnieure und Techniker sich erst mit dem Produkt beschäftigen und daraus die Anforderungen an Prozess und Maschine ableiten.
Es passiert (sehr) leicht, dass Verantwortung für Produkt und Prozess der Maschine bzw. dem Lieferant zugeschoben werden.
Erst bei einer gemeinsamen Betrachtung (Kunde/Lieferant) werden die Abängigkeiten deutlich und Anforderungen relativiert.
Das soll auf keinen Fall den Anspruch an gut funktionierende/fähige Maschinen einschränken. Denn die will ich nach wie vor haben. Es hilft aber, die Anforderungen auf die wesentlichen Parameter/Faktoren zu konzentrieren.
Viel Erfolg in den Gesprächen mit Ihrem Kunden.
Ich bin sicher, das mit einer klaren, objektiven und ogischen Darstellung ein für beiden Seiten guter Konsens gefunden wird.
Auch hier gilt: (Miteinander) sprechenden Menschen kann geholfen werden )
: Besten Dank für die schnelle Antwort.
: Da sehe ich mich im Prinzip mit meiner Einschätzung bestätigt. Aus Kundensicht ist die Forderung nach Fähigkeit von Maschine und Prozeß verständlich, aus Lieferantensicht (jetzt eben meiner) sehe ich potentielle Fehlerquellen in den Bauteilen gegeben, da wir diese beigestellt bekommen. Ich werde dem Kunden meine Einschätzung mitteilen und die weitere Vorgehensweise abstimmen.
: Über den Kennwert selbst werde ich mal rückfragen, welches Qualitätsziel dem Kunden später fürs Produkt vorschwebt. Ich befürchte, er hat seine Prozeßkette der Vorfertigung auch nicht soweit im Griff, das die Summe aller daran beteiligten "Fähigkeiten" besser ist als unsere Anlage. Schließlich werden seine Vorprodukte für uns zu Prüfmitteln, und da hätte ich auch recht hohe Anforderungen dran.
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: : Wenn Sie als Liefernat der Anlage eindeutige "Kontrolle" über die Eigenschaften der Bauteil haben (Schwankungen in Materialeigenschaften, Schweissverhalten etc), dann können sie eine Leckagerate als Prozessfähigkeit nachweisen.
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: : Falls Sie dies nicht haben, dann sollten sie sich auf die Maschinenfähigkeit (Position und Toleranz der Schweissnaht, Energieeintrag etc) beschränken.
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: : Ggf. liegt auch bei Ihrem Kunden diese Vermischung von cm und cp vor.
: : Ein Gespräch wird dies sicherlich klären.
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: : Bin gespannt, wie Sie damit weiter kommen.
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: : : Uns liegt eine Forderung nach einem Maschinenfähigkeitsindex zu einer Laserschweißanlage von 1,33 vor, der anhand von Schweißmustern nachgewiesen werden soll. Kriterium ist die Leckrate des Heliumlecktestes der Bauteile (Dichtigkeit der Naht).
: : : Uns ist nun nicht klar, ob hier die Maschinenfähigkeit oder nicht eher die Prozeßfähigkeit betrachtet wird? Die Fähigkeit der Maschine würde doch bedeuten, die Position der Schweißnaht in einer definierten Toleranz auszuführen und dabei z.B. Vorschubgeschwindigkeit und eingestellte Laserleistung konstant zu halten.
: : : Zwar ist dann der Heliumlecktest eine Möglichkeit, die Bauteildichtigkeit zu prüfen, schließt aber doch nicht die Fehler der Bauteile selbst aus (Materialfehler, Sauberkeit, Paßgenauigkeit), die die Schweißqualität maßgeblich beeinflussen.
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: : : Gruß Ralf
Hoffentlich ergeben sich noch ein paar interessante diskussionen...
Ich betrachte das Thema eher aus der Anwendersicht (der Maschinen kauft, um ein Produkt herzustellen) und sehe den Konflikt in der Erwartung und Zuordnung der "Verantwortung".
