DmbA elektronisch archivieren
- Norbert Kaufmann
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#18258
by Norbert Kaufmann
DmbA elektronisch archivieren was created by Norbert Kaufmann
Müssen Orginaldokumente, wie z.Bsp. Verträge, QSV... mit Unterschriften in der Papierform aufbewahrt werden, oder dürfen diese auch eingescannt und in elektronischer Form gespeichert werden.
Gibt es dazu ggf. gesetzliche Regelungen ?
Vielen Dank
Gibt es dazu ggf. gesetzliche Regelungen ?
Vielen Dank
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- Vivian
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#18260
by Vivian
Replied by Vivian on topic Re: DmbA elektronisch archivieren
Hallo Norbert,
ich mag keine Papierberge, wirklich nicht.
Die Sicherheit von CDs und DVDs lässt gegenwärtig zu wünschen übrig. Manche Produkte, auch Markenprodukte, halten gerade mal 2 - 3 Jahre durch. Ich habe damit schlechte Erfahrungen gemacht.
Wenn du die Daten auf z. B. Archivserver archivierst, hast du noch ein Problem. Du musst für die gesamte Archivierungszeit die entsprechende Technik und Software zum Lesen und Wiederherstellen der Dokumente funktionstüchtig erhalten. Schau mal 10 - 15 Jahre zurück, welche Dokumente elektronisch tatsächlich noch lesbar sind bzw. die Technik noch vorhanden ist.
Die Automobilindustrie fordert z. T. auf Basis der deliktischen Haftung aus dem BGB eine 30jährige Aufbewahrungsfrist. Das lässt an der Eignung heutiger Speichermedien zweifeln.
Eine weitere und recht sichere Alternative ist das Verfilmen ala Zeitungsarchiv.
Die Art und Weise der Archivierung ist natürlich vom individuellen Risiko des Produkts abhängig.
Schöne Grüße
Vivian
ich mag keine Papierberge, wirklich nicht.
Die Sicherheit von CDs und DVDs lässt gegenwärtig zu wünschen übrig. Manche Produkte, auch Markenprodukte, halten gerade mal 2 - 3 Jahre durch. Ich habe damit schlechte Erfahrungen gemacht.
Wenn du die Daten auf z. B. Archivserver archivierst, hast du noch ein Problem. Du musst für die gesamte Archivierungszeit die entsprechende Technik und Software zum Lesen und Wiederherstellen der Dokumente funktionstüchtig erhalten. Schau mal 10 - 15 Jahre zurück, welche Dokumente elektronisch tatsächlich noch lesbar sind bzw. die Technik noch vorhanden ist.
Die Automobilindustrie fordert z. T. auf Basis der deliktischen Haftung aus dem BGB eine 30jährige Aufbewahrungsfrist. Das lässt an der Eignung heutiger Speichermedien zweifeln.
Eine weitere und recht sichere Alternative ist das Verfilmen ala Zeitungsarchiv.
Die Art und Weise der Archivierung ist natürlich vom individuellen Risiko des Produkts abhängig.
Schöne Grüße
Vivian
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