Re: Haftung als QMB
- N.N.
- Topic Author
- Visitor
#19851
by N.N.
: Liebes Forum,
: ich bin (ehrenamtlich) als Qualitätsmanagement-Beauftragter bei einer kleinen Firma tätig, die Medizinprodukte herstellt und vertreibt.
: Mich quält die Frage, inwieweit ich als QMB für Haftung der Produkte im Schadensfall verantwortlich gemacht werden kann.
: Ich übernehme in dem Unternehmen die Position des QMB, bin aber weder Sicherheitsbeaufragter noch Mitglied der Leitung.
: Wie sähe die Haftung für den Fall aus, wenn ich in ein Angestellen-Verhältnis treten würde?
: Mit besten Grüßen & herzlichen Dank
: Tito
Im Grundsatz besteht das Abnahmeprüfzeugnis aus einer Bescheinigung, sofern ver-
einbart, als Erüllungsbestandteil des Liefervertrages. Eine Bestätigung von Material-
eigenschaften, stellt dieses Zertifikat nicht dar. Auch Fehlerhaftigkeit zieht keine An-
sprüche nach sich. Bei erkennbarer Diskrepanz zur Lieferung hat der Kunde die Pflicht
zur unverzüglichen Reklamation. Eine Verzögerung, trotz festgelegter Vorlagetermine,
kann allerdings eine Zahlungszurückhaltung verursachen.
Ein Händler(eventuell wichtig für Zukaufware), darf nur bedingt ein Zeugnis ausfertigen.
Hier sind immer die Prüfdaten des Herstellers maßgebend, bzw. nach einer eigenen Prüfung,
mit anzugeben. Grundsätzlich haftet das Unternehmen des Lieferanten bzw. Herstellers des
Produktes. Ein Haftungsübergang auf den Erfüllungsgehilfen tritt nur in Ausnahmefällen ein.
D.h.:Die Haftung des Ausstellers eines Abnahmeprüfzeugnisses bzw. des Werkssachver-
ständigen beschränkt sich auf den Vorwurf des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.
N.N.
Re: Haftung als QMB was created by N.N.
: Liebes Forum,
: ich bin (ehrenamtlich) als Qualitätsmanagement-Beauftragter bei einer kleinen Firma tätig, die Medizinprodukte herstellt und vertreibt.
: Mich quält die Frage, inwieweit ich als QMB für Haftung der Produkte im Schadensfall verantwortlich gemacht werden kann.
: Ich übernehme in dem Unternehmen die Position des QMB, bin aber weder Sicherheitsbeaufragter noch Mitglied der Leitung.
: Wie sähe die Haftung für den Fall aus, wenn ich in ein Angestellen-Verhältnis treten würde?
: Mit besten Grüßen & herzlichen Dank
: Tito
Im Grundsatz besteht das Abnahmeprüfzeugnis aus einer Bescheinigung, sofern ver-
einbart, als Erüllungsbestandteil des Liefervertrages. Eine Bestätigung von Material-
eigenschaften, stellt dieses Zertifikat nicht dar. Auch Fehlerhaftigkeit zieht keine An-
sprüche nach sich. Bei erkennbarer Diskrepanz zur Lieferung hat der Kunde die Pflicht
zur unverzüglichen Reklamation. Eine Verzögerung, trotz festgelegter Vorlagetermine,
kann allerdings eine Zahlungszurückhaltung verursachen.
Ein Händler(eventuell wichtig für Zukaufware), darf nur bedingt ein Zeugnis ausfertigen.
Hier sind immer die Prüfdaten des Herstellers maßgebend, bzw. nach einer eigenen Prüfung,
mit anzugeben. Grundsätzlich haftet das Unternehmen des Lieferanten bzw. Herstellers des
Produktes. Ein Haftungsübergang auf den Erfüllungsgehilfen tritt nur in Ausnahmefällen ein.
D.h.:Die Haftung des Ausstellers eines Abnahmeprüfzeugnisses bzw. des Werkssachver-
ständigen beschränkt sich auf den Vorwurf des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.
N.N.
Please Anmelden to join the conversation.
Time to create page: 0.147 seconds