Das Gütebestätigungszeichen (allgemein als CE-Zeichen bekannt) basiert auf einer europäischen Verordnung. Es ist das äußere Zeichen der Konformität mit den europäischen Richtlinien, das am Produkt angebracht wird und damit dieses als zugelassen zum freien Verkehr in der EU kennzeichnet.
Diese Konzeption wurde im Grundsatz am 1985-05-07 vom EG-Ministerrat auf Vorschlag der EG-Kommission beschlossen. Sie strebt insbesondere eine Harmonisierung unter dem Aspekt der Sicherheitsanforderungen an.
Die Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben CE, deren Schriftbild durch eine Rasterung genau festliegt. Die sich aus dieser Rasterung ergebenden Proportionen sind bei Verkleinerung und Vergrößerung des Zeichens jeweils genau einzuhalten. Für einige technische Produkte ist die CE-Kennzeichnung seit 1993-01 Pflicht, wobei zahlreiche Übergangsvorschriften gelten. Ab 1995-01 sollen nach dem Willen der EG über die Hälfte der Industrieprodukte das CE-Zeichen tragen. Das Zeichen ist für die geregelten Bereiche nach Ablauf der Übergangsfristen obligatorisch. Eine "freiwillige Kennzeichnung" weiterer Produkte ist unzulässig. Das CE-Zeichen darf ein Produkt dann tragen, wenn es die Bedingungen der jeweiligen EU-Richtlinien erfüllt.
Für folgende Produktgruppen ist das CE-Zeichen anzuwenden:
- Bauprodukte,
- einfache Druckbehälter,
- elektrische Geräte,
- elektromagnetische Verträglichkeit,
- Gasverbrauchseinrichtungen,
- Maschinen,
- implantierbare medizinische Geräte,
- Medizinprodukte,
- persönliche Schutzausrüstungen,
- Spielzeug,
- Telekommunikationsendgeräte,
- nichtselbsttätige Waagen und
- Warmwasserheizkessel.
In der Regel gilt, dass der Hersteller, Lizenznehmer oder Importeur das CE selbst anbringt, wobei er mit Bußgeld und Strafen rechnen muss, falls er die Richtlinien nicht eingehalten hat. Für bestimmte Bereiche muss die Erklärung durch externe Institute, sogenannte "Benannte Stellen", zertifiziert werden. Beispielhaft seien hier zahlreiche Medizinprodukte erwähnt, deren Anzahl mit ca. 400.000(!) angegeben wird.
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