IMDS-Nummer / Wareneingangspruefung

  • Ernst
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#17385 by Ernst
Hallo Fachleute,
koennt Ihr mir zu folgenden Thema weiterhelfen?
Wir sind ein Bearbeitungsbetrieb fuer die Automotive
(drehen, fräsen, bohren ... u.s.w.)
Im neuen PPF-Formular ist ja die Angabe der IMDS Nummer gefordert,welche wir uns bis jetzt immer vom Lieferanten geben lassen und danach eintragen.
Nun fordert der Kunde, dass wir selbst das Material auch nochmals pruefen muessen (Materialanalyse u.s.w.),
was fuer uns aber einen nicht unerheblichen Aufwand bedeuten wuerde.
Ist die Weitergabe der IMDS Nummer eines zertifizierten Lieferanten ausreichend oder muessen wir wirklich auch noch selbst eine Materialanalyse machen?
Wie ist hier die Forderung des HGB nach Wareneingangspruefung (Menge -- Identität -- Fehler) zu interpretieren?
Danke fuer Info
Gruss
Ernst, QM

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  • Roland
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#17387 by Roland
Replied by Roland on topic Re: IMDS-Nummer / Wareneingangspruefung
Hallo,
bei der Ware von dem Lieferanten, handelt es sich da um Handelsware (also keine Weiterverarbeitung) oder Roh-/Halbfertigware. Trifft letzteres zu dann müsst ihr sowieso die IMDS-Daten nochmals ändern bzw. ergänzen.
Was umfasst denn die Prüfung? Die Zusammensetzung des Materials oder Eigenschaften des Produktes/Material?

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  • Ernst
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#17390 by Ernst
Replied by Ernst on topic Re: IMDS-Nummer / Wareneingangspruefung
Hallo Roland,
vielen Dank fuer Deine Antwort
Wir veraendern die chemische Zusammensetzung des Ausgangsmateriales (Stahlstangen) nicht.
Wir bearbeiten lediglich (Drehen, Fräsen Bohren)
Wennn wir das Material nachtraeglich haerten bekommen wir darueber auch natuerlich einen Haertepruefbericht zusgesandt.
Muss ich nun die Chemische Zusammensetzung nochmals selbst pruefen?
Danke fuer die Info
Gruss
Ernst

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  • Guido
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#17392 by Guido
Replied by Guido on topic Re: IMDS-Nummer / Wareneingangspruefung
Hallo Ernst,
Sinn und Zweck des IMDS-Systems ist es, die Materialdaten von der Herstellung des Rohmaterials über die gesamte Lieferkette bis zum OEM zu melden.
Jeder, der an dem Prozess beteiligt ist, muss natürlich die Daten seines Lieferanten ergänzen, wenn z.B. eine Oberflächenbeschichtung durchgeführt wird. Durch Härten alleine wird die chem. Zusammensetzung nicht geändert, es sei denn, es erfolgt eine gezielte Aufkohlung.
Sollte dies aber nicht der Fall sein, d.h. das Material wird lediglich bearbeitet, können die Daten des Rohmateriallieferanten 1:1 übernommen werden, natürlich mit Angabe des Gewichts des fertigen Teils.
Eine eigene Materialprüfung ist nicht erforderlich, es sei denn, der Kunde bezahlt den Aufwand. Wenn Euer Lieferant allerdings ein 3.1 Werkszeugnis (chem. Zusammensetzung) mitliefert, würde ich eine eigene Prüfung als Gürtel mit Hosenträger bezeichnen.
Gruß
Guido

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  • Guido
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#17393 by Guido
Replied by Guido on topic Ergänzung Wareneingangspruefung
Zur WE-Prüfung:
Gemäß BGB seid Ihr zur WE-Prüfung verpflichtet, es sei denn, Ihr habt eine QSV mit dem Lieferanten vereinbart, in der ein Verzicht auf eine technische WE-Prüfung geregelt ist (also nur Prüfung auf Unversehrtheit der Verpackung, Stückzahl/Gewicht, Bezeichnung, Begleitpapiere u.a. Werkszeugnis).
Gruß
Guido

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  • Ernst
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#17395 by Ernst
Replied by Ernst on topic Re: IMDS-Nummer / Wareneingangspruefung
Hallo Guido,
Danke Du hast mir weitergeholfen
Das Gewicht des Teiles kann ja im EMPB angegeben werden, oder?
Gruss
Ernst

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