Gerichtsurteil zu Reklamationspauschalen / -gebühren
- SeniorRossi
- Topic Author
- Visitor
#18483
by SeniorRossi
Gerichtsurteil zu Reklamationspauschalen / -gebühren was created by SeniorRossi
Hallo zusammen!
Ein Zulieferer von uns hat die in der Qualitätssicherungsvereinbarung genannte Pauschale für Reklamationen abgelehnt und bezieht sich dabei auf ein entsprechendes Gerichtsurteil, in dem solche Gebühren als nicht zulässig eingestuft werden, und Lieferanten somit nicht bezahlen müssen.
Hat irgendjemand davon gehört und weiß eine Quelle zu nennen?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
SeniorRossi
Ein Zulieferer von uns hat die in der Qualitätssicherungsvereinbarung genannte Pauschale für Reklamationen abgelehnt und bezieht sich dabei auf ein entsprechendes Gerichtsurteil, in dem solche Gebühren als nicht zulässig eingestuft werden, und Lieferanten somit nicht bezahlen müssen.
Hat irgendjemand davon gehört und weiß eine Quelle zu nennen?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
SeniorRossi
Please Anmelden to join the conversation.
- s.Oliver
- Topic Author
- Visitor
#18485
by s.Oliver
Replied by s.Oliver on topic Re: Gerichtsurteil zu Reklamationspauschalen / -gebühren
Hallo Rossi,
dieses Thema wurde schon des öfteren im QM-Forum der QZ erörtert. Dort unter QM und Recht nachhaken. Die Adresse ist qm-infocenter (und dann .de).
Meines Wissens haben diese Pauschalen für Reklamationen nur dann vor Gericht bestand, wenn sie die Tatsächlichen Kosten des Kunden wiederspiegeln.
Grüße
s.Oliver
: Hallo zusammen!
: Ein Zulieferer von uns hat die in der Qualitätssicherungsvereinbarung genannte Pauschale für Reklamationen abgelehnt und bezieht sich dabei auf ein entsprechendes Gerichtsurteil, in dem solche Gebühren als nicht zulässig eingestuft werden, und Lieferanten somit nicht bezahlen müssen.
: Hat irgendjemand davon gehört und weiß eine Quelle zu nennen?
: Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
: SeniorRossi
dieses Thema wurde schon des öfteren im QM-Forum der QZ erörtert. Dort unter QM und Recht nachhaken. Die Adresse ist qm-infocenter (und dann .de).
Meines Wissens haben diese Pauschalen für Reklamationen nur dann vor Gericht bestand, wenn sie die Tatsächlichen Kosten des Kunden wiederspiegeln.
Grüße
s.Oliver
: Hallo zusammen!
: Ein Zulieferer von uns hat die in der Qualitätssicherungsvereinbarung genannte Pauschale für Reklamationen abgelehnt und bezieht sich dabei auf ein entsprechendes Gerichtsurteil, in dem solche Gebühren als nicht zulässig eingestuft werden, und Lieferanten somit nicht bezahlen müssen.
: Hat irgendjemand davon gehört und weiß eine Quelle zu nennen?
: Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
: SeniorRossi
Please Anmelden to join the conversation.
- Vivian
- Topic Author
- Visitor
#18509
by Vivian
Replied by Vivian on topic Re: Gerichtsurteil zu Reklamationspauschalen / -gebühren
Hallo,
na endlich hat sich mal ein Lieferant gewehrt. .... Beifall, Glückwunsch, Begeisterung ....
Das Urteil würde mich auch interessieren. Ich werde mal recherchieren.
Fakt ist: Eine Pauschale ist in der Regel unzulässig. Der Lieferant ist nach HGB/BGB lediglich dazu verpflichtet, die real entstandenen Schadenfolgekosten zu tragen. Dabei muss jedoch der Kunde alle zumutbaren und sinnvollen Maßnahmen ergreifen, um weitere Folgeschäden abzuwenden. Dazu gehört z. B. die Wareneingangskontrolle.
Die vor allem in der Automobilidustrie gängigen vom Kunden berechneten Fallpauschalen halte ich für massiv überhöht. Man kann sich kaum gegen den Eindruck wehren, hier soll zusätzlicher Gewinn aus Reklamationen geschlagen werden. So mancher QM-Mitarbeiter hat schon zugegeben, dass die Unternehmensleitung selbst von der QM-Abteilung Einnahmen erwartet. Wie soll sie das in der Praxis realisieren?
Sie berechnet halt überhöhte Pauschalen für Reklamationen oder lässt sogar die Kosten für Audits beim Lieferanten vom Lieferanten tragen.
Die Kunden missbrauchen nicht selten Ihre Macht zu Ungunsten des Lieferanten. Ich halte das für höchst unfair.
Schöne Grüße
Vivian
na endlich hat sich mal ein Lieferant gewehrt. .... Beifall, Glückwunsch, Begeisterung ....
Das Urteil würde mich auch interessieren. Ich werde mal recherchieren.
Fakt ist: Eine Pauschale ist in der Regel unzulässig. Der Lieferant ist nach HGB/BGB lediglich dazu verpflichtet, die real entstandenen Schadenfolgekosten zu tragen. Dabei muss jedoch der Kunde alle zumutbaren und sinnvollen Maßnahmen ergreifen, um weitere Folgeschäden abzuwenden. Dazu gehört z. B. die Wareneingangskontrolle.
Die vor allem in der Automobilidustrie gängigen vom Kunden berechneten Fallpauschalen halte ich für massiv überhöht. Man kann sich kaum gegen den Eindruck wehren, hier soll zusätzlicher Gewinn aus Reklamationen geschlagen werden. So mancher QM-Mitarbeiter hat schon zugegeben, dass die Unternehmensleitung selbst von der QM-Abteilung Einnahmen erwartet. Wie soll sie das in der Praxis realisieren?
Sie berechnet halt überhöhte Pauschalen für Reklamationen oder lässt sogar die Kosten für Audits beim Lieferanten vom Lieferanten tragen.
Die Kunden missbrauchen nicht selten Ihre Macht zu Ungunsten des Lieferanten. Ich halte das für höchst unfair.
Schöne Grüße
Vivian
Please Anmelden to join the conversation.
Time to create page: 0.128 seconds