Muss QMB Unternehmensstrafen zahlen?
- Frischgebackener QM
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#17709
by Frischgebackener QM
Muss QMB Unternehmensstrafen zahlen? was created by Frischgebackener QM
Hallo Forum,
ich bin zwar schon etwas länger QMB, aber erst seit neuestem Qualitätsmanager, frisch bei einer anderen Firma angefangen. Nun habe ich läuten hören, dass der Arbeitsvertrag (habe bislang nur einen Vorvertrag) die Verantwortung der Unternehmensleitung völlig dem QM übertragen soll. Sogar soweit, dass Bußgelder der Lebensmittelüberwachung (es geht um einen Lebensmittelbetrieb) vom QM aus eigener Tasche bezahlt werden sollen. Kennt Ihr so etwas aus Eurer Praxis? Ist das üblich bzw. rechtlich möglich? Muss ich mich dann extra versichern? Vielen Dank für Eure Kommentare, denn ich bin nun bzgl. meines neuen Jobs etwas verunsichert... Viele Grüße
ich bin zwar schon etwas länger QMB, aber erst seit neuestem Qualitätsmanager, frisch bei einer anderen Firma angefangen. Nun habe ich läuten hören, dass der Arbeitsvertrag (habe bislang nur einen Vorvertrag) die Verantwortung der Unternehmensleitung völlig dem QM übertragen soll. Sogar soweit, dass Bußgelder der Lebensmittelüberwachung (es geht um einen Lebensmittelbetrieb) vom QM aus eigener Tasche bezahlt werden sollen. Kennt Ihr so etwas aus Eurer Praxis? Ist das üblich bzw. rechtlich möglich? Muss ich mich dann extra versichern? Vielen Dank für Eure Kommentare, denn ich bin nun bzgl. meines neuen Jobs etwas verunsichert... Viele Grüße
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- ELSE
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#17710
by ELSE
Das geht nicht !
Der Unternehmer steht immer für seine Firma gerade, außer Du handels grob Fahrlässig oder mit Vorsatz.
Außerdem bistDu über das Unternehmen Versichert.
MfG
Replied by ELSE on topic Re: Muss QMB Unternehmensstrafen zahlen?
Das geht nicht !
Der Unternehmer steht immer für seine Firma gerade, außer Du handels grob Fahrlässig oder mit Vorsatz.
Außerdem bistDu über das Unternehmen Versichert.
MfG
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- qm-leight
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#17726
by qm-leight
Hallo ,Else
Nun,deine frage ich berechtigt ich habe in der hinsicht keine erfahrungen gemacht.
Aber ich freue mich das du deinen Qualitäts-Manager dazu erworben hast.
Ich habe auch erst kürzlich meinen QM./QB.und Internen Auditor erfolgreich absolviert...
Zu deiner frage,du sagst es ja selber im Vertrag steht's so drin und so bist du auch voll verantwortlich .Bin kein Jurist aber wenn im Arbeistvertag solche formulierungen stehen das man die verantwortung übertragen bekommt ist man auch bei schäden voll Verantwortbar.
An deiner stelle würde ich sowiso einen Versicherung abschliesen ,lass dich von einem Fachman beraten bevor du Unterschreibst.
Ich habe den eindruck das einfach zuviele Firmen die kosten die entstehen könnten bei einem schaden diese kleinerlei probleme haben diese einfach auf den Qualitäts-Manager abzuwälzen,Vorsicht ist hier geboten...
Gib mir bitte bescheid wie deine Situation ausgegangen ist...
Danke.
Replied by qm-leight on topic Re: Muss QMB Unternehmensstrafen zahlen?
Hallo ,Else
Nun,deine frage ich berechtigt ich habe in der hinsicht keine erfahrungen gemacht.
Aber ich freue mich das du deinen Qualitäts-Manager dazu erworben hast.
Ich habe auch erst kürzlich meinen QM./QB.und Internen Auditor erfolgreich absolviert...
Zu deiner frage,du sagst es ja selber im Vertrag steht's so drin und so bist du auch voll verantwortlich .Bin kein Jurist aber wenn im Arbeistvertag solche formulierungen stehen das man die verantwortung übertragen bekommt ist man auch bei schäden voll Verantwortbar.
