Aufbewahrungsfristen
- Frank L.
- Topic Author
- Visitor
#4337
by Frank L.
Replied by Frank L. on topic Re: Aufbewahrungsfristen
Ich denke, um auf die unteren Postings Andre zurückzukommen, das da genau die Verwirrung stattfindet:
Ich habe z.B. einen Produktionsauftrag, der von den einzelnen Werkern/MA nach den jeweiligen Arbeitsschritten abgezeichnet wurde (ggf. auch mit Kommentaren etc.). Dieser Produktionsauftrag ist für die Produktrealisierung ein Nachweis - also muss ich ihn aufbewahren. Das heisst dann aber doch auch, das man im Produkthaftungsfall diesen hervorholen muss, um zu beweisen, das jeder Produktionsschritt mit i.O. abgezeichnet wurde. Gleiches würde doch dann für eine Machbarkeitsanalyse im Vertrieb u.ä. auch gelten, oder!??
Das heisst doch aber: Wenn dem so ist (mit Produkthaftung und so) das ich im schlimmsten Fall ALLE Dokumente und Aufzeichnungen die etwas mit dem gefertigten Produkt zutun haben, 30 Jahre aufbewahren muss - um eine Mutwilligkeit bzw. Nachlässigkeit entkräften zu können.
Oder irre ich mich jetzt total...?
Grüsse Frank L.
Ich habe z.B. einen Produktionsauftrag, der von den einzelnen Werkern/MA nach den jeweiligen Arbeitsschritten abgezeichnet wurde (ggf. auch mit Kommentaren etc.). Dieser Produktionsauftrag ist für die Produktrealisierung ein Nachweis - also muss ich ihn aufbewahren. Das heisst dann aber doch auch, das man im Produkthaftungsfall diesen hervorholen muss, um zu beweisen, das jeder Produktionsschritt mit i.O. abgezeichnet wurde. Gleiches würde doch dann für eine Machbarkeitsanalyse im Vertrieb u.ä. auch gelten, oder!??
Das heisst doch aber: Wenn dem so ist (mit Produkthaftung und so) das ich im schlimmsten Fall ALLE Dokumente und Aufzeichnungen die etwas mit dem gefertigten Produkt zutun haben, 30 Jahre aufbewahren muss - um eine Mutwilligkeit bzw. Nachlässigkeit entkräften zu können.
Oder irre ich mich jetzt total...?
Grüsse Frank L.
Please Anmelden to join the conversation.
- Michael H.
- Topic Author
- Visitor
#4335
by Michael H.
Replied by Michael H. on topic Re: Aufbewahrungsfristen
.....ist leider immer noch nicht ganz klar.
Die ISO fordert bekanntlicher Maßen verschiedenste Aufzeichnungen. Angefangen bei Kap. 5.6.1 - die Managementbewertung - bis hin zu Kap.8.5.3 - Ergebnisse der Vorbeugemaßnahmen.
Was bedeutet in diesem Zusammenhang der Kommentar von Wolfram:“ ...wird eine Aufbewahrungspflicht zum Nachweis der Konformität mit Anforderungen solange erforderlich sein, wie mit Regressforderungen gerechnet werden muß.“. Wie lange muß ich denn nun mit Regressforderungen rechnen?
Aus dem Kommentar von Vivian ist ja zu entnehmen, dass im Produkthaftungsfall mit 30 Jahren Aufbewahrungszeit gerechnet werden muß. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen dass ich die Managementbewertung 30 Jahre aufheben soll, damit wir in einem Produkthaftungsfall damit überhaupt irgendetwas nachweisen können!
Sonnige (wenn auch leicht verwirrte) Grüße!
Michael
Die ISO fordert bekanntlicher Maßen verschiedenste Aufzeichnungen. Angefangen bei Kap. 5.6.1 - die Managementbewertung - bis hin zu Kap.8.5.3 - Ergebnisse der Vorbeugemaßnahmen.
Was bedeutet in diesem Zusammenhang der Kommentar von Wolfram:“ ...wird eine Aufbewahrungspflicht zum Nachweis der Konformität mit Anforderungen solange erforderlich sein, wie mit Regressforderungen gerechnet werden muß.“. Wie lange muß ich denn nun mit Regressforderungen rechnen?
Aus dem Kommentar von Vivian ist ja zu entnehmen, dass im Produkthaftungsfall mit 30 Jahren Aufbewahrungszeit gerechnet werden muß. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen dass ich die Managementbewertung 30 Jahre aufheben soll, damit wir in einem Produkthaftungsfall damit überhaupt irgendetwas nachweisen können!
Sonnige (wenn auch leicht verwirrte) Grüße!
Michael
Please Anmelden to join the conversation.
- Norbert
- Topic Author
- Visitor
#4333
by Norbert
Replied by Norbert on topic is ja o.k., war ein Versehen. Kommt nicht mehr vor!
: : Ließ mal VDA Band 2 , 4.8 Aufbewahrungsfristen (S. 32)
: : : Hallo liebe QM-ler!
