Aufbewahrungsfristen
- Michael H.
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#4311
by Michael H.
Hallo liebe QM-ler!
Ich bin auf der Suche nach einer guten Liste qualitätsrelevanter Dokumente samt deren Aufbewahrungsdauer. Dies gilt ganz besonders für die Aufzeichnungen, die von DIN ISO 9001:2000 gefordert werden.
Interessanter Weise habe ich in diesem Forum verschiedene Einträge hierzu gefunden, allerdings habe ich noch keine passende Antwort gefunden. Die meisten Hinweise, sowohl hier als auch bei einer Internetrecherche, beziehen sich auch auf kaufmännische Aufbewahrungsfristen. Gibt es denn keine reine kurze, knackige QM-Liste, bezogen auf die geforderten Aufzeichnungen der 9001 die einer Zertifizierung genügen würde?
In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, wer überhaupt die Aufbewahrungsdauer der QM-Dokumente festlegt (Abgesehen von den gesetzlich Vorgeschriebenen)?
Man sollte doch meinen, dass wenn sich hunderte und tausende QMBs in ganz Deutschland tagtäglich mit dieser Frage auseinandersetzen, man förmlich im Netz über eine Antwort stolpern müsste... *G*
Wer kann mir helfen?
Michael
Aufbewahrungsfristen was created by Michael H.
Hallo liebe QM-ler!
Ich bin auf der Suche nach einer guten Liste qualitätsrelevanter Dokumente samt deren Aufbewahrungsdauer. Dies gilt ganz besonders für die Aufzeichnungen, die von DIN ISO 9001:2000 gefordert werden.
Interessanter Weise habe ich in diesem Forum verschiedene Einträge hierzu gefunden, allerdings habe ich noch keine passende Antwort gefunden. Die meisten Hinweise, sowohl hier als auch bei einer Internetrecherche, beziehen sich auch auf kaufmännische Aufbewahrungsfristen. Gibt es denn keine reine kurze, knackige QM-Liste, bezogen auf die geforderten Aufzeichnungen der 9001 die einer Zertifizierung genügen würde?
In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, wer überhaupt die Aufbewahrungsdauer der QM-Dokumente festlegt (Abgesehen von den gesetzlich Vorgeschriebenen)?
Man sollte doch meinen, dass wenn sich hunderte und tausende QMBs in ganz Deutschland tagtäglich mit dieser Frage auseinandersetzen, man förmlich im Netz über eine Antwort stolpern müsste... *G*
Wer kann mir helfen?
Michael
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- Frank L.
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#4312
by Frank L.
Replied by Frank L. on topic Re: Aufbewahrungsfristen
Danach suche ich auch schon ne ganze Weile. Das was man findet sind Aufbewahrungsfristen "Allgemeiner Art" nach dem Steuerrecht und so....
An einer Liste von Aufbewahrungsfristen für QM-Relevante Dokumente und Aufzeichnungen habe ich auch grösstes Interesse.
Ich würde denjenigen bitte, der so was hat auch mich in den Verteiler mit aufzunehmen. Danke!
Gruss Frank L.
An einer Liste von Aufbewahrungsfristen für QM-Relevante Dokumente und Aufzeichnungen habe ich auch grösstes Interesse.
Ich würde denjenigen bitte, der so was hat auch mich in den Verteiler mit aufzunehmen. Danke!
Gruss Frank L.
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- Wolfram
- Topic Author
- Visitor
#4319
by Wolfram
Replied by Wolfram on topic Re: Aufbewahrungsfristen
Hallo,
was ich zum Thema bieten kann ist folgendes:
Aufbewahrung immer zweckgebunden, also welche Art von Dokumenten warum und wie lange.
Die Produkthaftung kann 10 Jahre lang eingefordert werden. Im Fall der Fälle kommen noch einmal 3 Jahre für Anklage, Verfahren usw. hinzu (wird empfohlen).
Bei manchen Produkten (z.B. Medizinprodukte) gibt es Forderungen nach Aufbewahrung verschiedenen Dokumente über die Produktlebensdauer. Dabei muß man sich Gedanken machen ob tatsächliche oder angegebene.
Bei festgelegter Rückverfolgbarkeit können Forderungen vertraglich festgelegt sein. Normseitig können Forderungen für die Aufbewahrung von Beschaffungsdokumenten abgeleitet werden.
Hinsichtlich Prüfvorgaben, Arbeitsanweisungen, Q-Handbuch, Org-Anweisungen und Prüfmitteldokumentation wird eine Aufbewahrungspflicht zum Nachweis der Konformität mit Anforderungen solange erforderlich sein, wie mit Regressforderungen gerechnet werden muß.
