Kennzeichnung von Porzellan
- Manuela Mariani
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#9561
by Manuela Mariani
Replied by Manuela Mariani on topic Re: Kennzeichnung von Porzellan
: Hallo und ein Frohes Neues Jahr,
: wer kann mit die neue EU-Verordnung nennen, inder die Kennzeichnung bzw. Stempelung von Porzellan für die Zukunft geregelt ist.
: Gruß Andreas
: wer kann mit die neue EU-Verordnung nennen, inder die Kennzeichnung bzw. Stempelung von Porzellan für die Zukunft geregelt ist.
: Gruß Andreas
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- Jochen Reder
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#9730
by Jochen Reder
Replied by Jochen Reder on topic Re: Kennzeichnung von Porzellan - Hat die EU keine wichtigeren Probleme
Es soll ausser der Kennzeichnung mit den blauen Schwertern noch andere geben.Können Sie die nennen? Speziell meine ich das Wort Meissen oval eingekreist.MfG Reder
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- Werner Altkofer
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#10478
by Werner Altkofer
Replied by Werner Altkofer on topic Re: Kennzeichnung von Porzellan
Kurzer Kommentar meinerseits:
Bei der Verordnung geht es um Verbraucherschutz und um nichts anderes!! Anhand der Kennzeichnung mit dem "Messer-Gabel"-Symbol soll der Verbraucher erkennen können, ob sich der Gegenstand für den Kontakt mit Lebensmitteln eignet. Für diese Einstufung ist der Hersteller verantwortlich und der Händler somit entlastet. Das Thema mit der Blumenvase ist nämlich gar nicht so ohne. Ich als Verbraucher habe keine Lust, irgendwelche giftigen Schwermetalle wie Blei oder Cadmium, die ja in Glasuren für Blumenvasen durchaus zulässig sind, mit meinem Wasser oder Saft abzukriegen. Die Kennzeichnung mit dem Symbol soll den Verbraucher hiervor schützen, denn so gekennzeichnete Gegenstände müssen für Lebensmittelkontakt geeignet und vom Hersteller getestet worden sein, bei Blumenvasen sind keine Tests erforderlich.
Viele Grüße
Werner Altkofer
P.S. Ich kenne die betreffenden Beamten in der EU-Kommission persönlich sehr gut, es ist nicht so, dass die sich gerade mal was ausdenken, blos weil es ihnen langweilig ist. Im Gegenteil, sie nehmen ihre Aufgabe für den gesundheitlichen Verbraucherschutz sehr ernst.
: Hallo Steffen,
: ich kann Dein Unverständnis über diese Regelung verstehen. Nachdem ab 01.01.05 alle Lebens- und Futtermittel rückverfolgbar sein müssen, gilt diese Anforderung künftig auch gemäss Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 für alle Materialien und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt. Einerseits ist dies eine konsequente Weiterführung, andererseits sind hiervon plötzlich Branchen bzw. Anwendungsbereiche betroffen, für die solche Anforderungen nicht wirklich notwendig sind. Aber es gilt eben der Gleichheitsgrundsatz!
: Gruß Hanno Kleist
: : Hallo Hanno
: : Ist ja eine tolle Interpretation.
: : Gibt es zur Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 eine aktuelle Niederschrift im Netz?
: : """- Porzellangefäß als Blumenvase benötigt keine Kennzeichnung aber
: : - gleiches Porzellangefäß mit der Verwendung als Trinkwasser- oder Saftgefäß benötigt eine Kennzeichnung.""" toll!
: : Das ist genau das was ich von Verordnungen halte, keiner weis eigendlich was sie bedeuten soll ( Sinn oder Unsinn ).
: : Ich werde doch nicht dem Kunden den Verwendungszweck auf das Gefäß drucken!! die menschliche Vorgehensweise bei Gefäßen ist doch meist so das eigendlich alles früher oder später Zweckendfremdet wird, egal für was es mal hergestellt wurde oder was draufsteht ( das ändert auch keine Eu- Verordnung). Es ist fraglich ob in unserem Porzellanfall den Stempel überhaupt einer anschaut oder vieleicht wegen dem Stempel das Teil gar nicht kauft, weil er im Glauben ist, der Stempel könnte ja für Doofe sein die nicht wissen was sie gerade in der Hand halten, und fühlt sich verarscht weil man ihm unterstellt was kaufen zu wollen dessen Zweck er nicht einmal kennt.
