kurzfristige Verlagerung zu einer "Verlängerten Werkbank"
- Frank Hergt
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#16996
by Frank Hergt
Replied by Frank Hergt on topic Re: kurzfristige Verlagerung zu einer "Verlängerten Werkbank"
: Ich suche nach Argumenten, diese "kurzzeitigen Verlagerungen" nicht anzeigen zu müssen.
: Gibt es hier (legale) Ideen?
Ja: Vergiß es!!! Wir sind nicht Automotive und gehen mit unseren Lieferanten sehr schonend um. Aber das wäre auch für mich ein Anlaß für eine Erstmusterprüfung. Ich wäre ziemlich ungnädig, wenn ein Lieferant solche Scherze hinter meinem Rücken triebe.
Und da Ihr Lieferant bei uns seid...
Schöne Grüße
Frank
: Gibt es hier (legale) Ideen?
Ja: Vergiß es!!! Wir sind nicht Automotive und gehen mit unseren Lieferanten sehr schonend um. Aber das wäre auch für mich ein Anlaß für eine Erstmusterprüfung. Ich wäre ziemlich ungnädig, wenn ein Lieferant solche Scherze hinter meinem Rücken triebe.
Und da Ihr Lieferant bei uns seid...
Schöne Grüße
Frank
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- Jens
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#17013
by Jens
Replied by Jens on topic Re: kurzfristige Verlagerung zu einer "Verlängerten Werkbank"
Hallo Systemmanager,
danke für Deine Offenheit.
Was meinst Du mit "VWB gehört zum Unternehmen"??
- Die eigene Firma muß Anteile an der VWB haben ??
"QMS ist Teil des gesamt QMS"??
Gruß Jens
: Hi!
: Ich sehe das Thema etwas differenzierter:
: * Die verlängerte Werkbank gehört zum Unternehmen.
: * Die verlängerte werkbank steht nicht im Ausland
: * Keine neuen Unterleiferanten
: * Keine neuen Prozesse
: * Das Management und die Q-Verantwortung trägt der Hauptstandort.
: * Das QMS ist Teil des gesamt QMS
: * Lieferadresse ist der Hauptstandort
: * Rechnungslegung erfolgt durch den Hauptstandort
: * Eine interne Requalifizierung ist durch zu führen, mit allem drum und dran. Q-Aufzeichnugen müssen vorhanden sein, usw....
: * Nicht ganz legal (vor Allem bei OEM's), aber ich würde in einem solchen Fall den Kunden nicht unbedingt informieren. Im Bedarfsfall ist ja alles vorhanden.
: Auf Sicht ist die Sache jedenfalls zu bereinigen..
:
: Systemmanager
:
: : : Ich suche nach Argumenten, diese "kurzzeitigen Verlagerungen" nicht anzeigen zu müssen.
:
: : : Gibt es hier (legale) Ideen?
:
: : Ja: Vergiß es!!! Wir sind nicht Automotive und gehen mit unseren Lieferanten sehr schonend um. Aber das wäre auch für mich ein Anlaß für eine Erstmusterprüfung. Ich wäre ziemlich ungnädig, wenn ein Lieferant solche Scherze hinter meinem Rücken triebe.
:
: : Und da Ihr Lieferant bei uns seid...
:
: : Schöne Grüße
:
: : Frank
danke für Deine Offenheit.
Was meinst Du mit "VWB gehört zum Unternehmen"??
- Die eigene Firma muß Anteile an der VWB haben ??
"QMS ist Teil des gesamt QMS"??
Gruß Jens
: Hi!
: Ich sehe das Thema etwas differenzierter:
: * Die verlängerte Werkbank gehört zum Unternehmen.
: * Die verlängerte werkbank steht nicht im Ausland
: * Keine neuen Unterleiferanten
: * Keine neuen Prozesse
: * Das Management und die Q-Verantwortung trägt der Hauptstandort.
: * Das QMS ist Teil des gesamt QMS
: * Lieferadresse ist der Hauptstandort
: * Rechnungslegung erfolgt durch den Hauptstandort
: * Eine interne Requalifizierung ist durch zu führen, mit allem drum und dran. Q-Aufzeichnugen müssen vorhanden sein, usw....
: * Nicht ganz legal (vor Allem bei OEM's), aber ich würde in einem solchen Fall den Kunden nicht unbedingt informieren. Im Bedarfsfall ist ja alles vorhanden.
: Auf Sicht ist die Sache jedenfalls zu bereinigen..
:
: Systemmanager
:
: : : Ich suche nach Argumenten, diese "kurzzeitigen Verlagerungen" nicht anzeigen zu müssen.
