Fristen für das Wiederholungsaudit

  • Wolfgang
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#19654 by Wolfgang
Fristen für das Wiederholungsaudit was created by Wolfgang
Hallo,
in den Zertifizierungsbedingungen eines Zertifizieres steht für das Wiederholungsaudit:
"Bis maximal 6 Monate nach Ablauf der Gültigkeit kann ein Audit mit dem Aufwand eines Wiederholungsaudits durchgeführt werden, wenn auch die Zertifizierungsentscheidung innerhalb der 6 Monate erfolgt ist"
Dazu folgende Fragen:
1. Bedeutet das, dass eine Rezertifizierung nach vorangegangenem Audit aus welchem Grund auch immer noch innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates möglich ist?
2. Den zweiten teil des Satzes verstehe ich nicht - wie kann die Zertifizierungsentscheidung (=Entscheidung über die Zertifizierung?) erfolgt sein (müssen), wenn das Audit noch aussteht?
3. Ist diese Frist üblich, bzw. woher stammt diese (17021?)
Kann mir jemand weiterhelfen? :-))
Gruß
Wolfgang



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  • Adelheid
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#19658 by Adelheid
Replied by Adelheid on topic Re: Fristen für das Wiederholungsaudit
Hallo,
ich denke, es ist am besten hier den Zertifizierer zu befragen.
Gruß
Adelheid



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