: : Meine Meinung und Interpretation zum Thema ist folgende, irgend welchen Leuten haben gerade nichts zu vorweisen gehabt als einer gefragt hat, "habt ihr euer Geld auch verdient" und genau die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004, ist dann mal schnell auf diverse wie z.B. das Porzellan gemünzt worden, und schon hat mann wieder was erarbeitet, ob anwendbar oder nicht, ist ja egal besser mal nen Quatsch machen anstatt nur auf seinen hohen Posten in der EU gelangweilt rumzusitzen.
: : gruß steffen
Bei der Verordnung geht es um Verbraucherschutz und um nichts anderes!! Anhand der Kennzeichnung mit dem "Messer-Gabel"-Symbol soll der Verbraucher erkennen können, ob sich der Gegenstand für den Kontakt mit Lebensmitteln eignet. Für diese Einstufung ist der Hersteller verantwortlich und der Händler somit entlastet. Das Thema mit der Blumenvase ist nämlich gar nicht so ohne. Ich als Verbraucher habe keine Lust, irgendwelche giftigen Schwermetalle wie Blei oder Cadmium, die ja in Glasuren für Blumenvasen durchaus zulässig sind, mit meinem Wasser oder Saft abzukriegen. Die Kennzeichnung mit dem Symbol soll den Verbraucher hiervor schützen, denn so gekennzeichnete Gegenstände müssen für Lebensmittelkontakt geeignet und vom Hersteller getestet worden sein, bei Blumenvasen sind keine Tests erforderlich.
Viele Grüße
Werner Altkofer
P.S. Ich kenne die betreffenden Beamten in der EU-Kommission persönlich sehr gut, es ist nicht so, dass die sich gerade mal was ausdenken, blos weil es ihnen langweilig ist. Im Gegenteil, sie nehmen ihre Aufgabe für den gesundheitlichen Verbraucherschutz sehr ernst.
: Hallo Steffen,
: ich kann Dein Unverständnis über diese Regelung verstehen. Nachdem ab 01.01.05 alle Lebens- und Futtermittel rückverfolgbar sein müssen, gilt diese Anforderung künftig auch gemäss Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 für alle Materialien und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt. Einerseits ist dies eine konsequente Weiterführung, andererseits sind hiervon plötzlich Branchen bzw. Anwendungsbereiche betroffen, für die solche Anforderungen nicht wirklich notwendig sind. Aber es gilt eben der Gleichheitsgrundsatz!
: Gruß Hanno Kleist
: : Hallo Hanno
: : Ist ja eine tolle Interpretation.
: : Gibt es zur Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 eine aktuelle Niederschrift im Netz?
: : """- Porzellangefäß als Blumenvase benötigt keine Kennzeichnung aber
: : - gleiches Porzellangefäß mit der Verwendung als Trinkwasser- oder Saftgefäß benötigt eine Kennzeichnung.""" toll!
: : Das ist genau das was ich von Verordnungen halte, keiner weis eigendlich was sie bedeuten soll ( Sinn oder Unsinn ).
: : Ich werde doch nicht dem Kunden den Verwendungszweck auf das Gefäß drucken!! die menschliche Vorgehensweise bei Gefäßen ist doch meist so das eigendlich alles früher oder später Zweckendfremdet wird, egal für was es mal hergestellt wurde oder was draufsteht ( das ändert auch keine Eu- Verordnung). Es ist fraglich ob in unserem Porzellanfall den Stempel überhaupt einer anschaut oder vieleicht wegen dem Stempel das Teil gar nicht kauft, weil er im Glauben ist, der Stempel könnte ja für Doofe sein die nicht wissen was sie gerade in der Hand halten, und fühlt sich verarscht weil man ihm unterstellt was kaufen zu wollen dessen Zweck er nicht einmal kennt.
: : Meine Meinung und Interpretation zum Thema ist folgende, irgend welchen Leuten haben gerade nichts zu vorweisen gehabt als einer gefragt hat, "habt ihr euer Geld auch verdient" und genau die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004, ist dann mal schnell auf diverse wie z.B. das Porzellan gemünzt worden, und schon hat mann wieder was erarbeitet, ob anwendbar oder nicht, ist ja egal besser mal nen Quatsch machen anstatt nur auf seinen hohen Posten in der EU gelangweilt rumzusitzen.
: : gruß steffen
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- Peggy Kusche
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#11264
by Peggy Kusche
Replied by Peggy Kusche on topic Re: Kennzeichnung von Porzellan
Eine Frage ich habe eine ganz schöne Vase oder Kanne mit der unten aufgedruckten goldenen Stempel
ST Dann eine Krone mit den Buchstaben PM
was bedeutet das ????
ST Dann eine Krone mit den Buchstaben PM
was bedeutet das ????
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