Zum Aufrechterhalten der Ersatzteilversorgung ist ebenfalls eine Frist für entsprechende Unterlagen sinnvoll. Dies sollte sich nicht nur an gesetzlichen Pflichten, sondern an den Kundenbedürfnissen orientieren.
Und so weiter
Wichtig ist, diese Dinge in z.B. einer Arbeits- oder Verfahrensanweisung zur Lenkung von Dokumenten festzuhalten. Man kann ja dann mal bei (Haupt-)Kunden oder dem Auditor fragen was diese zu dieser Festlegung meinen.
Gruß Wolfram
was ich zum Thema bieten kann ist folgendes:
Aufbewahrung immer zweckgebunden, also welche Art von Dokumenten warum und wie lange.
Die Produkthaftung kann 10 Jahre lang eingefordert werden. Im Fall der Fälle kommen noch einmal 3 Jahre für Anklage, Verfahren usw. hinzu (wird empfohlen).
Bei manchen Produkten (z.B. Medizinprodukte) gibt es Forderungen nach Aufbewahrung verschiedenen Dokumente über die Produktlebensdauer. Dabei muß man sich Gedanken machen ob tatsächliche oder angegebene.
Bei festgelegter Rückverfolgbarkeit können Forderungen vertraglich festgelegt sein. Normseitig können Forderungen für die Aufbewahrung von Beschaffungsdokumenten abgeleitet werden.
Hinsichtlich Prüfvorgaben, Arbeitsanweisungen, Q-Handbuch, Org-Anweisungen und Prüfmitteldokumentation wird eine Aufbewahrungspflicht zum Nachweis der Konformität mit Anforderungen solange erforderlich sein, wie mit Regressforderungen gerechnet werden muß.
Zum Aufrechterhalten der Ersatzteilversorgung ist ebenfalls eine Frist für entsprechende Unterlagen sinnvoll. Dies sollte sich nicht nur an gesetzlichen Pflichten, sondern an den Kundenbedürfnissen orientieren.
Und so weiter
Wichtig ist, diese Dinge in z.B. einer Arbeits- oder Verfahrensanweisung zur Lenkung von Dokumenten festzuhalten. Man kann ja dann mal bei (Haupt-)Kunden oder dem Auditor fragen was diese zu dieser Festlegung meinen.
Gruß Wolfram
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- Produkthaftung - Verjährung
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#4320
by Produkthaftung - Verjährung
Replied by Produkthaftung - Verjährung on topic Aufbewahrungsfristen
Hallo Wolfram,
: Die Produkthaftung kann 10 Jahre lang eingefordert werden. Im Fall der Fälle kommen noch einmal 3 Jahre für Anklage, Verfahren usw. hinzu (wird empfohlen).
* Dieser Behauptung muss ich energischst widersprechen. Lt. Produkthaftungsgesetzt stimmt deine Aussage. Als Geschädigter aus einem Produkthaftungsfall kann ich einen Produzenten jedoch u. U. auch bis zu 30 Jahren in Anspruch nehmen. Grundlage ist der _ 832 BGB (unerlaubte Handlung)
_ 823 BGB
Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
Die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre.
Gruß
Vivian
: Die Produkthaftung kann 10 Jahre lang eingefordert werden. Im Fall der Fälle kommen noch einmal 3 Jahre für Anklage, Verfahren usw. hinzu (wird empfohlen).
* Dieser Behauptung muss ich energischst widersprechen. Lt. Produkthaftungsgesetzt stimmt deine Aussage. Als Geschädigter aus einem Produkthaftungsfall kann ich einen Produzenten jedoch u. U. auch bis zu 30 Jahren in Anspruch nehmen. Grundlage ist der _ 832 BGB (unerlaubte Handlung)
_ 823 BGB
Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
Die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre.
Gruß
Vivian
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- Norbert
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#4321
by Norbert
Replied by Norbert on topic Re: Aufbewahrungsfristen
Lies mal VDA Bd 2 S. 32 -> 4.8 Aufbewahrungsfristen.
Norbert
: Hallo liebe QM-ler!
: Ich bin auf der Suche nach einer guten Liste qualitätsrelevanter Dokumente samt deren Aufbewahrungsdauer. Dies gilt ganz besonders für die Aufzeichnungen, die von DIN ISO 9001:2000 gefordert werden.