:
: : : Gibt es hier (legale) Ideen?
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: : Ja: Vergiß es!!! Wir sind nicht Automotive und gehen mit unseren Lieferanten sehr schonend um. Aber das wäre auch für mich ein Anlaß für eine Erstmusterprüfung. Ich wäre ziemlich ungnädig, wenn ein Lieferant solche Scherze hinter meinem Rücken triebe.
:
: : Und da Ihr Lieferant bei uns seid...
:
: : Schöne Grüße
:
: : Frank
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- Systemmanager
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#17016
by Systemmanager
Replied by Systemmanager on topic Re: kurzfristige Verlagerung zu einer "Verlängerten Werkbank"
Hallo Jens!
Sorry, VWB= verlängerte Werkbank.
QMS= QM-System.
Ich meine, wenn alle Punkte so zutreffen, wie ich sie aufgezählt habe.....dann würde auch ich nicht unbedingt den Kunden informieren...
Systemmanager:-)
: Hallo Systemmanager,
: danke für Deine Offenheit.
: Was meinst Du mit "VWB gehört zum Unternehmen"??
: - Die eigene Firma muß Anteile an der VWB haben ??
: "QMS ist Teil des gesamt QMS"??
: Gruß Jens
: : Hi!
:
: : Ich sehe das Thema etwas differenzierter:
:
: : * Die verlängerte Werkbank gehört zum Unternehmen.
: : * Die verlängerte werkbank steht nicht im Ausland
: : * Keine neuen Unterleiferanten
: : * Keine neuen Prozesse
: : * Das Management und die Q-Verantwortung trägt der Hauptstandort.
: : * Das QMS ist Teil des gesamt QMS
: : * Lieferadresse ist der Hauptstandort
: : * Rechnungslegung erfolgt durch den Hauptstandort
:
: : * Eine interne Requalifizierung ist durch zu führen, mit allem drum und dran. Q-Aufzeichnugen müssen vorhanden sein, usw....
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: : * Nicht ganz legal (vor Allem bei OEM's), aber ich würde in einem solchen Fall den Kunden nicht unbedingt informieren. Im Bedarfsfall ist ja alles vorhanden.
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: : Auf Sicht ist die Sache jedenfalls zu bereinigen..
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: : Systemmanager
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: : : : Ich suche nach Argumenten, diese "kurzzeitigen Verlagerungen" nicht anzeigen zu müssen.
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: : : : Gibt es hier (legale) Ideen?
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: :
: : : Ja: Vergiß es!!! Wir sind nicht Automotive und gehen mit unseren Lieferanten sehr schonend um. Aber das wäre auch für mich ein Anlaß für eine Erstmusterprüfung. Ich wäre ziemlich ungnädig, wenn ein Lieferant solche Scherze hinter meinem Rücken triebe.
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: :
: : : Und da Ihr Lieferant bei uns seid...
:
: :
: : : Schöne Grüße
:
: :
: : : Frank
Sorry, VWB= verlängerte Werkbank.
QMS= QM-System.
Ich meine, wenn alle Punkte so zutreffen, wie ich sie aufgezählt habe.....dann würde auch ich nicht unbedingt den Kunden informieren...
Systemmanager:-)
: Hallo Systemmanager,
: danke für Deine Offenheit.
: Was meinst Du mit "VWB gehört zum Unternehmen"??
: - Die eigene Firma muß Anteile an der VWB haben ??
: "QMS ist Teil des gesamt QMS"??
: Gruß Jens
: : Hi!
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: : Ich sehe das Thema etwas differenzierter:
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: : * Die verlängerte Werkbank gehört zum Unternehmen.
: : * Die verlängerte werkbank steht nicht im Ausland
: : * Keine neuen Unterleiferanten
: : * Keine neuen Prozesse
: : * Das Management und die Q-Verantwortung trägt der Hauptstandort.
: : * Das QMS ist Teil des gesamt QMS
: : * Lieferadresse ist der Hauptstandort
: : * Rechnungslegung erfolgt durch den Hauptstandort
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: : * Eine interne Requalifizierung ist durch zu führen, mit allem drum und dran. Q-Aufzeichnugen müssen vorhanden sein, usw....
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: : * Nicht ganz legal (vor Allem bei OEM's), aber ich würde in einem solchen Fall den Kunden nicht unbedingt informieren. Im Bedarfsfall ist ja alles vorhanden.
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: : Auf Sicht ist die Sache jedenfalls zu bereinigen..
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: : Systemmanager
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: : : : Ich suche nach Argumenten, diese "kurzzeitigen Verlagerungen" nicht anzeigen zu müssen.
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: : : : Gibt es hier (legale) Ideen?
