Registrierungspflicht nach ElektroG

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#18308 by Marcus
Registrierungspflicht nach ElektroG was created by Marcus
Hallo,
ich habe ein Problem bei der Interpretation des ElektroG und hoffe, mir kann jemand helfen.
Mein Unternehmen möchte gern ein Produkt, welches unter die Kategorie Spielzeug fällt, von einem Importeur aus Deutschland kaufen. Im Detail heißt das, dass die Ware vom Importeur in Fernost eingekauft wird, auf der Verpackung allerdings unser Name + Firmenanschrift erscheinen wird. Das Produkt wird dann wiederum unsererseits an einen Discounter weiterverkauft, welcher das Produkt dann an den Endverbraucher weiterverkauft.
Nun gibt es im _3 Abs. 11 ElektroG verschiedene Definitionen des Begriffes Hersteller (=Registrierungspflichtiger). Pkt. 2 sagt, Hersteller ist, wer"...Geräte anderer Anbieter unter seinem Markennamen im Geltungsbereich dieses
Gesetzes weiterverkauft..." Dabei sehe ich mein Unternehmen als Hersteller.
Pkt. 3 sagt jedoch, Hersteller ist, wer"...Elektro- oder Elektronikgeräte erstmals in den Geltungsbereich dieses Gesetzes einführt und in Verkehr bringt oder in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausführt und dort unmittelbar an einen Nutzer abgibt." Hier sehe ich entweder den Importeur als Hersteller, da er die Ware erstmals nach Deutschland (also in den Geltungsbereich) einführt bzw. den Discounter, welcher auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unsere Ware verkaufen wird.
Meine Frage: Wer gilt als Hersteller?
Ps: Sorry für den langen Text, ließ sich aber schlecht kürzen. Falls mir niemand helfen kann - wo kann man sich diesbezüglich noch erkundigen?
Danke für alle Antworten und Hilfestellungen.
Marcus

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  • Qlaus
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#18318 by Qlaus
Replied by Qlaus on topic Re: Registrierungspflicht nach ElektroG

: Hallo,

: ich habe ein Problem bei der Interpretation des ElektroG und hoffe, mir kann jemand helfen.
: Mein Unternehmen möchte gern ein Produkt, welches unter die Kategorie Spielzeug fällt, von einem Importeur aus Deutschland kaufen. Im Detail heißt das, dass die Ware vom Importeur in Fernost eingekauft wird, auf der Verpackung allerdings unser Name + Firmenanschrift erscheinen wird. Das Produkt wird dann wiederum unsererseits an einen Discounter weiterverkauft, welcher das Produkt dann an den Endverbraucher weiterverkauft.
: Nun gibt es im _3 Abs. 11 ElektroG verschiedene Definitionen des Begriffes Hersteller (=Registrierungspflichtiger). Pkt. 2 sagt, Hersteller ist, wer"...Geräte anderer Anbieter unter seinem Markennamen im Geltungsbereich dieses
: Gesetzes weiterverkauft..." Dabei sehe ich mein Unternehmen als Hersteller.
: Pkt. 3 sagt jedoch, Hersteller ist, wer"...Elektro- oder Elektronikgeräte erstmals in den Geltungsbereich dieses Gesetzes einführt und in Verkehr bringt oder in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausführt und dort unmittelbar an einen Nutzer abgibt." Hier sehe ich entweder den Importeur als Hersteller, da er die Ware erstmals nach Deutschland (also in den Geltungsbereich) einführt bzw. den Discounter, welcher auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unsere Ware verkaufen wird.

: Meine Frage: Wer gilt als Hersteller?

: Ps: Sorry für den langen Text, ließ sich aber schlecht kürzen. Falls mir niemand helfen kann - wo kann man sich diesbezüglich noch erkundigen?
: Danke für alle Antworten und Hilfestellungen.