An deiner stelle würde ich sowiso einen Versicherung abschliesen ,lass dich von einem Fachman beraten bevor du Unterschreibst.
Ich habe den eindruck das einfach zuviele Firmen die kosten die entstehen könnten bei einem schaden diese kleinerlei probleme haben diese einfach auf den Qualitäts-Manager abzuwälzen,Vorsicht ist hier geboten...
Gib mir bitte bescheid wie deine Situation ausgegangen ist...
Danke.
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- Wolfgang Horn
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#17728
by Wolfgang Horn
Replied by Wolfgang Horn on topic Re: Muss QMB Unternehmensstrafen zahlen?
Hallo zurück, "Frischgebackener QMB"
Du: "Nun habe ich läuten hören, dass der Arbeitsvertrag (habe bislang nur einen Vorvertrag) die Verantwortung der Unternehmensleitung völlig dem QM übertragen soll. Sogar soweit, dass Bußgelder der Lebensmittelüberwachung (es geht um einen Lebensmittelbetrieb) vom QM aus eigener Tasche bezahlt werden sollen. Kennt Ihr so etwas aus Eurer Praxis? Ist das üblich bzw. rechtlich möglich?"
Sicher ist das rechtlich machbar. Brauchst nen guten Anwalt.
Denn wenn Dein Vertrag all diese Punkte so erfüllen soll, wie Dir geläutet wurde, dann wird das im Prinzip der eines geschäftsführenden Gesellschafters ("aus eigener Tasche zahlen").
Zu dieser Verantwortung gehören dann auch die Kompetenzen, insbesondere Befugnisse, um ihr gerecht werden zu können - und das erfordert die Befugnisse eines geschäftsführenden Gesellschafters, Ihr müßt Euch nur über Deine Anteile unterhalten, die Du mit Deiner Verantwortung erkaufst.
Das ist kein Spaß.
Denn wenn Delegieren oder Unternehmertum funktionieren soll, dann gehören Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung so zusammen wie Drehmoment, Drehzahl und Leistung.
Nur derjenige kann eine Aufgabe ordentlich erledigen, der die Verantwortung zur Erledigung hat und die Kompetenzen, d.h. Können und Befugnisse bis hin zum letzten Wort über das eigene Budget.
Deine Geschäftsführer scheinen das nicht begriffen zu haben, deshalb gebe ich ihrer Firma nur eine kuzre Halbwertszeit.
Ich vermute mal, sie stammen nicht aus alter Unternehmertradition.
Ich sehe für Dich prinzipiell zwei Möglichkeiten:
a) Durchmarsch, wenn Du stark genug bist, die Geschäftsführung selbst zu übernehmen und die Firma am Markt zu halten. Mit dem Vertrag geben Dir Deine Geschäftsführer mehr Macht, als Kaiser Wilhelm seinem Bismarck gab. Genug, um die Geschäfte zu übernehmen und die Firma zu retten. Aber nur mit einem Anwalt, der in Geschäftsführerfragen fit ist.
b) Wenn Du Dir das nicht zutraust, dann suche Dir umgehend einen neuen Arbeitgeber, der vom Unternehmertum mehr Ahnung hat.
Wenn die Geschäftsführer so weitermachen, gebe ich ihrer Firma nur eine kleine Halbwertszeit.
Ciao
Wolfgang Horn
P.S. in eigener Sache: Zahlen, Daten und Fakten sind nicht das Einzige, an dem eine Firma zugrunde gehen kann. Unwissenheit in solch organisatorischen Fragen kann den Ruin sehr schnell auslösen.
Du: "Nun habe ich läuten hören, dass der Arbeitsvertrag (habe bislang nur einen Vorvertrag) die Verantwortung der Unternehmensleitung völlig dem QM übertragen soll. Sogar soweit, dass Bußgelder der Lebensmittelüberwachung (es geht um einen Lebensmittelbetrieb) vom QM aus eigener Tasche bezahlt werden sollen. Kennt Ihr so etwas aus Eurer Praxis? Ist das üblich bzw. rechtlich möglich?"
Sicher ist das rechtlich machbar. Brauchst nen guten Anwalt.