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: : : Ja: Vergiß es!!! Wir sind nicht Automotive und gehen mit unseren Lieferanten sehr schonend um. Aber das wäre auch für mich ein Anlaß für eine Erstmusterprüfung. Ich wäre ziemlich ungnädig, wenn ein Lieferant solche Scherze hinter meinem Rücken triebe.
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: : : Frank
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- Jens
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#17021
by Jens
Replied by Jens on topic Re: kurzfristige Verlagerung zu einer "Verlängerten Werkbank"
Hallo Systemmanager,
danke für die Antwort.
Die Begrifflichkeiten sind mir klar - habe ich nicht gemeint. Schau Dir bitte nochmal meine Fragen an.
-Muß die Firma Anteile an der VWB haben?
- was meinst DU mit QMS muß Teil des gesamt QMS haben. Sollte das QMS der VWB ein Teil unseres QMS sein ?
Gruß JEns
: Hallo Jens!
: Sorry, VWB= verlängerte Werkbank.
: QMS= QM-System.
: Ich meine, wenn alle Punkte so zutreffen, wie ich sie aufgezählt habe.....dann würde auch ich nicht unbedingt den Kunden informieren...
: Systemmanager:-)
:
: : Hallo Systemmanager,
:
: : danke für Deine Offenheit.
: : Was meinst Du mit "VWB gehört zum Unternehmen"??
: : - Die eigene Firma muß Anteile an der VWB haben ??
:
: : "QMS ist Teil des gesamt QMS"??
:
: : Gruß Jens
:
: : : Hi!
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: : : Ich sehe das Thema etwas differenzierter:
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: : : * Die verlängerte Werkbank gehört zum Unternehmen.
: : : * Die verlängerte werkbank steht nicht im Ausland
: : : * Keine neuen Unterleiferanten
: : : * Keine neuen Prozesse
: : : * Das Management und die Q-Verantwortung trägt der Hauptstandort.
: : : * Das QMS ist Teil des gesamt QMS
: : : * Lieferadresse ist der Hauptstandort
: : : * Rechnungslegung erfolgt durch den Hauptstandort
:
: :
: : : * Eine interne Requalifizierung ist durch zu führen, mit allem drum und dran. Q-Aufzeichnugen müssen vorhanden sein, usw....
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: :
: : : * Nicht ganz legal (vor Allem bei OEM's), aber ich würde in einem solchen Fall den Kunden nicht unbedingt informieren. Im Bedarfsfall ist ja alles vorhanden.
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: : : Auf Sicht ist die Sache jedenfalls zu bereinigen..
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: : : Systemmanager
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: : :
: : : : : Ich suche nach Argumenten, diese "kurzzeitigen Verlagerungen" nicht anzeigen zu müssen.
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: : : : : Gibt es hier (legale) Ideen?
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: : :
: : : : Ja: Vergiß es!!! Wir sind nicht Automotive und gehen mit unseren Lieferanten sehr schonend um. Aber das wäre auch für mich ein Anlaß für eine Erstmusterprüfung. Ich wäre ziemlich ungnädig, wenn ein Lieferant solche Scherze hinter meinem Rücken triebe.
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: :
: : :
: : : : Und da Ihr Lieferant bei uns seid...
:
: :
: : :
: : : : Schöne Grüße
:
: :
: : :
: : : : Frank
danke für die Antwort.
Die Begrifflichkeiten sind mir klar - habe ich nicht gemeint. Schau Dir bitte nochmal meine Fragen an.
-Muß die Firma Anteile an der VWB haben?
- was meinst DU mit QMS muß Teil des gesamt QMS haben. Sollte das QMS der VWB ein Teil unseres QMS sein ?
Gruß JEns
: Hallo Jens!
: Sorry, VWB= verlängerte Werkbank.
: QMS= QM-System.
: Ich meine, wenn alle Punkte so zutreffen, wie ich sie aufgezählt habe.....dann würde auch ich nicht unbedingt den Kunden informieren...
: Systemmanager:-)
:
: : Hallo Systemmanager,
:
: : danke für Deine Offenheit.
: : Was meinst Du mit "VWB gehört zum Unternehmen"??
: : - Die eigene Firma muß Anteile an der VWB haben ??
:
: : "QMS ist Teil des gesamt QMS"??
:
: : Gruß Jens
:
: : : Hi!
:
: :
: : : Ich sehe das Thema etwas differenzierter:
:
: :
: : : * Die verlängerte Werkbank gehört zum Unternehmen.
: : : * Die verlängerte werkbank steht nicht im Ausland
: : : * Keine neuen Unterleiferanten
: : : * Keine neuen Prozesse
: : : * Das Management und die Q-Verantwortung trägt der Hauptstandort.
