Hallo,
hab da mal eine Frage.
Wenn ein Beatmungsgerät, das als 2a eingestuft wurde, nun als 2b eingestuft werden soll, hat das dann Konsequenzen für den Verkäufer des Gerätes (Wir sind Hersteller aber nicht Verkäufer des Gerätes, das macht eine andere Fa.)? Welche Konsequenzen hat es für den Hersteller?
Danke im Voraus für Hilfe,
Ursula