Gibt es für Abklatschtest Obergrenzen zu den festgestellten Keimzahlen bei gereinigten Oberflächen, die sich nicht im Reinraum befinden.
Weiß jemand hierzu Obergrenzen für den Lebensmittelbereich und/oder für Bereiche i. S. der Arzneimittelwirkstoffverordnung, die die Feststellung erlauben, dass sie den hygienischen Anforderungen nicht entsprechen?
Meine Frage bezieht sich auf Keime, die gewöhnlich in der Luft vorkommen und nicht auf pathogene Keime. Das Produkt kommt nicht direkt in Kontakt mit den Oberflächen.
Robert