: Interessanter Weise habe ich in diesem Forum verschiedene Einträge hierzu gefunden, allerdings habe ich noch keine passende Antwort gefunden. Die meisten Hinweise, sowohl hier als auch bei einer Internetrecherche, beziehen sich auch auf kaufmännische Aufbewahrungsfristen. Gibt es denn keine reine kurze, knackige QM-Liste, bezogen auf die geforderten Aufzeichnungen der 9001 die einer Zertifizierung genügen würde?
: In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, wer überhaupt die Aufbewahrungsdauer der QM-Dokumente festlegt (Abgesehen von den gesetzlich Vorgeschriebenen)?
: Man sollte doch meinen, dass wenn sich hunderte und tausende QMBs in ganz Deutschland tagtäglich mit dieser Frage auseinandersetzen, man förmlich im Netz über eine Antwort stolpern müsste... *G*
:
: Wer kann mir helfen?
:
: Michael
Norbert
: Hallo liebe QM-ler!
: Ich bin auf der Suche nach einer guten Liste qualitätsrelevanter Dokumente samt deren Aufbewahrungsdauer. Dies gilt ganz besonders für die Aufzeichnungen, die von DIN ISO 9001:2000 gefordert werden.
: Interessanter Weise habe ich in diesem Forum verschiedene Einträge hierzu gefunden, allerdings habe ich noch keine passende Antwort gefunden. Die meisten Hinweise, sowohl hier als auch bei einer Internetrecherche, beziehen sich auch auf kaufmännische Aufbewahrungsfristen. Gibt es denn keine reine kurze, knackige QM-Liste, bezogen auf die geforderten Aufzeichnungen der 9001 die einer Zertifizierung genügen würde?
: In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, wer überhaupt die Aufbewahrungsdauer der QM-Dokumente festlegt (Abgesehen von den gesetzlich Vorgeschriebenen)?
: Man sollte doch meinen, dass wenn sich hunderte und tausende QMBs in ganz Deutschland tagtäglich mit dieser Frage auseinandersetzen, man förmlich im Netz über eine Antwort stolpern müsste... *G*
:
: Wer kann mir helfen?
:
: Michael
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- Norbert
- Topic Author
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#4322
by Norbert
Replied by Norbert on topic Re: Aufbewahrungsfristen
Lies mal VDA Bd 2 S. 32 -> 4.8 Aufbewahrungsfristen.
Norbert
: Hallo liebe QM-ler!
: Ich bin auf der Suche nach einer guten Liste qualitätsrelevanter Dokumente samt deren Aufbewahrungsdauer. Dies gilt ganz besonders für die Aufzeichnungen, die von DIN ISO 9001:2000 gefordert werden.
: Interessanter Weise habe ich in diesem Forum verschiedene Einträge hierzu gefunden, allerdings habe ich noch keine passende Antwort gefunden. Die meisten Hinweise, sowohl hier als auch bei einer Internetrecherche, beziehen sich auch auf kaufmännische Aufbewahrungsfristen. Gibt es denn keine reine kurze, knackige QM-Liste, bezogen auf die geforderten Aufzeichnungen der 9001 die einer Zertifizierung genügen würde?
: In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, wer überhaupt die Aufbewahrungsdauer der QM-Dokumente festlegt (Abgesehen von den gesetzlich Vorgeschriebenen)?
: Man sollte doch meinen, dass wenn sich hunderte und tausende QMBs in ganz Deutschland tagtäglich mit dieser Frage auseinandersetzen, man förmlich im Netz über eine Antwort stolpern müsste... *G*
:
: Wer kann mir helfen?
:
: Michael
Norbert
: Hallo liebe QM-ler!
: Ich bin auf der Suche nach einer guten Liste qualitätsrelevanter Dokumente samt deren Aufbewahrungsdauer. Dies gilt ganz besonders für die Aufzeichnungen, die von DIN ISO 9001:2000 gefordert werden.
: Interessanter Weise habe ich in diesem Forum verschiedene Einträge hierzu gefunden, allerdings habe ich noch keine passende Antwort gefunden. Die meisten Hinweise, sowohl hier als auch bei einer Internetrecherche, beziehen sich auch auf kaufmännische Aufbewahrungsfristen. Gibt es denn keine reine kurze, knackige QM-Liste, bezogen auf die geforderten Aufzeichnungen der 9001 die einer Zertifizierung genügen würde?
: In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, wer überhaupt die Aufbewahrungsdauer der QM-Dokumente festlegt (Abgesehen von den gesetzlich Vorgeschriebenen)?
: Man sollte doch meinen, dass wenn sich hunderte und tausende QMBs in ganz Deutschland tagtäglich mit dieser Frage auseinandersetzen, man förmlich im Netz über eine Antwort stolpern müsste... *G*
:
: Wer kann mir helfen?
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: Michael
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