Lexikon G

Das Industrie-Lexikon (Alles über industrielle Normen, Qualitätsmanagement +++ Beispielartikel: 'Gemisch', 'Gewinnung', 'Gewährleistung'

Die Gefährdungsbeurteilung beschreibt den Prozess der systematischen Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen, denen die Beschäftigten im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind.

English: Hazard Communication / Español: Comunicación de Peligros / Português: Comunicação de Perigos / Français: Communication des Risques / Italiano: Comunicazione dei Rischi

Gefahrenkommunikation im Industriekontext bezieht sich auf den Prozess der Identifizierung, Bewertung und Mitteilung von Informationen über Gefahrenstoffe und Risiken am Arbeitsplatz an Arbeitnehmer und Management. Ziel ist es, das Bewusstsein für potenzielle Gefahren zu schärfen und angemessene Schutzmaßnahmen zu fördern, um Unfälle, Gesundheitsschäden und Umweltbelastungen zu vermeiden.

Der Begriff Gefahrgut ist im Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter erläutert. Gefahrgut sind für den Transport bestimmte Stoffe und Gegenstände, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren ausgehen können

Gefahrgutmanagement beschreibt umfassend alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Gefahrgut. Insbesondere gehören dazu

  • die Erstellung sicherer Verfahren zum Einhalten der gesetzlichen Vorschriften
  • die Ausbildung der beteiligten Personen
  • die Überwachung aller Tätigkeiten im Zusammenhang mit Gefahrgut
  • Benennung eines verantwortlichen Gefahrgutbeauftragten (extern oder intern)

English: Hazardous materials transport / Español: Transporte de materiales peligrosos / Português: Transporte de materiais perigosos / Français: Transport de matières dangereuses / Italiano: Trasporto di merci pericolose

Gefahrguttransport bezieht sich auf den Transport von Materialien oder Stoffen, die ein potentielles Risiko für Menschen, Tiere, Umwelt oder Sachgüter darstellen. Dies umfasst den Transport von chemischen, biologischen, radiologischen und explosiven Stoffen, die spezielle Handhabung und Sicherheitsmaßnahmen erfordern.

Gefährliche Stoffe sind alle Stoffe, die 

  • explosionsgefährlich ätzend
  • brandfördernd reizend
  • hochentzündlich sensibilisierend
  • leichtentzündlich krebserzeugend

English: Hazardous Substance / Español: Sustancia Peligrosa / Português: Substância Perigosa / Français: Substance Dangereuse / Italiano: Sostanza Pericolosa

Gefahrstoff im Industrie Kontext bezeichnet jede chemische Substanz oder Mischung, die aufgrund ihrer Eigenschaften oder der Art ihrer Wirkung auf den menschlichen Organismus oder auf die Umwelt ein potenzielles Risiko darstellt. Dies kann Einschränkungen für die Gesundheit, Sicherheit am Arbeitsplatz und Umweltschutz betreffen. Gefahrstoffe können in verschiedenen Formen auftreten, einschließlich Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase, Dämpfe oder Stäube, und finden in zahlreichen industriellen Prozessen Anwendung.

English: Hazardous Substances Ordinance / Español: Reglamento de Sustancias Peligrosas / Português: Lei de Substâncias Perigosas / Français: Règlement sur les substances dangereuses / Italiano: Normativa sulle sostanze pericolose

Die Verordnung über gefährliche Stoffe (Gefahrstoff-Verordnung) ist eine am 1986-08-26 erlassene Bundesverordnung auf Grundlage des Chemikaliengesetzes und hat die Arbeitsstoff-Verordnung und die Giftgesetze abgelöst.

English: Hazardous substances / Español: Sustancias peligrosas / Português: Substâncias perigosas / Français: Substances dangereuses / Italiano: Sostanze pericolose

Gefahrstoffe sind laut Chemikaliengesetz (ChemG) gefährliche Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse, die gefährliche Stoffe enthalten. Das ChemG nennt insgesamt 15 Eigenschaften von Gefahrstoffen:

Die Gefahrstoffverordnung vom 1986-08-26 , in deren Anhang VI bislang etwa 1.200 Stoffe aufgeführt sind, ist zum Nachschlagewerk für gefährliche Stoffe und Zubereitungen geworden. Wer gefährliche Stoffe und Zubereitungen in den Verkehr bringt, hat gemäß 13 ChemG neben der Verpflichtung zur Verpackung die Pflicht zur Einstufung und Kennzeichnung. Der Gesetzgeber hat dazu Gefahrensymbole mit dazugehörigen Gefahrenbezeichnungen und Kennbuchstaben festgelegt