: Marcus
Ist doch logisch, kann man bei den FAQ unter stiftung-ear.de nachlesen:
Wer bringt (bei Importen) Geräte in Deutschland in Verkehr?
Geräte werden immer von dem Hersteller gemäß _ 3 Abs. 11 ElektroG in Verkehr gebracht. Im Falle von Importen sind dabei zwei Fälle zu unterscheiden:
Der (ausländische) Hersteller ist in Deutschland registriert (_ 3 Abs. 11 Nr. 1 ElektroG):
Geräte werden zu dem Zeitpunkt in Verkehr gebracht, sobald sie in den Geltungsbereich des ElektroG gelangen. Dies ist dann der Fall, wenn sie dem Importeur überlassen werden (vgl. Frage 2).
Der in Deutschland ansässige Importeur ist als Hersteller registriert (_ 3 Abs. 11 Nr. 3 Alt. 1 ElektroG):
Geräte werden in Verkehr gebracht, wenn der Importeur sie einem Dritten im Geltungsbereich des ElektroG überlässt (vgl. Frage 2). So lange er sie in seinem Lager aufbewahrt, gelten sie nicht als in Verkehr gebracht.
Qlaus

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  • Marcus
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#18319 by Marcus
Replied by Marcus on topic Re: Registrierungspflicht nach ElektroG
Hallo Qlaus,
Es geht nicht um den Zeitpunkt des Inverkehrbringens. Es geht darum zu klären, wer für die Registrierung der Geräte (und damit sowohl für den bürokratischen als auch den kostenmäßigen Aufwand) verantwortlich ist. Der ausländische Hersteller ist in Deutschland definitiv nicht registriert, der Importeur meines Wissens nach auch nicht. Muss mein Unternehmen dies jetzt tun?
Gruß Marcus

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  • Qlaus
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#18322 by Qlaus
Replied by Qlaus on topic Re: Registrierungspflicht nach ElektroG
Hallo Marcus,
dann hast Du bzw. Deine Firma den Schwarzen Peter in der Hand. Es sei denn, Ihr "zwingt" den Importeur dazu. Streng genommen führt er die Produkte in den Geltungsbereich des Gesetzes ein.
Qlaus

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  • Marcus
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#18331 by Marcus
Replied by Marcus on topic Re: Registrierungspflicht nach ElektroG
Ok, vielen Dank du Qualitäts-Laus ;-)
Marcus

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  • Vivian
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#18341 by Vivian
Replied by Vivian on topic Re: Registrierungspflicht nach ElektroG
Hallo,
auf Elektrogeräte die in der EU verkauft werden gehört das CE-Kennzeichen drauf.
Im Rahmen der CE-Kennzeichnung kann jeder in der Lieferkette des Produktes das CE-Kennzeichen nach erfolgter Risikobewertung und Prüfung auf Erfüllung relevanter Normen aufbringen.
Wenn es der Lieferant nicht tut, kann es der Importeur tun. Drückt er sich jedoch auch, muss spätestens der "Inverkehrbringer" das CE-Kennzeichen aufbringen. Das könnt ihr sein oder sogar derjenige, der das Produkt an den Endverkäufer verkauft.
Nun ich kann mir jedoch schlecht vorstellen, dass Aldi & Co. ein nicht CE-gekennzeichnetes Produkt verkaufen werden.
Ihr als namentlich auf dem Produkt genannter "Hersteller", solltet eure Vorlieferanten vertraglich zur CE-Kennzeichnung verpflichten. Dann habt ihr das Thema vom Tisch.
Nach den Skandalen von Mattel & Co. würde ich der CE-Kennzeichnung aus Asien jedoch wenig Vertrauen schenken. Die kleben den "Kuckuck" einfach drauf, ohne auch nur näherungsweise zu wissen, was sie da tun.
Da es in Deutschland keine ausdrücklich bindende gesetzliche und überwachte Verpflichtung des CE-Kennzeichens gibt, liegt der Schwarze Peter der Produktsicherheit am Ende eh bei euch.
Schöne Grüße
Vivian

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