: : : * Das QMS ist Teil des gesamt QMS
: : : * Lieferadresse ist der Hauptstandort
: : : * Rechnungslegung erfolgt durch den Hauptstandort
:
: :
: : : * Eine interne Requalifizierung ist durch zu führen, mit allem drum und dran. Q-Aufzeichnugen müssen vorhanden sein, usw....
:
: :
: : : * Nicht ganz legal (vor Allem bei OEM's), aber ich würde in einem solchen Fall den Kunden nicht unbedingt informieren. Im Bedarfsfall ist ja alles vorhanden.
:
: :
: : : Auf Sicht ist die Sache jedenfalls zu bereinigen..
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: : :
: : : Systemmanager
:
: :
: : :
: : : : : Ich suche nach Argumenten, diese "kurzzeitigen Verlagerungen" nicht anzeigen zu müssen.
:
: :
: : :
: : : : : Gibt es hier (legale) Ideen?
:
: :
: : :
: : : : Ja: Vergiß es!!! Wir sind nicht Automotive und gehen mit unseren Lieferanten sehr schonend um. Aber das wäre auch für mich ein Anlaß für eine Erstmusterprüfung. Ich wäre ziemlich ungnädig, wenn ein Lieferant solche Scherze hinter meinem Rücken triebe.
:
: :
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:
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: : : : Frank
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#17032
by Systemmanager
Replied by Systemmanager on topic Re: kurzfristige Verlagerung zu einer "Verlängerten Werkbank"
Hallo Jens!
Ja, ich meinte, dass die VWB Teil des Unternehmens sein muss und ein gemeinsames QMS vorhanden sein muss.
Die VWB kann auch dann ein Teil des Unternehmens sein, wenn es eine eigene juristische Person darstellt (z. B. eine Tochter). Aber auch dann müssen die anderen Kriterien zutreffen.
Gehört es zwar zum Unternehmen (z. B: Tochter), aber mit einem eigenen QMS, dann geht das nicht. Dann ist es ein Lieferant. -> kein gemeinsames Zertifikat möglich (ausser Konzernschema)!
Ist es eine fremde juristische Person mit eigenem QMS, dann ist es keine VWB sondern ein Lohnfertiger. Kein gemeinsames QMS möglich, auch keine Konzernschema.
Systemmanager
: Hallo Systemmanager,
: danke für die Antwort.
: Die Begrifflichkeiten sind mir klar - habe ich nicht gemeint. Schau Dir bitte nochmal meine Fragen an.
: -Muß die Firma Anteile an der VWB haben?
: - was meinst DU mit QMS muß Teil des gesamt QMS haben. Sollte das QMS der VWB ein Teil unseres QMS sein ?
: Gruß JEns
: : Hallo Jens!
:
: : Sorry, VWB= verlängerte Werkbank.
: : QMS= QM-System.
:
: : Ich meine, wenn alle Punkte so zutreffen, wie ich sie aufgezählt habe.....dann würde auch ich nicht unbedingt den Kunden informieren...
:
: : Systemmanager:-)
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: : : Hallo Systemmanager,
:
: :
: : : danke für Deine Offenheit.
: : : Was meinst Du mit "VWB gehört zum Unternehmen"??
: : : - Die eigene Firma muß Anteile an der VWB haben ??
:
: :
: : : "QMS ist Teil des gesamt QMS"??
:
: :
: : : Gruß Jens
:
: :
: : : : Hi!
:
: :
: : :
: : : : Ich sehe das Thema etwas differenzierter:
:
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: : :
: : : : * Die verlängerte Werkbank gehört zum Unternehmen.
: : : : * Die verlängerte werkbank steht nicht im Ausland
: : : : * Keine neuen Unterleiferanten
: : : : * Keine neuen Prozesse
: : : : * Das Management und die Q-Verantwortung trägt der Hauptstandort.
: : : : * Das QMS ist Teil des gesamt QMS
: : : : * Lieferadresse ist der Hauptstandort
: : : : * Rechnungslegung erfolgt durch den Hauptstandort
:
: :
: : :
: : : : * Eine interne Requalifizierung ist durch zu führen, mit allem drum und dran. Q-Aufzeichnugen müssen vorhanden sein, usw....
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: :
: : :
: : : : * Nicht ganz legal (vor Allem bei OEM's), aber ich würde in einem solchen Fall den Kunden nicht unbedingt informieren. Im Bedarfsfall ist ja alles vorhanden.
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: :
: : :
: : : : Auf Sicht ist die Sache jedenfalls zu bereinigen..
