Schulung QM-Rechtsgrundlagen
- Coramon
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#17925
by Coramon
Schulung QM-Rechtsgrundlagen was created by Coramon
Hallo,
ich bin auf der Suche nach einer guten Schulung zum Thema: Wie sieht die rechtliche Grundlage im Verhältnis zwischen Lieferant und Kunde (Automotive) aus?
Dieses soll unabhängig von den gelebten Gewohnheiten und von individuellen Verträgen/Vereinbarungen sein. Hier interessiert mich nur, was der Gesetzgeber sagt.
Kann mir jemand etwas empfehlen?
Coramon
ich bin auf der Suche nach einer guten Schulung zum Thema: Wie sieht die rechtliche Grundlage im Verhältnis zwischen Lieferant und Kunde (Automotive) aus?
Dieses soll unabhängig von den gelebten Gewohnheiten und von individuellen Verträgen/Vereinbarungen sein. Hier interessiert mich nur, was der Gesetzgeber sagt.
Kann mir jemand etwas empfehlen?
Coramon
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- ???
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#17927
by ???
Ein Rechtsstudium wird da weiter helfen!
Das Thema ist zu Umfangreich um es in einer Schulung abgehandelt zu werden. Klar kannst Du Dir dort Informationen aneignen, nur ob das hinterher vor Gericht sein soll erfüllt möchte ich bezweifeln.
Replied by ??? on topic Re: Schulung QM-Rechtsgrundlagen
Ein Rechtsstudium wird da weiter helfen!
Das Thema ist zu Umfangreich um es in einer Schulung abgehandelt zu werden. Klar kannst Du Dir dort Informationen aneignen, nur ob das hinterher vor Gericht sein soll erfüllt möchte ich bezweifeln.
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- Michael
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#17930
by Michael
: Hallo,
: ich bin auf der Suche nach einer guten Schulung zum Thema: Wie sieht die rechtliche Grundlage im Verhältnis zwischen Lieferant und Kunde (Automotive) aus?
: Dieses soll unabhängig von den gelebten Gewohnheiten und von individuellen Verträgen/Vereinbarungen sein. Hier interessiert mich nur, was der Gesetzgeber sagt.
: Kann mir jemand etwas empfehlen?
: Coramon
Hallo!
Google mal nach dem Begriff: Quality Law, der TÜV Saarland hat da mal Schulungen angeboten. Die TÜV Akademie bietet Seminare zum Thema: Wareneingangskontrolle, Lieferantenmanagement und spezielle Seminare für Automotiv an. TÜV Akademie in Köln.
Gruß
Michael
Replied by Michael on topic Re: Schulung QM-Rechtsgrundlagen
: Hallo,
: ich bin auf der Suche nach einer guten Schulung zum Thema: Wie sieht die rechtliche Grundlage im Verhältnis zwischen Lieferant und Kunde (Automotive) aus?
: Dieses soll unabhängig von den gelebten Gewohnheiten und von individuellen Verträgen/Vereinbarungen sein. Hier interessiert mich nur, was der Gesetzgeber sagt.
: Kann mir jemand etwas empfehlen?
: Coramon
Hallo!
Google mal nach dem Begriff: Quality Law, der TÜV Saarland hat da mal Schulungen angeboten. Die TÜV Akademie bietet Seminare zum Thema: Wareneingangskontrolle, Lieferantenmanagement und spezielle Seminare für Automotiv an. TÜV Akademie in Köln.
Gruß
Michael
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- Vivian
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#17936
by Vivian
Replied by Vivian on topic Re: Schulung QM-Rechtsgrundlagen
Hallo,
alles bestimmend ist das Vertragsrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (inkl. der Bestimmungen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen) und Handelsgesetzbuch. Um das Thema allumfassend und einigermaßen sicher zu beherrschen braucht es allerdings mehr als nur eine Schulung.
