Frage zulässig? => Wo nachlesbar?

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#18142 by Michael
Frage zulässig? => Wo nachlesbar? was created by Michael
Hallo wertes Forum,
ich befasse mich seit Kurzem in einem Teilbereich unserer Firma(ISO/TS16949 Zertif.)mit internen Prozessaudits. Bei der Durchsicht älterer Auditunterlagen viel mir ein Punkt auf, der mich etwas stutzen lässt. Eine Abteilung die computergestützte Berechnungen durchführt, bekam eine Abweichung, weil ihre Arbeitsergebnisse nicht nochmals vom nächst höheren Verantwortlichen gegengeprüft und mit Unterschrift bestätigt wurde. Abgesehen davon, das dieser Prüfvorgang so in keiner Prozessbeschreibung festgeschrieben ist, würde ich gerne wissen/verstehen, ob es in der weiten Normenwelt (ISO/TS16949, ISO9001, VDA6.x, QS9000, ISO17025, ...)eine Forderung gibt, die diese Fragestellung stützt.
Vorab danke für eure erklärenden Worte.
Michael

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#18145 by Systemmanager
Replied by Systemmanager on topic Re: Frage zulässig? => Wo nachlesbar?
Hallo Michael!
Nicht so einfach......!

Wenn man aber etwas tiefer in die Definitionen für Haupt und Nebenabweichungen der Zertifizierungsvorgaben TS 16949/2.9 einsteigt wird folgendes klar (Auszug sinngemäß und kurz):
Hauptabweichung:
a) fehlen, oder völliges Versagen des Systems, auch wenn mehrere Nebenabweichungen dazu führen.
b) Nichterfüllung von Vorgaben, die wahrscheinlich zur Auslieferung von nicht konformen Produkten führen WÜRDE....
c) Nichterfüllung von Vorgaben, die zum Versagen des Systems führen KANN, oder eine erhebliche Einschränkung des Verewendungszweckes des Produktes darstellen KANN.
Nebenabweichung:
Nichterfüllung von Vorgaben, welche jedoch nicht zum Versagen des Systems führen KANN.
Deine Darlegung muss nun dahin gehend untersucht werden, ob eines der Definitionen zutrifft oder nicht.
Systemmanager :-)

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  • Michael
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#18146 by Michael
Replied by Michael on topic Re: Frage zulässig? => Wo nachlesbar?

@Systemmanager,
danke für die schnelle Antwort.
Deine Aussage reflektierend bedeutet das also, das diese Fragestellung so nicht auf eine direkte Normforderung zurückgeht (auf welche auch immer), sondern nur über den von dir geschilderten "Umweg" konstruiert werden kann. Da stellt sich für mich natürlich die Frage, ob eine höhere Prozesssicherheit im Sinne von 'Verhinderung einer fehlerhaften Resultatsweitergabe an interne Kunden' alleine durch nochmaliges, formelles Gegenlesen erreicht werden kann? Zumal es ja hier um sehr komplexe Berechnungen (FEM) geht.
Sind solche Interpretations-Brücken in der Auditierung eigendlich gängige Praxis? Oder hatte der Auditor hier einfach zu viel Zeit bzw. Langeweile?

Michael
ps. Den Auditor kann ich leider nicht mehr fragen, da nicht mehr greifbar.

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  • Systemmanager
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#18148 by Systemmanager
Replied by Systemmanager on topic Re: Frage zulässig? => Wo nachlesbar?
Hallo Michael!
Das mit dem Gegenlesen kann ich so nicht beurteilen. Die Feststellung des Auditors sollte alleine auf die Tatsache beruhen, dass eine Instanz ggf. zu gering sein könnte.
Zu deiner weiteren Frage nach der Normauslegung möchte ich folgendes ausführen:
Wenn ich so die vielen Fragen in den Foren durchlese, stoße ich sehr häufig auf Fragen, die nach der konkreten Forderung in der Norm suchen. Nun ist es aber so, dass die Normforderungen nur gesamtheitlich betrachtet werden sollten. Daraus resultieren komplexe Zusammenhänge und Folgerungen die abgeleitet werden können und zum Teil auch müssen.
Die Realisierung einer zweiten Prüfinstanz (dein Beispiel) zeigt schließlich einen Lösungsansatz der nicht direkt auf eine konkrete Normforderung zurück geführt werden kann, sonderen aus den koplexen Zusammenhängen der Normforderungen resultieren kann.
Aus diesem Grund kommen auch häufig ähnliche Fragen im Forum, die dann manchmal zu langwierigen Diskussionen führen können.
Ausreichende Kentnisse der Normen & Regelwerke und einiges an Praxis sind daher erforderlich, um vernünftige Interprätationen und pragmatische Lösungen zu finden.
Systemmanager :-)

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  • Vivian
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#18155 by Vivian
Replied by Vivian on topic Re: Frage zulässig? => Wo nachlesbar?
Hallo Michael,
bei FEM-Berechnungen gibt es immer wieder Diskussionen mit z. T. inkompetenten Auditoren. Meiner Ansicht nach sind derartige Dienstleistungen in den gängigen QM-Normen nur unzureichend berücksichtigt bzw. Normen müssen verbogen werden, um auf das Produkt "Berechnungsleistung" zu passen.
Die vollständige Prüfung von FEM-Berechnungen z. B. von komplexen Bauteilen ist in der Praxis unmöglich. Der Prüfer müsste das gesammte FEM-Modell + Berechnung komplett prüfen - da kann er die Arbeit gleich selbst erledigen ... und trotzdem muss das Ergebniss nicht stimmen.
Meiner Ansicht nach kann maximal eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt werden.
In meiner Praxis hat sich sich die Validierung eines Berechnungsergebnisses so gestaltet: Das konstruierte und berechnete Teil wurde vom Auftraggeber als Prototyp gefertigt und anschließend durch einen Versuch getestet.
Schwieriger wird es bei Beauftragung reiner Berechnungsdienstleister. Da bleibt das Feedback des Kunden häufig aus.
Schöne Grüße
Vivian

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