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Die Abwicklung bedeutet zunächst den Vorgang des Abwickelns eines vorher aufgewickelten Stoffes.

Im erweiterten Sinne beschreibt die Abwicklung also etwas Vorhersehbares, das lediglich noch durchgeführt wird. In diesem Sinne wird der Begriff in zahlreichen Branchen für die Durchführung von Prozessen verwendet. Beispielsweise:

Druckereigewerbe: Unter Abwicklung versteht man grundsätzlich das Abrollen gegeneinander laufender Zylinderoberflächen. Im Offsetdruck spielt die Abwicklung der Zylinder in Verbindung mit der Druckqualität eine sehr wichtige Rolle.

Kreditgewerbe: Die eigentliche Erfüllung des Zahlungsauftrags, das heißt die Überweisung der Zahlung von der Senderbank an die Empfängerbank

Marketing: Die Beantwortung von Anfragen oder das Ausführen von Bestellungen.

Wirtschaft allgemein: Schließung, Zerschlagung von Großorganisationen (DDR, Treuhand)

Durchführung von Amtsgeschäften: So bedeutet zum Beispiel G2C (Government to Citizen) die Abwicklung von Amtsgeschäften mit Bürgern über das Internet

Siehe auch:
"Abwicklung" findet sich im WZ2003 Code "70.11"
  Bauleitung (Abwicklung von Bauprojekten)

"Abwicklung" findet sich im NACE Code "70.11"
  Erschließung von Grundstücken
  · Abwicklung von Bauprojekten:


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