Die Gesetze gelten für alle Vertragspartner unabhängig von der Branche. Allerdings muss man hier auch bemerken, dass vor allem in der Automobilbrache ganz massiv widerrechtliche Vertragsbedingungen zu Lasten des Lieferanten durchgesetzt werden ... ... aber wo kein Kläger - da kein Richter. Die Machtverhältnisse sind halt meistens zugunsten der OEM's bzw. der großen Lieferanten verschoben.
Am besten du suchst dir einen echten Vertragsrechtsprofi und lässt dich dort umfassend zu einem konkreten Problem beraten. Ich glaube das bringt mehr.
Schöne Grüße
Vivian
alles bestimmend ist das Vertragsrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (inkl. der Bestimmungen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen) und Handelsgesetzbuch. Um das Thema allumfassend und einigermaßen sicher zu beherrschen braucht es allerdings mehr als nur eine Schulung.
Die Gesetze gelten für alle Vertragspartner unabhängig von der Branche. Allerdings muss man hier auch bemerken, dass vor allem in der Automobilbrache ganz massiv widerrechtliche Vertragsbedingungen zu Lasten des Lieferanten durchgesetzt werden ... ... aber wo kein Kläger - da kein Richter. Die Machtverhältnisse sind halt meistens zugunsten der OEM's bzw. der großen Lieferanten verschoben.
Am besten du suchst dir einen echten Vertragsrechtsprofi und lässt dich dort umfassend zu einem konkreten Problem beraten. Ich glaube das bringt mehr.
Schöne Grüße
Vivian
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- Coramon
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- Visitor
#17941
by Coramon
Replied by Coramon on topic Re: Schulung QM-Rechtsgrundlagen
Nein, Jurastudium wäre mir doch etwas zu viel. Ich denke aber, das mit ein paar guten Schulungstagen viele Irrtümer erkannt werden können. Auch der Hinweis auf die z.T. rechtswidrigen Aktionen der OEM-> Wer sagt denn, dass man sich da nicht wehren kann und sollte? Eine gute Beziehung zu den Kunden ist sicherlich wichtig, aber nicht auf Kosten der eigenen Existenz.
Für konkrete Fälle haben wir durchaus einen Anwalt, aber ich muss doch im Vorfeld auch erkennen können, wann ich einen Anwalt brauche und wann ich (in eindeutigen Fällen) im Unrecht bin.
Z.B. Lieferant liefert 2x NIO-Teile. Ist der Kunde damit automatisch berechtigt eine Q-Wall auf Lieferantenkosten zu installieren? Wann müssen welche Kosten gegenüber dem Lieferanten angemeldet werden? Gibt es eine Plicht zur Schadensminderung? usw. Dabei sind für mich beide Rollen als Lieferant und als Kunde interessant.
Coramon
Für konkrete Fälle haben wir durchaus einen Anwalt, aber ich muss doch im Vorfeld auch erkennen können, wann ich einen Anwalt brauche und wann ich (in eindeutigen Fällen) im Unrecht bin.
Z.B. Lieferant liefert 2x NIO-Teile. Ist der Kunde damit automatisch berechtigt eine Q-Wall auf Lieferantenkosten zu installieren? Wann müssen welche Kosten gegenüber dem Lieferanten angemeldet werden? Gibt es eine Plicht zur Schadensminderung? usw. Dabei sind für mich beide Rollen als Lieferant und als Kunde interessant.
Coramon
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- Vivian
- Topic Author
- Visitor
#17954
by Vivian
Replied by Vivian on topic Re: Schulung QM-Rechtsgrundlagen
Hallo,
prinzipiell ist jeder gewerbliche Empfänger von Waren nach HGB dazu verpflichtet, die eingegangene Ware in angemessener Weise zu prüfen. D. h. eine angemessene Sichprobe kann abhängig von der Art der Ware sein.