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: :
: : :
: : : :
: : : : Systemmanager
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: : : :
: : : : : : Ich suche nach Argumenten, diese "kurzzeitigen Verlagerungen" nicht anzeigen zu müssen.
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: : :
: : : :
: : : : : : Gibt es hier (legale) Ideen?
:
: :
: : :
: : : :
: : : : : Ja: Vergiß es!!! Wir sind nicht Automotive und gehen mit unseren Lieferanten sehr schonend um. Aber das wäre auch für mich ein Anlaß für eine Erstmusterprüfung. Ich wäre ziemlich ungnädig, wenn ein Lieferant solche Scherze hinter meinem Rücken triebe.
:
: :
: : :
: : : :
: : : : : Und da Ihr Lieferant bei uns seid...
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: :
: : :
: : : :
: : : : : Schöne Grüße
:
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: : : :
: : : : : Frank
Ja, ich meinte, dass die VWB Teil des Unternehmens sein muss und ein gemeinsames QMS vorhanden sein muss.
Die VWB kann auch dann ein Teil des Unternehmens sein, wenn es eine eigene juristische Person darstellt (z. B. eine Tochter). Aber auch dann müssen die anderen Kriterien zutreffen.
Gehört es zwar zum Unternehmen (z. B: Tochter), aber mit einem eigenen QMS, dann geht das nicht. Dann ist es ein Lieferant. -> kein gemeinsames Zertifikat möglich (ausser Konzernschema)!
Ist es eine fremde juristische Person mit eigenem QMS, dann ist es keine VWB sondern ein Lohnfertiger. Kein gemeinsames QMS möglich, auch keine Konzernschema.
Systemmanager
: Hallo Systemmanager,
: danke für die Antwort.
: Die Begrifflichkeiten sind mir klar - habe ich nicht gemeint. Schau Dir bitte nochmal meine Fragen an.
: -Muß die Firma Anteile an der VWB haben?
: - was meinst DU mit QMS muß Teil des gesamt QMS haben. Sollte das QMS der VWB ein Teil unseres QMS sein ?
: Gruß JEns
: : Hallo Jens!
:
: : Sorry, VWB= verlängerte Werkbank.
: : QMS= QM-System.
:
: : Ich meine, wenn alle Punkte so zutreffen, wie ich sie aufgezählt habe.....dann würde auch ich nicht unbedingt den Kunden informieren...
:
: : Systemmanager:-)
:
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: : : Hallo Systemmanager,
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: :
: : : danke für Deine Offenheit.
: : : Was meinst Du mit "VWB gehört zum Unternehmen"??
: : : - Die eigene Firma muß Anteile an der VWB haben ??
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: :
: : : "QMS ist Teil des gesamt QMS"??
:
: :
: : : Gruß Jens
:
: :
: : : : Hi!
:
: :
: : :
: : : : Ich sehe das Thema etwas differenzierter:
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: : :
: : : : * Die verlängerte Werkbank gehört zum Unternehmen.
: : : : * Die verlängerte werkbank steht nicht im Ausland
: : : : * Keine neuen Unterleiferanten
: : : : * Keine neuen Prozesse
: : : : * Das Management und die Q-Verantwortung trägt der Hauptstandort.
: : : : * Das QMS ist Teil des gesamt QMS
: : : : * Lieferadresse ist der Hauptstandort
: : : : * Rechnungslegung erfolgt durch den Hauptstandort
:
: :
: : :
: : : : * Eine interne Requalifizierung ist durch zu führen, mit allem drum und dran. Q-Aufzeichnugen müssen vorhanden sein, usw....
:
: :
: : :
: : : : * Nicht ganz legal (vor Allem bei OEM's), aber ich würde in einem solchen Fall den Kunden nicht unbedingt informieren. Im Bedarfsfall ist ja alles vorhanden.
:
: :
: : :
: : : : Auf Sicht ist die Sache jedenfalls zu bereinigen..
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: : : :
: : : : Systemmanager
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: : : :
: : : : : : Ich suche nach Argumenten, diese "kurzzeitigen Verlagerungen" nicht anzeigen zu müssen.
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: : : :
: : : : : : Gibt es hier (legale) Ideen?
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: : : :
: : : : : Ja: Vergiß es!!! Wir sind nicht Automotive und gehen mit unseren Lieferanten sehr schonend um. Aber das wäre auch für mich ein Anlaß für eine Erstmusterprüfung. Ich wäre ziemlich ungnädig, wenn ein Lieferant solche Scherze hinter meinem Rücken triebe.
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: : :
: : : :
: : : : : Und da Ihr Lieferant bei uns seid...
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