Betriebsanleitung - Dokument, Arbeitsanweisung oder Verfahrensanweisung?

  • Matthias Wagner
  • Topic Author
  • Visitor
  • Visitor
#18231 by Matthias Wagner
Hallo,
wir sind momentan dabei, alle im Unternehmen bestehenden Dokumente zu sichten und für das QM-System zu klassifizieren. Nun habe ich eine Frage, wie mit "Betriebsanleitungen" gzw. "Handbüchern" ISO 9001 normgerecht umzugehen ist. Vielleicht kann mir da jemand Tipps geben?
Konkret handelt es sich um eine Anleitung, wie Mitarbeiter ein Helpdesksystem benutzen können.
Sollte diese klassifiziert werden? Sie ist nicht geschäftskritisch, sondern lediglich eine Hilfestellung.
Vielen Dank,
M. Wagner

Please Anmelden to join the conversation.

  • Frank Hergt
  • Topic Author
  • Visitor
  • Visitor
#18235 by Frank Hergt
Hallo Matthias!
Stell' Dir folgende Fragen:
- Ist es verbindlich?
- Müssen es viele Leute finden können?
- Muß nachvollziehbar sein, wann es geändert worden ist?
Wenn eines der drei Kriterien zutrifft, bist Du im Managementsystem. Wenn nicht, kannst Du draußen bleiben.
Schöne Grüße
Frank

Please Anmelden to join the conversation.

  • Matthias
  • Topic Author
  • Visitor
  • Visitor
#18237 by Matthias
Hallo Frank,
danke für die Antwort. Mein Problem ist, dass ich diese Fragen nicht so einfach beantworten kann:
- Ist es verbindlich?
==> Die Nutzung des System ist verbindlich, das Dokument ist die Anleitung dazu
- Müssen es viele Leute finden können?
==> Alle Mitarbeiter müssen das System benutzen, die Anleitung erklärt die Nutzung. Allerdings kann man das System auch nicht wirklich falsch benutzen oder es lahmlegen
- Muß nachvollziehbar sein, wann es geändert worden ist?
==> Grundsätzlich werden Änderungen des Systems durch das System selbst kommuniziert, etwa, wenn neue Funktionalitäten hinzukommen
Sehe ich den Sachverhalt zu kompliziert?
Wäre es sinnvoll, eine Arbeitsanweisung daraus machen und sie in QMS stellen?
Viele Grüße,
Matthias Wagner

Please Anmelden to join the conversation.

  • Frank Hergt
  • Topic Author
  • Visitor
  • Visitor
#18238 by Frank Hergt
Hallo Matthias!
ICH würd's tun, denn wenn die Nutzung des Systems verbindlich ist, sind garantiert diverse Details WIE es zu nutzen ist, auch verbindlich. Und wenn alle Mitarbeiter es nutzen müssen, sollten die Informationen dazu auch an einer bekannten Stelle aufbewahrt werden.
Falls hinter der Frage hängt "Dann hab' ich den Aufwand..." würde ich mir mal den Aufwand bei der Verwaltung von Arbeitsanweisungen anschauen und ggf. überflüssiges abschneiden.
Wie gesagt, ist meine Meinung. Teilt in meinem Unternehmen auch nicht jeder :-(
Schöne Grüße
Frank

Please Anmelden to join the conversation.

  • QM-FK
  • Topic Author
  • Visitor
  • Visitor
#18240 by QM-FK
Matthias,
es gibt durchaus die Möglichkeit, Betriebsanleitungen u.ä. als "Schulungs-" oder "Weiterbildungsunterlagen" zu definieren und aus der Versionierung rauszunehmen. Ebenso wie in der Software "Pflichtangaben" und optionale Eingabefelder existieren, können Anleitungen als "Information" zur Verfügung gestellt werden. In der 9001 ist es dem Hersteller weitgehend überlassen, festzulegen, ob solche Dokumente QM-relevant sind oder informativen Charakter haben. Ansonsten sollte - wie Frank es trefflich beschrieben hat - die Verbindlichkeit entscheiden, ob solche Dokumente ganz oder teilweise vorgeschrieben und damit gelenkt werden müssen.
Gehe mal von dem Gedanken aus, was der Gebrauch von unterschiedlichen Versionen an Problemen kreieren kann und entscheide auf dieser Basis.
Gruß QM-FK.

: Hallo,

: wir sind momentan dabei, alle im Unternehmen bestehenden Dokumente zu sichten und für das QM-System zu klassifizieren. Nun habe ich eine Frage, wie mit "Betriebsanleitungen" gzw. "Handbüchern" ISO 9001 normgerecht umzugehen ist. Vielleicht kann mir da jemand Tipps geben?

: Konkret handelt es sich um eine Anleitung, wie Mitarbeiter ein Helpdesksystem benutzen können.

: Sollte diese klassifiziert werden? Sie ist nicht geschäftskritisch, sondern lediglich eine Hilfestellung.

: Vielen Dank,
: M. Wagner

Please Anmelden to join the conversation.

  • Anne Kopp
  • Topic Author
  • Visitor
  • Visitor
#18474 by Anne Kopp
Hallo Zusammen,
in der 9001er steht:
"4.2.1 Allgemeines
Die Dokumentation zum Qualitätsmanagementsystem muss enthalten
...d) Dokumente, die die Organisation zur Sicherstellung der wirksamen
..., Durchführung ... ihrer Prozesse benötigt, ..."
Das deute ich schon so, daß besagte Dokumente QM-relevant sind.
Gruß
A. Kopp
: Matthias,

: es gibt durchaus die Möglichkeit, Betriebsanleitungen u.ä. als "Schulungs-" oder "Weiterbildungsunterlagen" zu definieren und aus der Versionierung rauszunehmen. Ebenso wie in der Software "Pflichtangaben" und optionale Eingabefelder existieren, können Anleitungen als "Information" zur Verfügung gestellt werden. In der 9001 ist es dem Hersteller weitgehend überlassen, festzulegen, ob solche Dokumente QM-relevant sind oder informativen Charakter haben. Ansonsten sollte - wie Frank es trefflich beschrieben hat - die Verbindlichkeit entscheiden, ob solche Dokumente ganz oder teilweise vorgeschrieben und damit gelenkt werden müssen.
: Gehe mal von dem Gedanken aus, was der Gebrauch von unterschiedlichen Versionen an Problemen kreieren kann und entscheide auf dieser Basis.

: Gruß QM-FK.

:
: : Hallo,

:
: : wir sind momentan dabei, alle im Unternehmen bestehenden Dokumente zu sichten und für das QM-System zu klassifizieren. Nun habe ich eine Frage, wie mit "Betriebsanleitungen" gzw. "Handbüchern" ISO 9001 normgerecht umzugehen ist. Vielleicht kann mir da jemand Tipps geben?

:
: : Konkret handelt es sich um eine Anleitung, wie Mitarbeiter ein Helpdesksystem benutzen können.

:
: : Sollte diese klassifiziert werden? Sie ist nicht geschäftskritisch, sondern lediglich eine Hilfestellung.

:
: : Vielen Dank,
: : M. Wagner

Please Anmelden to join the conversation.

Time to create page: 0.174 seconds
Powered by Kunena Forum