Lexikon G
Lexikon G
English: Building Construction / Español: Construcción de Edificios / Português: Construção de Edifícios / Français: Construction de Bâtiments / Italiano: Costruzione di Edifici
Gebäudebau im Industriekontext bezieht sich auf den Prozess des Entwurfs, der Planung und der Errichtung von Gebäuden und Strukturen. Dieser Bereich umfasst eine Vielzahl von Aktivitäten von der Grundlagenermittlung und dem Entwurf über die Auswahl von Baumaterialien bis hin zur tatsächlichen Bauausführung. Der Gebäudebau ist ein multidisziplinäres Feld, das enge Zusammenarbeit zwischen Architekten, Ingenieuren, Bauunternehmern und spezialisierten Fachkräften erfordert.
Die Gefährdungsbeurteilung beschreibt den Prozess der systematischen Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen, denen die Beschäftigten im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind.
English: Risk Assessment 2.0 / Español: Evaluación de Riesgos 2.0 / Português: Avaliação de Riscos 2.0 / Français: Évaluation des Risques 2.0 / Italiano: Valutazione dei Rischi 2.0
Gefährdungsbeurteilung 2.0 bezieht sich im Industriekontext auf eine modernisierte und technologisch erweiterte Form der traditionellen Gefährdungsbeurteilung. Diese neue Generation von Risikobewertungen integriert fortschrittliche Technologien wie Datenanalyse, künstliche Intelligenz (KI) und das Internet der Dinge (IoT), um Risiken genauer zu identifizieren, zu analysieren und zu minimieren.
English: Hazard Communication / Español: Comunicación de Peligros / Português: Comunicação de Perigos / Français: Communication des Risques / Italiano: Comunicazione dei Rischi
Gefahrenkommunikation im Industriekontext bezieht sich auf den Prozess der Identifizierung, Bewertung und Mitteilung von Informationen über Gefahrenstoffe und Risiken am Arbeitsplatz an Arbeitnehmer und Management. Ziel ist es, das Bewusstsein für potenzielle Gefahren zu schärfen und angemessene Schutzmaßnahmen zu fördern, um Unfälle, Gesundheitsschäden und Umweltbelastungen zu vermeiden.
Gefahrgutmanagement beschreibt umfassend alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Gefahrgut. Insbesondere gehören dazu
- die Erstellung sicherer Verfahren zum Einhalten der gesetzlichen Vorschriften
- die Ausbildung der beteiligten Personen
- die Überwachung aller Tätigkeiten im Zusammenhang mit Gefahrgut
- Benennung eines verantwortlichen Gefahrgutbeauftragten (extern oder intern)
English: Hazardous materials transport / Español: Transporte de materiales peligrosos / Português: Transporte de materiais perigosos / Français: Transport de matières dangereuses / Italiano: Trasporto di merci pericolose
Gefahrguttransport bezieht sich auf den Transport von Materialien oder Stoffen, die ein potentielles Risiko für Menschen, Tiere, Umwelt oder Sachgüter darstellen. Dies umfasst den Transport von chemischen, biologischen, radiologischen und explosiven Stoffen, die spezielle Handhabung und Sicherheitsmaßnahmen erfordern.
Gefährliche Stoffe sind alle Stoffe, die
- explosionsgefährlich ätzend
- brandfördernd reizend
- hochentzündlich sensibilisierend
- leichtentzündlich krebserzeugend
English: Hazardous Substance / Español: Sustancia Peligrosa / Português: Substância Perigosa / Français: Substance Dangereuse / Italiano: Sostanza Pericolosa
Gefahrstoff im Industrie Kontext bezeichnet jede chemische Substanz oder Mischung, die aufgrund ihrer Eigenschaften oder der Art ihrer Wirkung auf den menschlichen Organismus oder auf die Umwelt ein potenzielles Risiko darstellt. Dies kann Einschränkungen für die Gesundheit, Sicherheit am Arbeitsplatz und Umweltschutz betreffen. Gefahrstoffe können in verschiedenen Formen auftreten, einschließlich Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase, Dämpfe oder Stäube, und finden in zahlreichen industriellen Prozessen Anwendung.
English: Hazardous Substances Ordinance / Español: Reglamento de Sustancias Peligrosas / Português: Lei de Substâncias Perigosas / Français: Règlement sur les substances dangereuses / Italiano: Normativa sulle sostanze pericolose
Die Verordnung über gefährliche Stoffe (Gefahrstoff-Verordnung) ist eine am 1986-08-26 erlassene Bundesverordnung auf Grundlage des Chemikaliengesetzes und hat die Arbeitsstoff-Verordnung und die Giftgesetze abgelöst.