Werkzeugmaschine als Messmittel - Rückführbarkeit???

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#17619 by ameyer
Guten Tag!
Ich schreibe zur Zeit eine Diplomarbeit im Bereich der Fertigungsmesstechnik. Mein Unternehmen hat mir zur Aufgabe gestellt, einen bereits gekauften Renishaw-Messtster an einer Großdrehmaschine zu integrieren.
So sollen nach der Bearbeitung die Werkstücke auf der Maschine vermessen werden, um die aufwendige Endkontrolle (mit teils SEHR großen Handmessmitteln)
zu umgehen. Diese Vermessung ist notwendig, da unsere Kunden ein Maßprotokoll mitgeliefert bekommen.
Da wir nach DIN 9001 zertifiziert sind, stellt sich die Frage wie eine Werkzeugmaschine als Messmittel
anerkannt werden könnte?
Sie müßte schließlich in die Kalibrierkette integriert werden, also eine Rückführbarkeit/Kalibrierschein wie bei einem manuellen Messmittel besipielsweise...
Diese Messmethode muss schließlich im Falle einer Einführung einem Audit standhalten.
Ich kann zu diesem Thema seltsamerweise nichts finden,
obwohl mir vom Hörensagen bekannt ist, daß andere Firmen auch ähnlich vorgehen.
Für einen kurzen Tip wäre ich sehr dankbar!

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#17631 by Qualitäter
Hallo,
vieleicht besteht die Möglichkeit das der Messtaster mittels eines Prüfstückes zu kalibrieren ist. Im Normalfall werden 3D Messsysteme mittels genormter Lochplatten kalibriert.
Wir haben immer gute Unterstützung von den jeweiligen Herrsteller der Messsysteme bekommen.
Einfach mal rücksprache halten vielleicht haben die ja eine Idee

: Guten Tag!
: Ich schreibe zur Zeit eine Diplomarbeit im Bereich der Fertigungsmesstechnik. Mein Unternehmen hat mir zur Aufgabe gestellt, einen bereits gekauften Renishaw-Messtster an einer Großdrehmaschine zu integrieren.
: So sollen nach der Bearbeitung die Werkstücke auf der Maschine vermessen werden, um die aufwendige Endkontrolle (mit teils SEHR großen Handmessmitteln)
: zu umgehen. Diese Vermessung ist notwendig, da unsere Kunden ein Maßprotokoll mitgeliefert bekommen.

: Da wir nach DIN 9001 zertifiziert sind, stellt sich die Frage wie eine Werkzeugmaschine als Messmittel
: anerkannt werden könnte?
: Sie müßte schließlich in die Kalibrierkette integriert werden, also eine Rückführbarkeit/Kalibrierschein wie bei einem manuellen Messmittel besipielsweise...
: Diese Messmethode muss schließlich im Falle einer Einführung einem Audit standhalten.

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#17643 by Projektleiter
Hallo,
ich könnte mir vorstellen, dass der Messtaster alls alleinige Komponennte nicht ausreicht.
Begründung:
1. Laut Norm muss bei Messungen eine Raum- und Werkstücktemperatur von 20_C vorliegen. Das gleiche gilt für die gewählten Messmittel. Daher muss ggf. jeweils ein Temperatursensor in das System integriert werden, der die jeweiligen Temperaturen erfasst und in einem Rechenprogramm mit den Messergebnissen verrechnet.
2.Zudem muss gewährleistet sein, dass weder Schmutzpartikel (Späne, Zunder, Rückstände von Kühl- und Schmiermitteln) auf dem Messtaster, noch auf dem Werkstück vorhanden sind.

: Guten Tag!

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: anerkannt werden könnte?
: Sie müßte schließlich in die Kalibrierkette integriert werden, also eine Rückführbarkeit/Kalibrierschein wie bei einem manuellen Messmittel besipielsweise...
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#18317 by MKL
Ich weiss nicht, ob es noch aktuell ist, aber ich würde niemals einen Messtaster in bspw. einer Fräsmaschine in die Kalibrierkette mit aufnehmen. Du stellst mit dem Gerät ja nur eine Poisition fest. Es wird also weder geeicht noch kalibriert. Es ist eine Justage (in diesem Falle eine Null-Punkt-Verschiebung) die Du auf einem Glasmessstab o.ä. vornimmst. Der Messstab ist das ausschlaggebende Instrument, und den kann man nicht kalibrieren, weil die Maschine hier nur "Striche zählt" oder in anderen Fällen Impulse aus einem Drehgeber erhält. Also Quaintessenz: Lass den Taster aus der Überwachung raus, sonst kannst Du auch den Faltmeter mit reinnehmen.
MKL

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