: : : Ich bin auf der Suche nach einer guten Liste qualitätsrelevanter Dokumente samt deren Aufbewahrungsdauer. Dies gilt ganz besonders für die Aufzeichnungen, die von DIN ISO 9001:2000 gefordert werden.
: : : Interessanter Weise habe ich in diesem Forum verschiedene Einträge hierzu gefunden, allerdings habe ich noch keine passende Antwort gefunden. Die meisten Hinweise, sowohl hier als auch bei einer Internetrecherche, beziehen sich auch auf kaufmännische Aufbewahrungsfristen. Gibt es denn keine reine kurze, knackige QM-Liste, bezogen auf die geforderten Aufzeichnungen der 9001 die einer Zertifizierung genügen würde?
: : : In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, wer überhaupt die Aufbewahrungsdauer der QM-Dokumente festlegt (Abgesehen von den gesetzlich Vorgeschriebenen)?
: : : Man sollte doch meinen, dass wenn sich hunderte und tausende QMBs in ganz Deutschland tagtäglich mit dieser Frage auseinandersetzen, man förmlich im Netz über eine Antwort stolpern müsste... *G*
: : :
: : : Wer kann mir helfen?
: : :
: : : Michael
: : : Hallo liebe QM-ler!
: : : Ich bin auf der Suche nach einer guten Liste qualitätsrelevanter Dokumente samt deren Aufbewahrungsdauer. Dies gilt ganz besonders für die Aufzeichnungen, die von DIN ISO 9001:2000 gefordert werden.
: : : Interessanter Weise habe ich in diesem Forum verschiedene Einträge hierzu gefunden, allerdings habe ich noch keine passende Antwort gefunden. Die meisten Hinweise, sowohl hier als auch bei einer Internetrecherche, beziehen sich auch auf kaufmännische Aufbewahrungsfristen. Gibt es denn keine reine kurze, knackige QM-Liste, bezogen auf die geforderten Aufzeichnungen der 9001 die einer Zertifizierung genügen würde?
: : : In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, wer überhaupt die Aufbewahrungsdauer der QM-Dokumente festlegt (Abgesehen von den gesetzlich Vorgeschriebenen)?
: : : Man sollte doch meinen, dass wenn sich hunderte und tausende QMBs in ganz Deutschland tagtäglich mit dieser Frage auseinandersetzen, man förmlich im Netz über eine Antwort stolpern müsste... *G*
: : :
: : : Wer kann mir helfen?
: : :
: : : Michael
Please Anmelden to join the conversation.
- Vivian
- Topic Author
- Visitor
#4342
by Vivian
Replied by Vivian on topic Aufbewahrungsfristen
Hallo Michael,
ich hoffe ich kann deine Verwirrung doch noch auflösen.
*Bei der Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren musst du ganz genau abgrenzen, welche Dokumente (vor allem Nachweisdokumente) sind wichtig, um die Sicherheit deines Produktes zu beweisen. Aus dem QMH können das z. B. Prüfanweisungen und die Aufzeichnungen zu Qualitätsprüfungen sein. Die Nachweispflicht ist weiterhin abhängig vom Risiko, das vom Produkt ausgeht. Wenn ihr Teile für die Flugzeugindustrie oder sicherheitsrelevante Teile für die Automobilindustrie (z. B. Fahrwerk) produziert, ist diese Aufbewahrungsfrist gerechtfertigt.
Produziert ihr Büromöbel, könnt ihr mit einer wesentlich niedrigeren Aufbewahrungsfrist herangehen. Wann bricht denn schon mal ein Schreibtisch zusammen und verletzt einen Menschen tödlich? Anders Audi TT - Heck bricht beim Bremsen aus - Auto am Baum - Entwicklungsfehler. Oder A-Klasse kippt um - totale Fehlkonstruktion.
: Was bedeutet in diesem Zusammenhang der Kommentar von Wolfram:“ ...wird eine Aufbewahrungspflicht zum Nachweis der Konformität mit Anforderungen solange erforderlich sein, wie mit Regressforderungen gerechnet werden muß.“. Wie lange muß ich denn nun mit Regressforderungen rechnen?
*Diese Formulierung ist typisch. Wenn du ein Auto 10 Jahre fährst und nach 12 Jahren kommst du aufgrund eines Materialfehlers zu Schaden, beginnt die Mühle der Produkthaftung. Gehen wir mal davon aus, viele Autobesitzer haben den Autotypen bereits Jahre vorher verschrottet und die meisten Modelle sind bereits von der Straße verschwunden. Die Schadensfälle halten sich also in Grenzen bzw. haben nie die Ausmaße erreicht, dass sie publik geworden sind. Durch einen dummen Zufall, erfährst du aber, der Produzent hat Material mit ungeeigneten Eigenschaften eingesetzt und hat dies angeblich dauerfest ausgelegt, d. h. Teil wird nicht bei Routinedurchsichten getauscht bzw. geprüft. Du konntest also damit rechnen, das Teil hält ein Autoleben lang. Dann kannst du deine Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bzw. _ 823 BGB durchsetzen. Allerdings verjährt dieser Anspruch nach 4 Jahren (ich hoffe die 4 Jahre stimmen jetzt, ich hab das Gesetz grad nicht dabei) nach Kenntnisnahme des Produkthaftungsfalles.