Denn wenn Dein Vertrag all diese Punkte so erfüllen soll, wie Dir geläutet wurde, dann wird das im Prinzip der eines geschäftsführenden Gesellschafters ("aus eigener Tasche zahlen").
Zu dieser Verantwortung gehören dann auch die Kompetenzen, insbesondere Befugnisse, um ihr gerecht werden zu können - und das erfordert die Befugnisse eines geschäftsführenden Gesellschafters, Ihr müßt Euch nur über Deine Anteile unterhalten, die Du mit Deiner Verantwortung erkaufst.
Das ist kein Spaß.
Denn wenn Delegieren oder Unternehmertum funktionieren soll, dann gehören Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung so zusammen wie Drehmoment, Drehzahl und Leistung.
Nur derjenige kann eine Aufgabe ordentlich erledigen, der die Verantwortung zur Erledigung hat und die Kompetenzen, d.h. Können und Befugnisse bis hin zum letzten Wort über das eigene Budget.
Deine Geschäftsführer scheinen das nicht begriffen zu haben, deshalb gebe ich ihrer Firma nur eine kuzre Halbwertszeit.
Ich vermute mal, sie stammen nicht aus alter Unternehmertradition.
Ich sehe für Dich prinzipiell zwei Möglichkeiten:
a) Durchmarsch, wenn Du stark genug bist, die Geschäftsführung selbst zu übernehmen und die Firma am Markt zu halten. Mit dem Vertrag geben Dir Deine Geschäftsführer mehr Macht, als Kaiser Wilhelm seinem Bismarck gab. Genug, um die Geschäfte zu übernehmen und die Firma zu retten. Aber nur mit einem Anwalt, der in Geschäftsführerfragen fit ist.
b) Wenn Du Dir das nicht zutraust, dann suche Dir umgehend einen neuen Arbeitgeber, der vom Unternehmertum mehr Ahnung hat.
Wenn die Geschäftsführer so weitermachen, gebe ich ihrer Firma nur eine kleine Halbwertszeit.
Ciao
Wolfgang Horn
P.S. in eigener Sache: Zahlen, Daten und Fakten sind nicht das Einzige, an dem eine Firma zugrunde gehen kann. Unwissenheit in solch organisatorischen Fragen kann den Ruin sehr schnell auslösen.
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- Rene
- Topic Author
- Visitor
#17763
by Rene
Replied by Rene on topic Re: Muss QMB Unternehmensstrafen zahlen?
Hallo,
kenne zwar nur die Rechtslage in Deutschland, aber ich kann mich nur anschließen. Unter dem Rechtstitel "Arbeitsvertrag" können solche Haftungen nicht vereinbart werden, der der Arbeit geber eine Handelndenhaftung hat und nur unter bestimmten Voraussetzungen (grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz) Ersatzansprüche geltend machen kann, die dann aber auch abhängig vom Verschuldensgrad bemessen werden.
Kommt leider immer wieder mal vor, das "überschlaue" Chefs sich reinwaschen wollen - hält aber vor Gericht nach derzeitiger Rsp ziemlich sicher nicht.
:
: Das geht nicht !
: Der Unternehmer steht immer für seine Firma gerade, außer Du handels grob Fahrlässig oder mit Vorsatz.
: Außerdem bistDu über das Unternehmen Versichert.
: MfG
kenne zwar nur die Rechtslage in Deutschland, aber ich kann mich nur anschließen. Unter dem Rechtstitel "Arbeitsvertrag" können solche Haftungen nicht vereinbart werden, der der Arbeit geber eine Handelndenhaftung hat und nur unter bestimmten Voraussetzungen (grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz) Ersatzansprüche geltend machen kann, die dann aber auch abhängig vom Verschuldensgrad bemessen werden.
Kommt leider immer wieder mal vor, das "überschlaue" Chefs sich reinwaschen wollen - hält aber vor Gericht nach derzeitiger Rsp ziemlich sicher nicht.
:
: Das geht nicht !
: Der Unternehmer steht immer für seine Firma gerade, außer Du handels grob Fahrlässig oder mit Vorsatz.
: Außerdem bistDu über das Unternehmen Versichert.
: MfG
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