Vielfach wird seitens großer OEMs versucht, sich vertraglich aus dieser Verantwortung zu stehlen und sich einfach die WE-Prüfung komplett zu sparen bzw. auf den Lieferanten zu verlagern. Derzeit gibt es jedoch keine fundierte Rechtsauffassung, dass diese Verträge vor Gericht Bestand hätten.
Bei fehlerhaften Teilen bist du zur Lieferung von Ersatz verpflichtet. Sind durch die fehlerhafte Liefererung Kosten beim Kunden entstanden, musst du Schadenfolgekosten zahlen. Diese Kosten sind jedoch vom Kunden genau zu definieren. Immer wieder gern und in z. T. enormer Höhe geforderte Fallpauschalen wurden bereits mehrfach kritisiert, Unternehmen wurden abgemahnt und es wurde vor Gericht erfolgreich gestritten.
Selbstverständlich gibt es eine Pflicht zur Schadensminderung. Stellst du fest, dass durch deinen Fehler Folgefehler und -kosten entstehen können, solltest du dringenst handeln. Die Kosten werden dir sowieso auferlegt.
Übrigens die Pflicht zur Schadensminderung gilt auch für deinen Kunden. Wenn er fehlerhafte Teile feststellt, trotzdem einbaut und anschließend einen noch größeren Schaden verursacht, muss er die Kosten dafür tragen.
Die WE-Konrolle ist vom Gesetzgeber auch als Instrument der Schadensvermeidung vorgesehen worden. Das vergisst man nur zu leicht.
Abschließend:
Bitte beachte immer, wie die Machtverhältnisse zwischen Kunde und Lieferant verteilt sind. Es wird dir wenig nützen, wenn du Recht bekommst aber anschließend ist der Kunde für immer weg.
Die Fairness ist vielen Firmen leider abhanden gekommen
Schöne Grüße
Vivian
prinzipiell ist jeder gewerbliche Empfänger von Waren nach HGB dazu verpflichtet, die eingegangene Ware in angemessener Weise zu prüfen. D. h. eine angemessene Sichprobe kann abhängig von der Art der Ware sein.
Vielfach wird seitens großer OEMs versucht, sich vertraglich aus dieser Verantwortung zu stehlen und sich einfach die WE-Prüfung komplett zu sparen bzw. auf den Lieferanten zu verlagern. Derzeit gibt es jedoch keine fundierte Rechtsauffassung, dass diese Verträge vor Gericht Bestand hätten.
Bei fehlerhaften Teilen bist du zur Lieferung von Ersatz verpflichtet. Sind durch die fehlerhafte Liefererung Kosten beim Kunden entstanden, musst du Schadenfolgekosten zahlen. Diese Kosten sind jedoch vom Kunden genau zu definieren. Immer wieder gern und in z. T. enormer Höhe geforderte Fallpauschalen wurden bereits mehrfach kritisiert, Unternehmen wurden abgemahnt und es wurde vor Gericht erfolgreich gestritten.
Selbstverständlich gibt es eine Pflicht zur Schadensminderung. Stellst du fest, dass durch deinen Fehler Folgefehler und -kosten entstehen können, solltest du dringenst handeln. Die Kosten werden dir sowieso auferlegt.
Übrigens die Pflicht zur Schadensminderung gilt auch für deinen Kunden. Wenn er fehlerhafte Teile feststellt, trotzdem einbaut und anschließend einen noch größeren Schaden verursacht, muss er die Kosten dafür tragen.
Die WE-Konrolle ist vom Gesetzgeber auch als Instrument der Schadensvermeidung vorgesehen worden. Das vergisst man nur zu leicht.
Abschließend:
Bitte beachte immer, wie die Machtverhältnisse zwischen Kunde und Lieferant verteilt sind. Es wird dir wenig nützen, wenn du Recht bekommst aber anschließend ist der Kunde für immer weg.
Die Fairness ist vielen Firmen leider abhanden gekommen
Schöne Grüße
Vivian
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