Unsere Kunden exportieren auch in die USA. Damit tragen sie im Produkthaftungsfall ein enormes finanzielles Risiko.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen dass ich die Managementbewertung 30 Jahre aufheben soll, damit wir in einem Produkthaftungsfall damit überhaupt irgendetwas nachweisen können!
*Eine Managementbewertung ist nur intern wichtig. Also nach spätestens einem Zertifizierungszyklus würde ich das Papier entsorgen. Meine Bewertungen hebe ich allerdings etwas länger auf, sie sind "historisch wertvoll".
Ich hoffe alle (Un)Klarheiten sind beseitigt. Wenn nicht melde dich einfach noch mal.
Viele Ostergrüße
Vivian
ich hoffe ich kann deine Verwirrung doch noch auflösen.
*Bei der Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren musst du ganz genau abgrenzen, welche Dokumente (vor allem Nachweisdokumente) sind wichtig, um die Sicherheit deines Produktes zu beweisen. Aus dem QMH können das z. B. Prüfanweisungen und die Aufzeichnungen zu Qualitätsprüfungen sein. Die Nachweispflicht ist weiterhin abhängig vom Risiko, das vom Produkt ausgeht. Wenn ihr Teile für die Flugzeugindustrie oder sicherheitsrelevante Teile für die Automobilindustrie (z. B. Fahrwerk) produziert, ist diese Aufbewahrungsfrist gerechtfertigt.
Produziert ihr Büromöbel, könnt ihr mit einer wesentlich niedrigeren Aufbewahrungsfrist herangehen. Wann bricht denn schon mal ein Schreibtisch zusammen und verletzt einen Menschen tödlich? Anders Audi TT - Heck bricht beim Bremsen aus - Auto am Baum - Entwicklungsfehler. Oder A-Klasse kippt um - totale Fehlkonstruktion.
: Was bedeutet in diesem Zusammenhang der Kommentar von Wolfram:“ ...wird eine Aufbewahrungspflicht zum Nachweis der Konformität mit Anforderungen solange erforderlich sein, wie mit Regressforderungen gerechnet werden muß.“. Wie lange muß ich denn nun mit Regressforderungen rechnen?
*Diese Formulierung ist typisch. Wenn du ein Auto 10 Jahre fährst und nach 12 Jahren kommst du aufgrund eines Materialfehlers zu Schaden, beginnt die Mühle der Produkthaftung. Gehen wir mal davon aus, viele Autobesitzer haben den Autotypen bereits Jahre vorher verschrottet und die meisten Modelle sind bereits von der Straße verschwunden. Die Schadensfälle halten sich also in Grenzen bzw. haben nie die Ausmaße erreicht, dass sie publik geworden sind. Durch einen dummen Zufall, erfährst du aber, der Produzent hat Material mit ungeeigneten Eigenschaften eingesetzt und hat dies angeblich dauerfest ausgelegt, d. h. Teil wird nicht bei Routinedurchsichten getauscht bzw. geprüft. Du konntest also damit rechnen, das Teil hält ein Autoleben lang. Dann kannst du deine Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bzw. _ 823 BGB durchsetzen. Allerdings verjährt dieser Anspruch nach 4 Jahren (ich hoffe die 4 Jahre stimmen jetzt, ich hab das Gesetz grad nicht dabei) nach Kenntnisnahme des Produkthaftungsfalles.
Unsere Kunden exportieren auch in die USA. Damit tragen sie im Produkthaftungsfall ein enormes finanzielles Risiko.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen dass ich die Managementbewertung 30 Jahre aufheben soll, damit wir in einem Produkthaftungsfall damit überhaupt irgendetwas nachweisen können!
*Eine Managementbewertung ist nur intern wichtig. Also nach spätestens einem Zertifizierungszyklus würde ich das Papier entsorgen. Meine Bewertungen hebe ich allerdings etwas länger auf, sie sind "historisch wertvoll".
Ich hoffe alle (Un)Klarheiten sind beseitigt. Wenn nicht melde dich einfach noch mal.
Viele Ostergrüße
Vivian
Please Anmelden to join the conversation.
- Andre
- Topic Author
- Visitor
#4346
by Andre
Replied by Andre on topic Aufbewahrungsfristen - Problem erkannt
Hallo Vivian!
Jetzt isser gefallen... der Groschen.
Danke und
viele Grüße
Andre
Jetzt isser gefallen... der Groschen.
Danke und
viele Grüße
Andre
Please Anmelden to join the conversation.
- Michaela
- Topic Author
- Visitor
#4359
by Michaela
Replied by Michaela on topic Re: Aufbewahrungsfristen
Auch ich hätte hieran ebenfalls grosses Interesse und würde herzlichst bitten, ob ich ebenfalls in den Verteiler aufgenommen werden kann.
Vielen Dank und schönen Tag noch. Michaela
Vielen Dank und schönen Tag noch. Michaela
Please Anmelden to join the conversation.
Time to create page: 0.153 seconds