Lieferantenaudit/Was darf der Lieferant fordern?
- MissBoedefeldt
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#18285
by MissBoedefeldt
Lieferantenaudit/Was darf der Lieferant fordern? was created by MissBoedefeldt
Wir sind ein kleiner Produktionsbetrieb und mittlerweile auch zertifiziert. Nun hat uns ein neuer Kunde besucht der uns für eine Lieferantenfreigabe auditierte. Meine Frage: In welche QM-Dokumente muss ich dem Kunden Einblick gewähren. Darf er verlangen z.B. ein QM - Handbuch mit zunehmen ( wir sind ein kleiner Betrieb und es existieren nur 2 original freigegebene Handbücher, muss ich Qualitätsziele, QM-Bericht, Kundenzufriedenheitsanalyse, Mitarbeiterzufriedenheitsanalyse offen legen?
Vielen Dank für Eure Antworten
MissBoedefeldt
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MissBoedefeldt
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- Frank Hergt
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#18287
by Frank Hergt
Replied by Frank Hergt on topic Re: Lieferantenaudit/Was darf der Lieferant fordern?
Hallo MissBoedefeldt!
Verlangen darf ein Kunde alles, ablehnen dürft Ihr es auch. Das Handbuch würde ich ihm als Kopie ohne Änderungsdienst ruhig mitgeben. Ansonsten nichts. Interessant aus Auditorensicht ist vor allem, DASS die von Dir angesprochenen Dinge existieren, weniger der konkrete Inhalt. Als Kunde wäre ich allerdings etwas mißtrauisch, wenn die Qualitätszahlen vor mir verheimlicht würden. Eigentlich sollten sie ja auch offen in der Fertigung hängen. Der Rest ist ein bischen Politikfrage. Wie offen agiert Eure GL, wie wichtig ist der Kunde? Nach Abschluß einer Geheimhaltungsvereinbarung würde ich persönlich die Hosen ziemlich weit runterlassen. Aber das ist, wie gesagt, meine persönliche Sicht.
Schöne Grüße
Mr. Hergt
Verlangen darf ein Kunde alles, ablehnen dürft Ihr es auch. Das Handbuch würde ich ihm als Kopie ohne Änderungsdienst ruhig mitgeben. Ansonsten nichts. Interessant aus Auditorensicht ist vor allem, DASS die von Dir angesprochenen Dinge existieren, weniger der konkrete Inhalt. Als Kunde wäre ich allerdings etwas mißtrauisch, wenn die Qualitätszahlen vor mir verheimlicht würden. Eigentlich sollten sie ja auch offen in der Fertigung hängen. Der Rest ist ein bischen Politikfrage. Wie offen agiert Eure GL, wie wichtig ist der Kunde? Nach Abschluß einer Geheimhaltungsvereinbarung würde ich persönlich die Hosen ziemlich weit runterlassen. Aber das ist, wie gesagt, meine persönliche Sicht.
Schöne Grüße
Mr. Hergt
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- Systemmanager
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#18288
by Systemmanager
Replied by Systemmanager on topic Re: Lieferantenaudit/Was darf der Lieferant fordern?
Hallo MissBoedefeldt!
Viellecht darf ich noch etwas zu Franks Bemerkungen hinzufügen:
Bei uns werden leider all zu viele Kundenaudits absolviert.
Zur Durchführung von Kunenaudits habe ich daher eine Richtlinie herausgegeben, die ohne Zustimmung von der G und von mir nicht abgewandelt werden darf.
* Bei der Ankündigung eines Kundenaudits ist ein Auditprogramm mit genau festgelegtem zeitlichen Ablauf und Inhalt anzugeben.
* Das Audit darf sich nur auf Prozesse und Abläufe beziehen, die mit den Produkten des Kunden in Verbindung stehen (Prozessbeschreibungen, Arbeitsanweisungen, Prüfpläne, Aufzeichnungen, etc.)
* Bei übergreifenden Prozessen, wie Führungsprozess (Planung, Review....) und Personalentwicklung (Planung, Nachweise) werden nur jene Passagen diskutiert, die die Produkte des Kunden betreffen.
* Bei der vor Ort-Begehnnug, werden nur Prozesse (Produktionsanlagen und Maschinen) gezeigt auf denen die vom Kunden im Auditprogramm festgelegten Produkte produziert werden. Das gleich gilt für das Lager.
Das bedeutet nun nicht, dass alles andere abgeschottet wird, sondern , dass diese Punkte nicht Inhalt des Auditprogrammes sind, und daher auch kein Auditthema sind.
Für eine saubere Vorgehensweise und um Missverständnisse zu vermeiden ist wesentlich, dass ein wirkllich detailliertes und vollständiges Auditprogramm abgestimmt wird.
Ein Handbuch im klassischen Sinn haben wir schon lange nicht mehr. Der Kunde erhält jene Unterlagen (allg. Prozessmodell, Prozessmodell, Prozessbeschreibungen, u.s.w.), die mit uns abgestimmt sind.
Keinesfalls dazu gehören, der Managementreview, Auditberichte, FMEA und einige weitere sensible Dokumente.
Systemmanager
Viellecht darf ich noch etwas zu Franks Bemerkungen hinzufügen:
Bei uns werden leider all zu viele Kundenaudits absolviert.
Zur Durchführung von Kunenaudits habe ich daher eine Richtlinie herausgegeben, die ohne Zustimmung von der G und von mir nicht abgewandelt werden darf.
* Bei der Ankündigung eines Kundenaudits ist ein Auditprogramm mit genau festgelegtem zeitlichen Ablauf und Inhalt anzugeben.
* Das Audit darf sich nur auf Prozesse und Abläufe beziehen, die mit den Produkten des Kunden in Verbindung stehen (Prozessbeschreibungen, Arbeitsanweisungen, Prüfpläne, Aufzeichnungen, etc.)
* Bei übergreifenden Prozessen, wie Führungsprozess (Planung, Review....) und Personalentwicklung (Planung, Nachweise) werden nur jene Passagen diskutiert, die die Produkte des Kunden betreffen.
* Bei der vor Ort-Begehnnug, werden nur Prozesse (Produktionsanlagen und Maschinen) gezeigt auf denen die vom Kunden im Auditprogramm festgelegten Produkte produziert werden. Das gleich gilt für das Lager.
Das bedeutet nun nicht, dass alles andere abgeschottet wird, sondern , dass diese Punkte nicht Inhalt des Auditprogrammes sind, und daher auch kein Auditthema sind.
Für eine saubere Vorgehensweise und um Missverständnisse zu vermeiden ist wesentlich, dass ein wirkllich detailliertes und vollständiges Auditprogramm abgestimmt wird.
Ein Handbuch im klassischen Sinn haben wir schon lange nicht mehr. Der Kunde erhält jene Unterlagen (allg. Prozessmodell, Prozessmodell, Prozessbeschreibungen, u.s.w.), die mit uns abgestimmt sind.
Keinesfalls dazu gehören, der Managementreview, Auditberichte, FMEA und einige weitere sensible Dokumente.
Systemmanager
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