In meinem Verantwortungsbereich (Produktionstechnik/Prozesstechnik) versuche ich umzusetzen, dass die Ingnieure und Techniker sich erst mit dem Produkt beschäftigen und daraus die Anforderungen an Prozess und Maschine ableiten.
Es passiert (sehr) leicht, dass Verantwortung für Produkt und Prozess der Maschine bzw. dem Lieferant zugeschoben werden.
Erst bei einer gemeinsamen Betrachtung (Kunde/Lieferant) werden die Abängigkeiten deutlich und Anforderungen relativiert.
Das soll auf keinen Fall den Anspruch an gut funktionierende/fähige Maschinen einschränken. Denn die will ich nach wie vor haben. Es hilft aber, die Anforderungen auf die wesentlichen Parameter/Faktoren zu konzentrieren.
Viel Erfolg in den Gesprächen mit Ihrem Kunden.
Ich bin sicher, das mit einer klaren, objektiven und ogischen Darstellung ein für beiden Seiten guter Konsens gefunden wird.
Auch hier gilt: (Miteinander) sprechenden Menschen kann geholfen werden )
: Besten Dank für die schnelle Antwort.
: Da sehe ich mich im Prinzip mit meiner Einschätzung bestätigt. Aus Kundensicht ist die Forderung nach Fähigkeit von Maschine und Prozeß verständlich, aus Lieferantensicht (jetzt eben meiner) sehe ich potentielle Fehlerquellen in den Bauteilen gegeben, da wir diese beigestellt bekommen. Ich werde dem Kunden meine Einschätzung mitteilen und die weitere Vorgehensweise abstimmen.
: Über den Kennwert selbst werde ich mal rückfragen, welches Qualitätsziel dem Kunden später fürs Produkt vorschwebt. Ich befürchte, er hat seine Prozeßkette der Vorfertigung auch nicht soweit im Griff, das die Summe aller daran beteiligten "Fähigkeiten" besser ist als unsere Anlage. Schließlich werden seine Vorprodukte für uns zu Prüfmitteln, und da hätte ich auch recht hohe Anforderungen dran.
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: : Ein weiters Bespiel zu weit verbreiteten vermischng von Maschinen- und Prozessfähigkeiten.
:
: : Der Betreiber der Anlage ist letztendlich and der Prozessfähigkeit interessiert, wozu auch die notwendige Maschinenfähigkeit vorhanden sein muss.
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: : Wenn Sie als Liefernat der Anlage eindeutige "Kontrolle" über die Eigenschaften der Bauteil haben (Schwankungen in Materialeigenschaften, Schweissverhalten etc), dann können sie eine Leckagerate als Prozessfähigkeit nachweisen.
:
: : Falls Sie dies nicht haben, dann sollten sie sich auf die Maschinenfähigkeit (Position und Toleranz der Schweissnaht, Energieeintrag etc) beschränken.
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: : Ggf. liegt auch bei Ihrem Kunden diese Vermischung von cm und cp vor.
: : Ein Gespräch wird dies sicherlich klären.
:
: : Bin gespannt, wie Sie damit weiter kommen.
:
: : : Uns liegt eine Forderung nach einem Maschinenfähigkeitsindex zu einer Laserschweißanlage von 1,33 vor, der anhand von Schweißmustern nachgewiesen werden soll. Kriterium ist die Leckrate des Heliumlecktestes der Bauteile (Dichtigkeit der Naht).
: : : Uns ist nun nicht klar, ob hier die Maschinenfähigkeit oder nicht eher die Prozeßfähigkeit betrachtet wird? Die Fähigkeit der Maschine würde doch bedeuten, die Position der Schweißnaht in einer definierten Toleranz auszuführen und dabei z.B. Vorschubgeschwindigkeit und eingestellte Laserleistung konstant zu halten.
: : : Zwar ist dann der Heliumlecktest eine Möglichkeit, die Bauteildichtigkeit zu prüfen, schließt aber doch nicht die Fehler der Bauteile selbst aus (Materialfehler, Sauberkeit, Paßgenauigkeit), die die Schweißqualität maßgeblich beeinflussen.
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